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[Recht & Politik] AfD-Abgeordnete schleusten offenbar Corona-Demonstranten ins Parlament

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Ungelesen 20.11.20, 18:35   #36
pauli8
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Der Vorschlag vom Juristen der FDP Wolfgang Kubicki klingt interessant,, zu prüfen, ob nicht das Strafrecht - [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] - angewendet werden könnte.

Anstiftung und Beihilfe sind auch strafbar.

Besonders über die Aufhebung der Immunität von AFD Politikern im Parlament wäre ich gespannt.
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Ungelesen 21.11.20, 11:25   #37
pauli8
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Zitat:
AfD-Verbot

Alle Waffen zeigen, die der Rechtsstaat hat

• Das Verbot einer Partei ist politisch das allerletzte Mittel und juristisch schwer durchzusetzen.

• Aber Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat recht.

• Ausgeschlossen ist es spätestens nach der Störaktion am Mittwoch nicht mehr,

kommentiert Markus Decker.


Markus Decker

21.11.2020, 10:35 Uhr



Um eines vorwegzusagen: Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat das Verbot der AfD nicht gefordert und strebt es auch nicht an. Er sagt, dass es nicht mehr ausgeschlossen sei. Das wiederum ist objektiv richtig. Ja, die national-autoritäre Partei hat den Hinweis geradezu erzwungen.

Vor dem Einzug der AfD in den Bundestag und unmittelbar danach war die Wahrnehmung der Partei in der Öffentlichkeit in Teilen zurückhaltend und, was die Motive ihrer Wählerinnen und Wähler betrifft, sogar verständnisvoll. Das drückte sich in dem Etikett „rechtspopulistisch“ aus.
Seither hat sich das Bild kontinuierlich gewandelt.

Die AfD versucht mehrheitlich und auf allen Ebenen, die Demokratie mit den immer gleichen Mitteln zu beschädigen, ja zu zerstören. Was sie am Mittwoch im Bundestag veranstaltete und um ihn herum teilweise veranstalten ließ, war nichts anderes als ein Angriff – der bisher massivste. Es war ein fast schon körperlicher Angriff, der das Signal ins Land aussenden sollte, dass die AfD selbst im Reichstags¬gebäude schalten und walten könne, wie sie wolle.

Abgesehen davon, dass dieser Eindruck nicht entstehen darf: Ein Angriff muss abgewehrt werden, auch um den Preis wachsender Polarisierung. Das geht nicht mit Samt¬handschuhen. Dabei wäre ein Verbotsantrag beim Bundes¬verfassungs¬gericht zwar, wie Maier zu Recht sagt, „das allerletzte Mittel“. Doch dass die AfD der NPD immer ähnlicher wird, lässt sich nicht bestreiten; vieles, was sie tut, bewegt sich im Grenzbereich zur organisierten Kriminalität. Und das Verbot der NPD scheiterte nicht zuletzt daran, dass sie in Karlsruhe als zu wenig einflussreich galt. Derlei lässt sich von der AfD nicht behaupten. Sie hat sich zumindest in Ostdeutschland zur echten Bedrohung für die Demokratie ausgewachsen.

Weil die Demokraten sich dagegen nach dem vorigen Mittwoch noch entschiedener wenden müssen, ist es angebracht, der AfD nun alle Waffen zu zeigen, über die der demokratische Rechtsstaat verfügt – bis hin zu einem Verbotsantrag. Nicht mehr, aber eben auch nicht weniger. Im Zweifel gilt: „Keine Freiheit den Feinden der Freiheit.“
Quelle:

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mentallysane
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Zitat:
Auch Klimaschützer entern den Bundestag, aber anders
Das ist richtig, und vor allem sind die Klimaschützer die Guten, die uns retten wollen, die AFD will nur die deutschen retten!
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Ungelesen 22.10.21, 09:04   #39
MotherFocker
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Standard [UPDATE] Filmende AfD-Störer müssen Bundestag Bußgeld zahlen

Zitat:
[UPDATE]
Zusätzlich Hausverbote

Filmende AfD-Störer müssen Bundestag Bußgeld zahlen

Von Lars Wienand
20.10.2021, 15:51 Uhr


Die Empörung war groß, als im Bundestag AfD-nahe YouTuber Abgeordnete bedrängten, filmend durchs Gebäude liefen und in Büros eindrangen. Jetzt hat das gleich mehrfach Konsequenzen.

