Kaffees Aussage ist so nicht richtig. Werksbereifung heißt nicht, dass das die einzig erlaubte Bereifung ist (in deinen Papieren sind auch nicht alle eingetragen), sprich: im CoC-Dokument, welches du beim Händler bekommst, falls es nicht schon vorhanden ist, findest du alle Größen. Ist dort die neue Bereifung aufgeführt, dann reicht natürlich auch die ABE und du musst nichts mehr eintragen. Ist die neue Bereifung nicht eingetragen, lässt du eine Abnahme machen.
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