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[Brisant] Seehofer schickt Hunderte Polizisten an polnische Grenze

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Ungelesen 24.10.21, 08:18   #1
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Standard Seehofer schickt Hunderte Polizisten an polnische Grenze

Zitat:
Kontrollen noch weiter verstärken
Seehofer schickt Hunderte Polizisten an polnische Grenze

24.10.2021, 03:23 Uhr | AFP


Horst Seehofer mit Polizisten an der deutsch-tschechischen Grenze (Archivbild). Der Bundesinnenminister
will die Kontrollen an der polnischen Grenze verstärken. (Quelle: Max Stein/imago images)


Um weitere illegale Grenzübertritte aus Polen aufzuhalten, will Bundesinnenminister Seehofer Kontrollen verstärken und noch mehr Polizei einsetzen. Er schließt noch schärfere Maßnahmen nicht aus.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat Verständnis für den geplanten Bau einer Grenzbarriere an Polens Grenze zu Belarus geäußert. "Es ist legitim, dass wir die Außengrenze so schützen, dass unerkannte Grenzübertritte an der grünen Grenze verhindert werden", sagte Seehofer der "Bild am Sonntag". Er kündigte an, die Kontrollen im deutsch-polnischen Grenzgebiet zu verstärken.

Acht Hundertschaften der Polizei habe er bereits zur Unterstützung der Bundespolizei dorthin entsendet. "Falls notwendig, bin ich bereit, dort noch weiter zu verstärken. Wir werden den Grenzraum und die grüne Grenze zu Polen engmaschig kontrollieren."

Einführung regulärer Kontrollen nicht ausgeschlossen

Auch eine reguläre Grenzkontrolle wie an der deutsch-österreichischen Grenze zieht der Bundesinnenminister in Betracht. "Wir haben in der vergangenen Woche die Verlängerung der Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze für weitere sechs Monate in Brüssel angemeldet", sagte Seehofer. "Sollte sich die Situation an der deutsch-polnischen Grenze nicht entspannen, muss auch hier überlegt werden, ob man diesen Schritt in Abstimmung mit Polen und dem Land Brandenburg gehen muss."

Auch die kommunale Spitzenverbände befürworten laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschlands (RND) verstärkte Grenzkontrollen. "Die Kommunen erwarten, dass die Bundesregierung und die EU die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den illegalen Zustrom zu stoppen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, dem RND.

Landsberg sprach sich für "stichprobenartige Kontrollen an der Grenze oder im Grenzraum" und eine "deutsch-polnische Zusammenarbeit bei der Grenzsicherung" aus. Der Deutsche Landkreistag (DLT) forderte eine bessere Sicherung der EU-Außengrenzen. Der Präsident des Deutschen Städtetags, Burkhard Jung (SPD) rief die EU auf, den Druck auf die Regierung in Minsk zu erhöhen.

Habeck will Polen unterstützen

Grünen-Co-Chef Robert Habeck plädiert für eine EU-weite Unterstützung Polens bei der Aufnahme von Flüchtlingen, die über Belarus in das Land kommen. Zudem sollten die Sanktionen gegen das belarussische Regime unter Alexander Lukaschenko verschärft werden. "Wir müssen Polen jedenfalls beistehen und die Flüchtlinge aus Belarus in Europa verteilen", sagt Habeck der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Schärfere Sanktionen gegen Belarus fordert Habeck im Bereich der belarussischen Kali-Exporte, gegen "alle, die auf höherer Ebene das Regime stützen" sowie gegen Fluggesellschaften, die Flüchtlinge nach Belarus brächten.

Seit August haben tausende Migranten – meist aus dem Nahen Osten und Afrika – versucht, die polnische Grenze von Belarus aus zu überqueren. Die EU geht von einer Vergeltungsaktion des belarussischen Machthabers Alexander Lukaschenko für Brüsseler Sanktionsbeschlüsse aus. Es wird vermutet, dass die belarussischen Behörden die Migranten gezielt ins Land holen und an die Grenzen zu den östlichen EU-Staaten schleusen.

Polen hat wegen des Andrangs von Migranten aus Belarus tausende Soldaten an der Grenze stationiert. Die Regierung kündigte außerdem den Bau einer 353 Millionen Euro teuren befestigten Grenzanlage an.
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Der rechts******* Dritte Weg wurde übrigens an der Grenze aufgegriffen. Bewaffnet mit Bajonett, Machete, Schlagstöcken und Pfeffersprays. Rechtes Pack !


Zitat:
Die Polizei hat rund fünfzig Verdächtige an der deutsch-polnischen Grenze aufgegriffen. Die rechts******* Partei „Der Dritte Weg“ hatte zu einem sogenannten Grenzgang aufgerufen. Die Gruppe wollte gegen Migranten vorgehen.