Deutschland blieb eine Demokratie und die "Corona-Diktatur" kam nicht per "Ermächtigungsgesetz": Wegen solcher Behauptungen und Befürchtungen war in Berlin der Protest zur Abstimmung über das Infektionsschutzgesetz groß. Am 18. November 2020 durchbrachen vor dem Bundestag Demonstranten aus der "Querdenken"-Szene mit einem Klavier eine Polizeikette, im Bundestag brachen Medienaktivisten reihenweise Regeln.

Dafür werden laut t-online-Informationen nun Bußgelder von bis zu 800 Euro und Hausverbote bis zum Januar 2023 verhängt. Außerdem hat der Bundestag seine Regeln geändert.

Die AfD-Bundestagsabgeordneten Udo Hemmelgarn, Petr Bystron und Hansjörg Müller hatten sich angebliche Besucher eingeladen, die mit Kameras Abgeordnete ansprachen und zum Teil live im Internet übertrugen. Die nötige Akkreditierung des Bundestags für solche Aufnahmen hatten sie nicht. Der Eklat war endgültig perfekt, als die Medienaktivistin Rebecca Sommer den Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) verbal anging, ihn schließlich deutlich hörbar "Arschloch" und einen "aufgeblasenen, kleinen Wanna-be-König" nannte. Altmaier verzichtete auf eine Anzeige.

In Büro gestürmt


Der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak postete diesen Ausschnitt mit dem Kommentar: "Die AfD⁩ zeigt deutlich ihre Verachtung für das Parlament und unsere Demokratie."

Die Gruppe war mit mehreren Kameras gemeinsam in den Gängen des Bundestags unterwegs, begleitet von einem Hemmelgarn-Mitarbeiter. Als vor den Gebäuden Wasserwerfer gegen Demonstranten eingesetzt wurden, stürmten die filmenden Aktivisten ungefragt und trotz Protesten in ein Bundestagsbüro, um aus dem Fenster zu filmen. Kurz danach kam die Bundestagspolizei, setzte die Gruppe fest, nahm Personalien auf und warf die Besucher aus dem Bundestag.

Die Empörung war groß – und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble bat die Parlamentsverwaltung, "alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, gegen die Täter und diejenigen vorzugehen, die ihnen Zugang zu den Liegenschaften des Bundestages verschafft haben". Schließlich seien es "sehr ernste Vorfälle", die unter Abgeordneten und Mitarbeitern "vielfältige Befürchtungen und Ängste ausgelöst" hätten.

Hausverbote bis Januar 2023

Nach Informationen von t-online hat die Bundestagsverwaltung inzwischen sechs Bußgelder verhängt. Zwischen 200 und 800 Euro sollen die Störer zahlen. Drei von ihnen bekommen auch ein Hausverbot, zum Teil bis zum 31. Januar 2023. Das bestätigte die Pressestelle des Bundestags. Die Höhe der Geldstrafe korrespondiere aber wegen unterschiedlicher Bewertungsmaßstäbe nicht zwangsläufig mit der Länge des Hausverbotes.


Grüße an die Zuschauer: Die Streamer (von rechts) Thorsten Schulte, Daniela Scheible und Ilia Tabere.
Die Bundestagsverwaltung hat Bußgeldbescheide wegen ihrer Aktion verschickt. (Quelle: Screenshot YouTube)


Es geht dabei nicht um Straftaten, sondern um Ordnungswidrigkeiten. Vorgeworfen werden den sogenannten Besuchern Verstöße gegen die Hausordnung, unter anderem unzulässige Bild- und Tonaufnahmen und Handlungen, "die geeignet sind, die Tätigkeit des Deutschen Bundestages, seiner Gremien, Organe und Einrichtungen zu stören".

