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Urteil gegen Jennifer W. »Sie fühlte sich beim IS zu Hause«

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Ungelesen 25.10.21, 20:30   #1
gerhardal
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Standard Urteil gegen Jennifer W. »Sie fühlte sich beim IS zu Hause«

Zitat:
Urteil gegen Jennifer W.
»Sie fühlte sich beim IS zu Hause«
Die kleine Reda wurde im Irak in der Mittagshitze angekettet und starb. Wegen Beihilfe muss IS-Frau Jennifer W. in Deutschland zehn Jahre ins Gefängnis. Sie hätte das Kind befreien können, sagt der Richter.
Von Wiebke Ramm, München
25.10.2021, 21.10 Uhr

»Das ist für uns ein Sieg«, sagt Verteidiger Ali Aydin auf dem Vorplatz des Münchner Oberlandesgerichts. »Der Wahnvorstellung der Bundesanwaltschaft von einer lebenslangen Freiheitsstrafe hat der Senat eine ganz klare Abfuhr erteilt. Das kann uns nur glücklich machen.« Er betont aber auch: »Niemand verkennt das Leid, das den Jesiden durch den IS angetan wurde.«

Kurz zuvor hatte der 8. Strafsenat die IS-Rückkehrerin Jennifer W. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die heute 30 Jahre alte Frau aus dem niedersächsischen Lohne habe sich unter anderem der IS-Mitgliedschaft und eines versuchten Kriegsverbrechens schuldig gemacht und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen. Sie habe eine jesidische Frau und ihr Kind versklavt. Das Kind starb. Dass Jennifer W. dem Mädchen nicht half, obwohl sie die Lebensgefahr erkannte, wertet der Senat als Beihilfe zum versuchten Mord.

Der Vorsitzende Reinhold Baier spricht eine gute Stunde lang. Er erwähnt das Leid, das der IS den Jesidinnen und Jesiden angetan hat. Tausende jesidische Männer wurden getötet, Tausende jesidische Frauen und Mädchen verschleppt und als Sklavinnen verkauft. Darunter auch die Nebenklägerin Nora T. und ihre Tochter Reda.

»Der Angeklagten waren die Fakten bekannt«, sagt der Vorsitzende Richter. Jennifer W. wusste, was der IS den Jesiden antat. Dennoch machte sie sich Ende 2014 auf zum selbst ernannten »Islamischen Staat«. In einem Frauenhaus des IS lernte sie Taha A. kennen. Im Juni 2015 heirateten die beiden nach islamischem Recht und zogen in ein Haus im irakischen Falludscha.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der IS-Mann die Jesidin und ihr Kind damals bereits als Sklavinnen gekauft. Nora T. musste dem Paar zu Diensten sein, den Haushalt machen. Aus ihrer Tochter Reda wurde Rania, weil Taha A. Reda für den Namen einer Ungläubigen hielt.

Richter Baier skizziert ein Martyrium. Nora T. sei nahezu täglich geschlagen worden. Auch ihr Kind wurde misshandelt. Etwa wenn sich Jennifer W. bei Taha A. beschwert habe, dass es zu wild gewesen sei oder geweint habe.

Rechtsmediziner sprach von einer Art Kreuzigung

An einem heißen Sommertag 2015 habe Taha A. das Mädchen zur Strafe im Hof ihres Hauses an ein Fenstergitter gefesselt. Das Kind hatte ins Bett gemacht. Nun wurde es mit dem Gesicht zur Sonne fixiert, die Arme oberhalb des Kopfes, Redas Füße schwebten in der Luft. In Falludscha herrschten mindestens 45 Grad Celsius. Ein Rechtsmediziner hatte im Prozess von einer Art Kreuzigung gesprochen.

»Die Angeklagte tat nichts, um das Kind zu befreien, obwohl ihr das möglich und zumutbar war«, sagt der Richter. Und obwohl Jennifer W. nach Überzeugung des Gerichts erkannte, dass sich Reda in Lebensgefahr befand. Nach eigenen Angaben fürchtete Jennifer W. den Zorn von Taha A., wenn sie eingegriffen hätte.

Als der Islamist das Kind befreite, sei es entweder schon tot oder »unrettbar bewusstlos« gewesen, stellt das Gericht fest. Spätestens im Krankenhaus sei es gestorben. Noch am selben oder am folgenden Tag habe Jennifer W. der verzweifelten Mutter eine Pistole an den Kopf gehalten und gedroht sie zu erschießen, falls sie nicht aufhöre zu weinen.

Im Februar 2016 kehrte Jennifer W. schwanger nach Deutschland zurück. Im April 2016 kam ihre Tochter zur Welt. Vom »Islamischen Staat« hatte sie noch immer nicht genug. »Sie fühlte sich beim IS zu Hause«, sagt der Richter. Nach zwei Jahren in Lohne versuchte Jennifer W., erneut zum IS zu reisen, diesmal mit ihrer zweijährigen Tochter. Im Juni 2018 stieg sie in das Auto eines vermeintlich Gleichgesinnten, der tatsächlich ein V-Mann des FBI war. In Bayern wurde sie festgenommen.