Im Einsatz gegen einen sogenannten Grenzgang von Rechts*******n an der deutsch-polnischen Grenze hat die Polizei in der Nacht zu Sonntag rund 50 Verdächtige aufgespürt. Diese Personen seien dem Umfeld der rechts*******n Splitterpartei „Der Dritte Weg“ zuzurechnen und offensichtlich dem Aufruf der Partei zu dem sogenannten Grenzgang gefolgt, wie die Polizei am Sonntagmorgen mitteilte.

Die Partei wollte mit der Aktion gegen Migranten an der Grenze vorgehen. Bei der Überprüfung der aufgegriffenen Personen stellte die Polizei demzufolge auch Pfeffersprays, ein Bajonett, eine Machete und Schlagstöcke sicher. Die größte Personengruppe, etwa 30 Menschen, sei bereits vor Mitternacht beim Dorf Groß Gastrose angetroffen worden. Außerdem habe man am Neiße-Damm einige Personen aufgespürt sowie vereinzelt im Stadtgebiet von Guben. Sie hätten allesamt Platzverweise für die Grenzregion um Guben im Landkreis Spree-Neiße erhalten.

Aus verschiedenen Bundesländern angereist

Die aufgegriffenen Personen stammten zum Teil aus der unmittelbaren Umgebung, etliche seien aber auch aus anderen Bundesländern angereist. Die Polizei werde auch weiterhin im Gebiet patrouillieren, hieß es am frühen Morgen. Man sei mit zahlreichen Einsatzkräften vor Ort und arbeite eng mit der Bundespolizei zusammen.

In der Innenstadt von Guben hatte am Samstag eine 24-stündige Mahnwache gegen Rassismus und für ein Menschenrecht auf Asyl begonnen, die bis Sonntagnachmittag dauern sollte. „Wir wollen den Neonazis nicht die Region überlassen. Wir wollen ein Zeichen setzen, dass Asyl ein Menschenrecht ist und bleibt“, heißt es in einer Mitteilung der Veranstalter. Zu Beginn waren nach Polizeiangaben etwa 120 Teilnehmer anwesend, in der Nacht seien es noch etwa 25 gewesen. Die Versammlung sei ruhig und ohne Störungen von außen verlaufen.

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Mich würde mal interessieren, was den Grenzgängern juristisch vorgeworfen wird, außer einer von der PC abweichenden Meinung.

Bayonette transportieren? Im Rucksack völlig legal.
Pfefferspray? völlig legal.
Sogar wenn sie einen illegalen Grenzübertritt aufhalten: Das ist eine Straftat, und jeder Bürger hat das Recht nach dem Jedermannsparagraphen einen auf frischer Tat ertappten Straftäter so lange festzuhalten, bis die Polizei eintrifft.

Also: Was genau haben die "Grenzgänger" juristisch verbotenes gemacht, außer sich zu einer etwas politisch unkorrekten Partei zu bekennen?

Und: Was genau macht die Polizei mit den Grenzbrechern? Sicherlich nicht zurückweisen, denn das wäre ja unmenschlich, gell?
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Ungelesen 25.10.21, 09:27   #4
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Es ist verboten bewaffnete Gruppen zu bilden und diese asozialen haben weder das Recht noch die Autorität wahllos Menschen festhalten geschweige denn zu kontrollieren. Diese Spinner sollen lieber Essen für die Tafeln sammeln, ach das geht ja nicht, da würden sie ja Menschen ohne Schäferhund mitunterstützen.
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Die Rechtslage ist da eindeutig, aber Unbelehrbare dürfensich gerne im Waffenrecht (WaffG und WaffV) einlesen

Kurzfassung:
Der Erwerb und Besitz solcher Hieb- und Stoss- und Schlagwaffen ist zwar erlaubt, jedoch gilt das Trageverbot. Die ganze Sache macht es auch nicht legal, wenn im Drittland dies erlaubt wäre.

Zur "unkorrekten Partei":
Wie im Link von Munich nachzulesen, rief der Dritte Weg eindeutig zu Straftaten auf. Und wir reden hier nicht über den Kaninchenzüchterverein von Wanne-Eickel, sondern über ausgewiesene Neonazis!!!!

Die Tatbestände aus dem StGB (sowie Waffenrecht) darfst Du selbst suchen. Lernste noch was bei ...

"Grenzbrecher" also illegal Einreisende werden innerhalb der EU ins sichere Drittland zurück geschickt, sofern keine Hinderungsgründe (z.B. Verstoss oder drohender Verstoss gegen Menschenrechte) anstehen.
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Zitat:
Zitat von MotherFocker Beitrag anzeigen
Der Erwerb und Besitz solcher Hieb- und Stoss- und Schlagwaffen ist zwar erlaubt, jedoch gilt das Trageverbot. Die ganze Sache macht es auch nicht legal, wenn im Drittland dies erlaubt wäre.

