So ein Urteil ist ja von mehreren Faktoren des Einzelfalles abhängig.
Laut der indirekt verlinkten [
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Bin sehr gespannt auf die vollständige Ausfertigung des Urteils.
Ich sehe das ganz klar einen Zuständigkeitsfehler seitens der Polizei:
Die Berliner Polizei ist ja nur aufgrund der [
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Wie wurden denn die Kleber entfernt, ohne ärztliche Beaufsichtigung/Mithilfe?
Zitat:
Sie haben im Rahmen dieser Aufgabe auch die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen.
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Dieser Auszug aus dem Gesetzestext befähigt doch Polizeibeamte nicht dazu, medizinische Eingriffe (alles was über Erstversorgung hinausgeht) zu leisten.
Das hätte eigentlich der Strassenbetreiber (Land oder Stadt Berlin) veranlassen müssen, denn dies geht über die normale Sondernutzung hinaus. Die Polizei hätte nur einen Sicherungsfunktion gehabt.
Die Rechnung hätte dann vom Ordnungsamt i.V.m. zuständigen Strassenmeisterei kommen müssen, die dann ärztliche HIlfe beauftragt hätten.
Für mich ein klarer formaler Fehler der Polizei.
Aber ich kann mich auch irren, weswegen ich auf die vollständige Ausfertiung des Urteiles gespannt bin.