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[Recht & Politik] Polizei muss Räumung selbst zahlen

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Ungelesen 14.09.24, 09:11   #1
Draalz
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Standard Polizei muss Räumung selbst zahlen

Zitat:
Klimaaktivist gewinnt vor Gericht

Polizei muss Räumung selbst zahlen

Die Polizei Berlin will für das Ablösen von der Straße Geld von der Letzten Generation. Geht nicht, finden Rich?*te?*r*in?*nen in mindestens einem Fall.


Kleben gegen die Klimakrise: Protest der Letzten Generation Foto: Lennart Preiss/dpa

Zitat:
13.?9.?2024, 20:09 Uhr

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Leiterin wirtschaft+umwelt
Berlin taz | Erst kleben, dann zahlen? Ein Aktivist der Klimaschutzgruppe [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] hat dagegen geklagt, dass die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ihm das Ablösen von der Straße bei einer Sitzblockade mit festgeklebter Hand in Rechnung gestellt hat – und hatte Erfolg.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab ihm recht, wie der Verein Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft, der die Letzte Generation rechtlich berät, am Freitag mitteilte. Das Gericht bestätigte die Entscheidung gegenüber der taz.

Das Land Berlin muss den Gebührenbescheid über 241 Euro nun zurückziehen. Bei der Letzten Generation gibt es Jubel. Denn: 1.300 solcher Gebührenbescheide gebe es insgesamt, hieß es. Die Ak?*ti?*vis?*t*in?*nen sehen sich darin bestätigt, dass die Polizei durch die Weitergabe der Kosten die Versammlungsfreiheit beschneide. Sie hoffen, dass es nicht nur bei der einen Rückzahlung bleibt.

Bekommt die Letzte Generation 300.000 Euro zurück?

„Das Gericht befasste sich mit einem Präzedenzfall, der jedoch auf alle weiteren Straßenblockaden der Letzten Generation in Berlin übertragbar ist“, heißt es in einer Mitteilung von Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft. Sie ist mit „Berlin muss 300.000 Euro an Letzte Generation zurückzahlen“ betitelt.

Aber: Längst nicht alle Ak?*ti?*vis?*t*in?*nen sind formal gegen den Gebührenbescheid vorgegangen. „Die vorangegangene Beschwerde ist jedoch die Voraussetzung dafür, nun das Geld rückerstattet zu bekommen“, räumt der Verein ein.

Beim Gericht heißt es sogar, die Entscheidung gelte nur für den Einzelfall. „Andere Bescheide können ja auf einer ganz anderen Rechtsgrundlage aufbauen“, sagte eine Sprecherin der taz. Dass wirklich 300.000 Euro an die Letzte Generation oder ihre Mitglieder zurückfließen, ist also unwahrscheinlich.

Der Streit vor Gericht zieht sich schon über mehr als ein Jahr. Schon im vergangenen September [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Die legte dagegen Beschwerde ein, aber kassierte nun die finale Absage vom Oberverwaltungsgericht.
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MotherFocker (14.09.24)
Ungelesen 14.09.24, 10:07   #2
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So ein Urteil ist ja von mehreren Faktoren des Einzelfalles abhängig.
Laut der indirekt verlinkten [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], ist das auch schwer nachvollziehbar....

Bin sehr gespannt auf die vollständige Ausfertigung des Urteils.

Ich sehe das ganz klar einen Zuständigkeitsfehler seitens der Polizei:

Die Berliner Polizei ist ja nur aufgrund der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] tätig geworden. Dies gilt erstens für die Demonstration (die hoffentlich angemeldet war^^), sowie auch im Anschluss zur Sicherung der festgeklebten Demonstranten.

Wie wurden denn die Kleber entfernt, ohne ärztliche Beaufsichtigung/Mithilfe?
Zitat:
Sie haben im Rahmen dieser Aufgabe auch die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen.
Dieser Auszug aus dem Gesetzestext befähigt doch Polizeibeamte nicht dazu, medizinische Eingriffe (alles was über Erstversorgung hinausgeht) zu leisten.

Das hätte eigentlich der Strassenbetreiber (Land oder Stadt Berlin) veranlassen müssen, denn dies geht über die normale Sondernutzung hinaus. Die Polizei hätte nur einen Sicherungsfunktion gehabt.

Die Rechnung hätte dann vom Ordnungsamt i.V.m. zuständigen Strassenmeisterei kommen müssen, die dann ärztliche HIlfe beauftragt hätten.

Für mich ein klarer formaler Fehler der Polizei.
Aber ich kann mich auch irren, weswegen ich auf die vollständige Ausfertiung des Urteiles gespannt bin.
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Draalz (14.09.24)
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