Zur "unkorrekten Partei":
Wie im Link von Munich nachzulesen, rief der Dritte Weg eindeutig zu Straftaten auf. Und wir reden hier nicht über den Kaninchenzüchterverein von Wanne-Eickel, sondern über ausgewiesene Neonazis!!!!

Die Tatbestände aus dem StGB (sowie Waffenrecht) darfst Du selbst suchen. Lernste noch was bei ...

"Grenzbrecher" also illegal Einreisende werden innerhalb der EU ins sichere Drittland zurück geschickt, sofern keine Hinderungsgründe (z.B. Verstoss oder drohender Verstoss gegen Menschenrechte) anstehen.

Hallo Motherfocker, bitte verstehe das jetzt nicht als boshafte Belehrung!

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Das unsägliche sogenannte "Trageverbot" bezieht sich zum Glück nur darauf, bestimmte Messer zu "führen". Das "Transportieren", also z.B. im verschlossenen Rucksack, wie ich schrieb, ist (noch) erlaubt.

Ein Führverbot für Pfeffersprays existiert nur in sogenannten "Waffenverbotszonen". Das sind Zonen, in denen normalerweise Frauen belästigt werden, woraufhin den Frauen verboten wird, Pfefferspray mit sich zu führen.

Sowohl gegen das Pfefferspray als auch gegen das Bayonett im Rucksack gibt es also in diesem Fall keine juristische Handhabe.
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Ungelesen 25.10.21, 11:17   #7
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Du machst es Dir da zu einfach und pickst hier nur die vorteilhaften Passagen aus dem WaffG.

Der Transport ist grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn die Waffe nicht durch eine oder einfache Handhabung aus dem Behältnis geholt werden kann. Was bei einem Rucksack schon sehr schnell und einfach geht. Dies ist wohl letztendlich Bewertungssache im Falle einer Strafverfolgung. Hinzu kommt der Passus: "Nicht im Zusammenhang mit des Ausgeübten Zweckes".

Der Jäger beispielsweise darf seine Waffe zum Hochstand/Bbüchsenmacher bringen, weil es eben im Zusammenhang des Zweckes steht, aber eben nicht zum reinen Waldspaziergang.

Bei den Pfefferspray muss man unterscheiden zwischen Tier- und Personensprays. Letztere werden ganz klar vom Waffenrecht als Waffe angesehen. Dementsprechend auch die Vorschriften.

Und grundsätzlich, so als strafrechtlicher Hinweis, unterliegt jede Strafvorschrift neben den äusseren auch den inneren Tatbeständen. Die ABSICHT! Da wird jeder ordentliche Staatsanwalt sofort hellhörig, wenn sich gewaltbereite und menschenverachtende braune Schläger im Wald mit Waffen rumtreiben. Pilze und Rehe möchten sie wohl kaum erschlagen und selbst dies ist strafbar.

Es gibt eigentlich NICHTS, was nicht strafrechtlich bzw. im besonderen Polizeirecht (u.a. WaffG) geregelt wäre. Darauf ist Verlass!!!

Ich würde Dir gerne die entsprechenden Gesetzestexte und Kommentare (WICHTIG!) hierzu auflisten und verlinken, aber ich bin gerade mit dem Tablet hier unterwegs. Ist ein bisserl umständlich. Aber ich würde das die Tage nachholen.

edit:
Du vergasst bestimmt die Anlage zum 42a
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Es reicht schon § 128 und alle mal zur Ableistung sozialer Arbeitsstunden in's Altenheim ...

Zitat:
§ 128 StGB Bildung bewaffneter Gruppen

Wer unbefugt eine Gruppe, die über Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge verfügt, bildet oder befehligt oder wer sich einer solchen Gruppe anschließt, sie mit Waffen oder Geld versorgt oder sonst unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Vor ein paar Jahren wurde so eine rechte "Bürgerwehr" in Würzburg verurteilt. Ich zitiere aus dem Urteil :

Zitat:


