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03.08.21, 14:53
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Legende
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Häftling twittert aus Justizanstalt Josefstadt
Zitat:
Innerhalb weniger Tage hat sich ein Häftling der Justizanstalt (JA) Josefstadt auf Twitter fast 3.500 Follower erobert, der unter „Inside JA Josefstadt“ vom Alltag im größten Gefängnis des Landes berichtet. Dabei sind Handys im Strafvollzug grundsätzlich verboten.
In gewählten Worten beschreibt der Mann den Tagesablauf in der Wiener Justizanstalt und lässt seine Leser an seinen Beobachtungen teilhaben. Von zwei Fragen, die bei der Aufnahme beantwortet werden müssen, um nicht als selbstmordgefährdet eingestuft zu werden, ist ebenso die Rede wie von 72-stündigen Einschlusszeiten in der Zelle an Wochenenden, oder den zur Verfügung stehenden TV-Sendern, Zeitungen und Zeitschriften.
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Handybesitz ist Ordnungswidrigkeit
Der Twitter-Account sei dem Justizministerium bekannt, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber „Wien heute“, die Authentizität sei aber nicht zweifelsfrei geklärt. Ein Zuwiderhandeln gegen das Handy-Verbot stelle jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die dafür vorgesehenen Strafen reichen vom Verweis über Beschränkungen oder Entziehung von Vergünstigungen sowie weiterer Rechte bis hin zu Geldbußen oder Hausarrest.
„Die konkrete Strafe hängt jeweils vom Grad des Verschuldens und der Schwere beziehungsweise Intensität der begangenen Ordnungswidrigkeit ab“, präzisierte Pressesprecherin Christina Ratz. „Die Ordnungsstrafe überlebe ich auch noch“, merkt der Häftling dazu in einem Tweet an.
APA berichtet über Durchsuchung von Haftraum
Wie von der APA in Erfahrung zu bringen war, soll in der Nacht auf Dienstag auf einen konkreten Verdacht hin, wer der Twitterer sein könnte, ein Haftraum der JA Josefstadt durchsucht worden sein. Handy wurde dabei keines gefunden. Justizwachebeamte halten es nicht für ausgeschlossen, dass die Tweets von einem ehemaligen Insassen stammen, der nach seiner Enthaftung jetzt „von draußen“ als vorgeblicher „Häf’nbruder“ seine Nachrichten absetzt.
Dass die Wiener Wochenzeitung „Falter“ verboten sei, wie die Person behauptet, dementiert das Justizministerium übrigens. „Insassen dürfen sich auf eigene Kosten Bücher und Zeitschriften kaufen, sofern keine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung oder des erzieherischen Zwecks der Strafe zu befürchten ist“, hieß es aus dem Ministerium. Davon sei beim „Falter“ nicht auszugehen: „Ein generelles Verbot des ‚Falters‘ besteht daher nicht.“
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Vor ein paar Jahren gab es auf YouTube einen Kanal der aus einer deutschen Haftanstalt Videos eines Häftlings zeigte. Im angeschlossenen Chat gab es regen Zulauf von Fragestellern.
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