Die Gewährleistung ist eine Leistung, die der Händler erbringen muss, das ist gesetzlich festgehalten. Allerdings gilt dies für den Fall, dass der Händler dir ein defektes Gerät liefert. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast zunächst bei dem Verkäufer, für den Rest des Gewährleistungszeitraums kehrt sie sich um.
Ich hatte neulich erst so einen Fall, mein Notebook war schon bei Auslieferung an mich defekt und ich habe dann die Gewährleistung in Anspruch genommen. Für dich kommt das leider nicht in Frage, da der Fehler ja nicht bereits bei Auslieferung vorhanden war.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung der Hersteller, die Garantiebedingungen legt dieser Fest. Die Garantie schützt den Käufer vor Mängeln am Produkt die während der Garantiezeit und ohne eigenes Verschulden aufgetreten sind.
Auch das ist bei dir nicht der Fall, da der Mangel ja durch dich verursacht wurde. Deine Meinung, dass das Gerät mehr vertragen müsste tut da an sich nicht viel zur Sache.
Du kannst ja gerne probieren ob du über die Garantie was erreichen kannst, kost ja nix. Aber eigentlich hast du keinen Anspruch darauf. Das wäre aber sicher nicht das erste Mal, dass sich ein Hersteller sehr kulant zeigt, das hab ich auch schon erlebt
Ich finde bei Handys, grade bei teuren Geräten, empfiehlt es sich immer einen Schutzbrief, eine Zusatzgarantie oder sonstwas zu kaufen, die Schäden durch Eigenverschulden, Diebstahl und ähnliches abdeckt.
Ein Handy ist nunmal ein Gerät das man immer und in jeder Lebenslage mit sich herumträgt, dadurch sind die Dinger für irgendwelche Schäden nunmal sehr gefährdet