Hinzu kommen Verstöße gegen die Maskenpflicht. In einem Fall geht es auch um den Vorwurf, dass Informationsmaterial unerlaubt verbreitet wurde. Die Bundestagspolizei hatte berichtet, es habe den Versuch gegeben, vor laufender Kamera in Büroräumen unangemeldet Unterschriftenlisten und Petitionen zu überreichen.

350 Euro Bußgeld zuzüglich Gebühren muss etwa der frühere Filmemacher Ilia Tabere ("Elijah Tee") zahlen. Den Bescheid hat er selbst in einem Video öffentlich gemacht, in dem er dann um Spenden bat. Das Bußgeld könnte sich unter dem Strich also sogar rechnen.

In seinem Video bezeichnete er es als "riesengroße Lüge", dass ihnen Filmaufnahmen untersagt worden seien. Dabei zeigen seine eigenen Videoaufnahmen den Hinweis eines Mitarbeiters, dass das Filmen nicht erlaubt sei.

Zu der Szene kam es, als die Gruppe versuchte, den Grünen-Politiker Anton Hofreiter zu einem Interview zu bewegen. Zum Teil hatten die Medienaktivisten wahllos Menschen mit den Worten "Sind Sie Bundestagsabgeordneter?" angesprochen. AfD-Abgeordnete hatten sich bereitwillig Fragen gestellt. Tabere macht vor allem Rebecca Sommer verantwortlich, die die Folgen erst ausgelöst habe: "Sonst wäre das unter dem Radar geschehen." Das Bußgeld über 800 Euro, das laut Tabere gegen sie verhängt wurde, ist rechtskräftig. 500 Euro soll Tabere zufolge der Publizist und frühere Edelmetallhändler Thorsten Schulte zahlen. Schulte war bereits am Tag vor der Sitzung ermahnt worden. Er hatte seinen Besuch auf Telegram angekündigt.

Künftig Ordnungsgelder gegen Abgeordnete
Keine Handhabe hatte die Bundestagsverwaltung gegen die AfD-Abgeordneten, die die Störenfriede eingeladen hatten. Deshalb ist inzwischen das Abgeordnetengesetz geändert worden: Es sieht nun die Möglichkeit eines Ordnungsgeldes in Höhe von 1.000 Euro, im Wiederholungsfall von 2.000 Euro vor, wenn ein Volksvertreter deutlich gegen die Hausordnung verstößt.

Es ist nicht die einzige Änderung, die wegen der Vorfälle beschlossen wurde. Wenn in der kommenden Woche der neue Bundestag erstmals zusammenkommt, gelten auch dauerhaft verschärfte Bestimmungen für den Einlass und den Zutritt zu bestimmten Bereichen. Gestrichen ist die Regel, dass Abgeordnete bis zu sechs Besucher ohne Feststellung ihrer Identität empfangen können. Am 18. November 2020 war diese Regelung bereits aus Sicherheitsgründen ausgesetzt worden. Deshalb waren an dem Tag "Querdenker" wie der Anwalt Ralf Ludwig und der frühere Laienprediger Samuel Eckert offenbar entgegen solcher Pläne nicht in den Bundestag gelangt.

Neu ist zudem, dass auch frühere Abgeordnete künftig Sicherheitskontrollen passieren und während Sitzungen auf der Plenarsaalebene in Begleitung sein müssen. Für diesen Bereich und die Eingangshalle Ost gelten nun für Beschäftigte und Gäste von Abgeordneten Zugangsbeschränkungen, wenn der Bundestag zusammenkommt.

*Wir hatten an dieser Stelle zunächst vom "damaligen Wirtschaftsminister Peter Altmaier" geschrieben. Altmaier ist weiterhin Wirtschaftsminister und bleibt das auch zunächst, wenn mit der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Bundestags die Amtszeit formal endet. Das Kabinett wird bis zur Bildung einer neuen Regierung geschäftsführend im Amt bleiben.
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