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myGully |
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27.10.21, 12:40
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
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Jäger fasste 4.080 Euro Strafe wegen Tierquälerei aus
Zitat:
Im Landesgericht Wels sollte Mittwochnachmittag der Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder einer Wilderer- und Tierquälerbande fortgesetzt werden. Bereits am Vormittag wurde ein Weidmann rechtskräftig zu 4.080 Euro – zur Hälfte bedingt – wegen Tierquälerei verurteilt.
Vom Vorwurf der Wilderei wurde er freigesprochen. Sein Verfahren war aus jenem der ursprünglich achtköpfigen Gruppe herausgelöst worden, weil das Gericht zur Ansicht kam, dass kein Zusammenhang besteht.
„Tiere nie aus Lust am Töten erlegt“
Er soll eine niedrige zweistellige Anzahl an Tieren, die geschützt oder geschont waren – u.a. Eichelhäher oder Dohlen – geschossen haben. Er beteuerte, er habe sie nie aus Lust am Töten erlegt, sondern, weil sie Schaden angerichtet hätten. „Ich wollte Gleichgewicht im Revier haben.“ Sein Verteidiger meinte, man müsse im Sinne des Jagdschutzes auch „Raubzeug bekämpfen“ und forderte einen Freispruch. Der Schuldspruch wegen Tierquälerei und die teilbedingte Geldstrafe zu 240 Tagsätzen a 17 Euro wurden dann aber von Anklage wie Verteidigung akzeptiert und ist damit rechtskräftig. Der Richter hatte dem Angeklagten seine Rechtfertigung nicht geglaubt, u.a. weil er vor der Hausdurchsuchung Präparate weggeschafft habe.
Fünf Personen bereits rechtskräftig verurteilt
Ursprünglich umfasste die Anklage acht Personen. Fünf sind bereits im Juli rechtskräftig verurteilt worden. Sie fassten damals Geldstrafen von 360, 720 bzw. 4.400 Euro teilbedingt und zweimal sechs Monate bedingt aus. Das Verfahren gegen den am Mittwoch Verurteilten wurde mangels Zusammenhang ausgeschieden und der Prozess gegen die zwei verbleibenden Beschuldigten sollte am Nachmittag fortgesetzt werden. Dann dürfte es auch in diesen Fällen Urteile geben.
Nicht um Schonzeiten gekümmert
Die Gruppe soll 2017 bis 2020 Dutzende Wildtiere getötet haben. Die Beschuldigten sollen in unterschiedlicher Zusammensetzung in den Bezirken Gmunden, Linz-Land, Grieskirchen, Salzburg-Umgebung und Zwettl in Niederösterreich ihr Unwesen getrieben haben. Um Schonzeiten oder Schutzbestimmungen kümmerten sie sich laut Ermittlern nicht. Teilweise waren sie mit Nachtsichtgeräten und Wärmebildkameras unterwegs. Häufig wurde aus fahrenden Autos heraus geschossen. Bei Hausdurchsuchungen waren Unmengen von Fleisch und Trophäen, aber auch ein großes Waffenarsenal samt Schalldämpfern sichergestellt worden.
Vergehen gegen das Waffenrecht
Laut Strafantrag seien Rehe, Füchse, Dachse, Wildschweine, Biber, Eichhörnchen, Vögel diverser Spezies – Amseln oder Spatzen ebenso wie Fasane, Gänsesäger, Reiher oder Eichelhäher – sowie Forellen und sogar Frösche gefangen bzw. getötet worden, manches wanderte in den Kochtopf, anderes zum Präparieren oder in die Herstellung von Biberfett-Salbe. 37 Fakten wertet die Staatsanwaltschaft als schweren Eingriff ins Jagdrecht, 35 weitere als Tierquälerei. Hinzu kommen Vergehen gegen das Waffenrecht, bei zweien Urkundenunterdrückung – sie sollen Jagdkarten gefälscht haben – und bei einigen Hehlerei sowie bei einem pornografische Darstellung Minderjähriger.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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27.10.21, 18:15
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#2
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.106
Bedankt: 13.095
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Zitat:
Häufig wurde aus fahrenden Autos heraus geschossen.
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… dann stinkt es tagelang nach Kordit im Wagen?
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29.10.21, 09:27
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#3
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Aug 2014
Beiträge: 183
Bedankt: 283
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Zitat:
… dann stinkt es tagelang nach Kordit im Wagen?
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... statt eines Duftbaum , den Geruch lieben die Schiesswütigen doch.
Zitat:
... er habe sie nie aus Lust am Töten erlegt, sondern, weil sie Schaden angerichtet hätten (eine typische Denke dieser Idioten).
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Zweibeinige Parasiten richten auch erheblichen Schaden an. Viel zu niedrige Strafen!
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Alles ist gut oder auch nicht. Seid freundlich.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Rudlana69 bedankt:
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