Jennifer W. selbst war es, die 2017 in Internetchats berichtete, dass wegen ihres Mannes »eine kleine Sklavin« gestorben sei. Und 2018 erzählte sie auch dem FBI-Informanten von dem fünfjährigen Mädchen, das ihr Mann bei etwa 50 Grad Celsius gefesselt habe und das dann gestorben sei. Und auch Nora T., die Mutter, sprach 2017, wenige Tage nach ihrer Befreiung aus der IS-Gefangenschaft, und erneut 2018 von dem Tod ihrer Tochter in der Hitze des Irak. Auch vor Gericht sagte sie mehrfach aus.

Die Leiche des Kindes wurde nie gefunden. Doch dass sich Jennifer W. und Nora T. unabhängig voneinander eine derartige Geschichte ausgedacht haben könnten, hält der Senat für ausgeschlossen.

»Ein sehr starkes Signal«
Zugunsten der Angeklagten wertete das Gericht, dass nicht sie, sondern Taha A. Mutter und Kind als Sklavinnen gekauft habe. Und Jennifer W. habe sich im Haus auch nicht ohne Weiteres dem Willen ihres Mannes widersetzen können. Taha A. muss sich derzeit in Frankfurt am Main in einem eigenen Prozess verantworten.

»In so einem Verfahren geht es nicht um Sieg und Niederlage«, sagt Bundesanwältin Claudia Gorf nach dem Urteil. »Dass der Senat heute festgestellt hat, dass die Angeklagte für den Tod eines fünfjährigen Kindes vor vielen Jahren in einem fernen Bürgerkriegsland verantwortlich ist, darauf kommt es an.« Viele hätten gezweifelt, dass eine solche Tat noch aufgeklärt werden könne. Dass es so ist, sei »ein sehr starkes Signal«. Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für Jennifer W. gefordert. Mit dem Urteil ist Gorf dennoch zufrieden. »Der Senat ist uns bei seinem Schuldspruch in allen wesentlichen Punkten gefolgt.«

Natalie von Wistinghausen vertritt die Mutter des toten Mädchens, Nora T. Das Urteil habe »große Bedeutung für die jesidische Gesellschaft«, sagt die Anwältin. Kein Urteil der Welt bringe Nora T. ihre Tochter zurück. Doch: »Es ist für sie eine gewisse Genugtuung zu wissen, wer für den Tod ihrer Tochter mitverantwortlich ist.« Nora T. selbst wollte sich zu dem Urteil nicht äußern. Aber sie saß im Saal und hörte selbst, dass das Gericht ihren Worten Glauben schenkte.
Quelle [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

In Anbetracht, dass sie sich nie vom IS losgesagt hat, ein Urteil, das in der Höhe nach, das Mindesturteil ist (ist nur meine Meinung, bin kein Jurist)
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Diskutiere nie mit einem Idioten, denn wenn du dich auf sein Niveau herabläßt, schlägt er dich mit seiner Erfahrung.
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Ungelesen 25.10.21, 22:21   #2
muavenet
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Zitat:
»In so einem Verfahren geht es nicht um Sieg und Niederlage«, sagt Bundesanwältin Claudia Gorf nach dem Urteil.
Der Verteidiger hat da ja andere Ansichten.

Hier hätte mer, da das Gericht schon mildernde Umstände anerkannt hat, das Maximalstrafmaß von 15 Jahren ausschöpfen können. Sei nur noch zu hoffen, dass der Ehegatte in den Genuss des vollen Strafmaßes kommt.
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Draalz (26.10.21)
Ungelesen 25.10.21, 22:58   #3
Kirkwscks4eva
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Ein sehr mildes Urteil für die schrecklichen Taten. Bereut hat sie nichts. Sie wollte sogar zurück zum IS. 10 Jahre hört sich viel an, aber für Terrorismus ist es viel zu wenig.
Kirkwscks4eva ist offline   Mit Zitat antworten
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MerZomX (27.10.21)
Ungelesen 26.10.21, 07:54   #4
Shao-Kahn
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Meiner Ansicht nach hätte das Urteil auch härter ausfallen können/sollen.
Aber wie gerhadal schon schrieb: Ich bin kein Jurist.

Diejenigen, die die Urteile sprechen sind dazu ausgebilden und betrachten die Situation (vermeintlich) neutral. Ich bin davon überzeugt, dass die Richter ihre Gründe für dieses Strafmaß haben. Daher stelle ich es auch nicht in Frage.
Shao-Kahn ist offline   Mit Zitat antworten
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Ungelesen 26.10.21, 08:25   #5
MunichEast
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Es ist ein wichtiges Zeichen die Kindstötung im Ausland hier zu bestrafen, trotz der sehr schwierigen Beweisführung. Ich bin zufrieden mit dem Ergebnis.
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