Die Waffen und anderen gefährlichen Werkzeuge im Sinne der Vorschrift, wie beispielsweise Pfefferspray, Pfefferpistole, Elektroschocker sowie Pistolen mit Reizgaskartuschen, mit denen die Gruppenmitglieder ausgestattet seien, seien für den Einsatz gegen Menschen gedacht und würden hierfür bereit gehalten. Dies sei im Übrigen durch die Notwehr- und Notstandsabwehrrechte nicht gedeckt, da sich die Gruppenmitglieder gezielt und bewusst in die unmittelbare Nähe von konfliktträchtigen Situationen begäben und diese absichtlich aufsuchten und daher der Einsatz dieser Gerätschaften praktisch unausweichlich sei, wie die Beispiele des Pfeffersprayeinsatzes oder des Handschelleneinsatzes verdeutlichten. Hier sei ein Unterschied zu ziehen zu einem zu reinen Selbstverteidigungszwecken mitgeführten Pfefferspray in der Damenhandtasche oder in der Jacke eines Bürgers, das in der Regel nur bei Überfällen auf die eigene Person oder bei zufälligen Konfliktsituationen zum Einsatz kommen würde. Da somit zumindest der Tatbestand des § 127 StGB erfüllt sei, sei die Beklagte als Sicherheitsbehörde dazu befugt, das Waffentragen künftig zu untersagen und zu unterbinden. Hilfsweise sei auch die Unterbindung einer Amtsanmaßung nach § 132 StGB einschlägig, da die Gruppenmitglieder Handlungen vornähmen, welche nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden dürften (sog. Gewaltmonopol des Staates).[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Ich kenne mich mit Schusswaffen und Pfeffersprays nicht so aus, aber bezüglich Messern habe ich mich sehr ausführlich mit dem §42 und anderen beschäftigt.

Vermutlich hast Du recht, dass die selbsternannten Grenzschützer nicht die hellsten sind. Ein Bayonett zu einem unauffälligen Spaziergang mitnehmen?

In der Situation würde ein Victorinox völlig reichen. Es ist ja nicht so, dass im Wald überhaupt nichts rumliegt, was man zurechtschnitzen könnte, haben wir als Kinder oft genug gemacht. Vermutlich sind die Grenzgänger Städter, die das erste mal im Wald über die erste Unebenheit stolpern würden :-)

Der andere Punkt aber, ob die Polizei die illgegalen Grenzübertreter wirklich zurückschickt, oder erst mal duldet? Das Zurückbefördern glaub ich erst, wenn ich es sehe.
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Ungelesen 25.10.21, 12:02   #10
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Zitat:
Zitat von SubFooWer Beitrag anzeigen
I...Der andere Punkt aber, ob die Polizei die illgegalen Grenzübertreter wirklich zurückschickt, oder erst mal duldet? Das Zurückbefördern glaub ich erst, wenn ich es sehe.
Die Polizei (BGS, deshalb auch vom Horsti entsandt) schickt die Leute natürlich nicht umgehend zurück, sondern das geschieht auf anderem behördlichen Wege. Es wird erst der Einreiseverstoss festgestellt und dann erfolgt die Abklärung. Nicht zu vergessen, dass hierzu auch das notwendige Festhalten, bzw. vorläufige Festnahme (erlaubter Freiheitsentzug) kommen kann. Bei G.i.V. wird schleunigst der diensthabende STA ans Rohr geholt.

Aber das würde hier zu weit führen, wollen wir uns doch nicht den Kopf der Beamten zerbrechen
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Draalz (25.10.21), MunichEast (25.10.21)
Ungelesen 25.10.21, 12:11   #11
MunichEast
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Vor allem erfolgt eine menschenwürdiges Behandlung mit Essen und medizinischer Versorgung. Niemand braucht diese Faschos die dann auf Flüchtlinge losgehen !
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MunichEast ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
Caplan (26.10.21), Draalz (25.10.21)
Ungelesen 25.10.21, 16:53   #12
sauger2008
sauger
 
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Die Pseudo-Experten wieder unter sich.
sauger2008 ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei sauger2008:
housemeister1980 (26.10.21)
Ungelesen 25.10.21, 17:42   #13
Avantasia
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Zitat:
Zitat von sauger2008 Beitrag anzeigen
Die Pseudo-Experten wieder unter sich.
Kannst du dir sparen!

Vor fast 90 Jahren hat es auch mit SS und so angefangen.

Denk einfach mal zurück an die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Menschen die meinen sie müssen bewaffnet durch die Gegend laufen und sich
über das Gesetz stellen, hatten wir schon mal.

Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, dass so etwas nie zu etwas
Gutem führt, da braucht man kein Experte zu sein.
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Avantasia ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Avantasia bedankt:
Draalz (25.10.21), pauli8 (26.10.21)
Ungelesen 25.10.21, 18:59   #14
muavenet
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Zitat:
Zitat von SubFooWer Beitrag anzeigen
Was genau haben die "Grenzgänger" juristisch verbotenes gemacht, außer sich zu einer etwas politisch unkorrekten Partei zu bekennen?
Yeah, bewaffnete braune Grenzschutz-Ost-Cosplayer "etwas politisch unkorrekt". Wie geht's dem Streichelzoo, du "bekennender Linker"?
muavenet ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei muavenet bedankt:
Draalz (25.10.21), MunichEast (25.10.21)
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