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myGully |
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20.07.21, 14:48
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
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360 Euro „Parkstrafe“ für Sanitäter
Zitat:
Ein Team des Samariterbundes hat mit dem Rettungsfahrzeug bei einem Einsatz auf einem Privatgrundstück in der Donaustadt umgedreht. Das hatte eine Strafe wegen Besitzstörung zur Folge – 360 Euro sollen die Sanitäter zahlen, berichtet „Heute“.
Vor dem Parkplatz in der Eduard-Matras-Gasse 5 im 22. Bezirk wird laut der Gratiszeitung bereits auf Google Maps gewarnt. „Warnung!!! Vorsicht!!!! Ja keinen Fuß oder Reifen auf dieses Grundstück setzen. Es ist eine Falle und Abzocke im feinsten Stil“, wird eine Userin zitiert.
Parkplatz videoüberwacht
In diese „Falle“ sind nun ausgerechnet Rettungssanitäter des Samariterbundes getappt. Sie waren nach einem Unfall mit Blaulicht in der Gegend unterwegs. Nach dem Einsatz wendeten die Sanitäter kurz auf dem Parkplatz, um aus der Sackgasse zu kommen. „Wir parkten während des Einsatzes vor dem Haus mit der Nummer 9“, so eine Sanitäterin gegenüber „Heute“. „In der Sackgasse war ein Zurückschieben nur schwer möglich, deshalb haben wir auf dem Parkplatz umgedreht. Das dauerte weniger als eine Minute.“
ÖAMTC: „Besitzstörungsklagen als Geschäftsmodell“
Doch die Videokamera auf dem Parkplatz hatte das Rettungsfahrzeug offenbar bereits eingefangen, eine Klagsdrohung wegen Besitzstörung mit einer Strafe von 360 Euro war die Folge.
„Besitzstörungsklagen sind in Wien zu einem Geschäftsmodell geworden“, sagte dazu ÖAMTC-Verkehrsjurist Nikolaus Authried in der Zeitung. Das sofortige Bezahlen gilt als Vergleichsangebot. „Wird bezahlt, ist der Fall erledigt. Es darf aber keine Bereicherung für den Grundbesitzer sein.“ Der Samariterbund Wien will aber nicht bezahlen. Er rechnet damit, dass er vor Gericht gewinnen würde.
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Die Klage müsste vom Gericht abgewiesen werden. Ein Verhandlung wäre Verschleudern von Steuergeld.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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20.07.21, 23:14
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#2
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.106
Bedankt: 13.095
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Umdrehen ist nicht parken, bitte Verleumnungsklage einreichen. ^^
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei karfingo:
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21.07.21, 07:23
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#3
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 118
Bedankt: 82
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Wäre es in Deutschland, wäre es einfach, da hätten sie dort drauffahren und wenden dürfen, wenn der Platz nicht durch Kette, Tor o.ä. gesperrt gewesen wäre, da gilt er als Verkehrsfläche.
Und selbst dann könnte es rechtfertigender Notstand gewesen sein, ich gehe davon aus, und den gibt es auch in Österreich.
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21.07.21, 07:24
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#4
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.203
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Ein solcher Fall wäre in Deutschland so nicht möglich. In Deutschland haben Einsatz- und Rettungsfahrzeuge Sonderrechte, dies schlägt sich auch mehrfach in der StVO wieder. Zum einen als direkte Sonderrechte, mit landläufig genannt Blaulicht und Sirene, aber auch aus der dringenden Gebotenheit und dem speziellen Wegerecht heraus.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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21.07.21, 16:28
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#5
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
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Das ist der Platz den die Sanitäter zum Umkehren benützt haben.
Und hier auf Google Maps.
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