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[Wirtschaft] Erhöhung von Preisen. Abmahnung für Stromanbieter

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Ungelesen 18.10.21, 15:11   #1
TinyTimm
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Standard Erhöhung von Preisen. Abmahnung für Stromanbieter

Zitat:
Einige Stromanbieter versuchen offenbar mit unlauteren Mitteln eigene Kunden mit günstigen Tarifen loszuwerden. Die Verbraucherzentrale NRW hat nun die erste Abmahnung verschickt.

Die Großhandelspreise für Gas und Strom steigen seit Monaten. Um Bestandskunden mit günstigen Tarifen loszuwerden, greifen einige Anbieter daher zu drastischen Methoden wie sehr deutlichen Preiserhöhungen, die darüber hinaus den Kunden offenbar nicht gesetzeskonform mitgeteilt werden. In anderen Fällen wird gleich ein Belieferungsstopp verkündet. Beides hält die Verbraucherzentrale NRW für teilweise unrechtmäßig. Mit "immergrün" hat sie nun den ersten Anbieter abgemahnt.

Bei "immergrün" handelt es sich um eine Marke des Kölner Strom- und Gasanbieters "Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft". Die Preiserhöhungen wurden den Kunden offenbar zumeist per E-Mail zugestellt. Dabei wurde der eigentliche Grund des Anschreibens hinter Betreff-Zeilen verschleiert, die keinesfalls sofort deutlich machten, worum es geht.

tagesschau.de liegen mehrere der entsprechenden E-Mails vor. Dort lautet der Betreff etwa: "Pandemiebedingter Service und neue Servicegarantie nach Arbeitspreiserhöhung" oder schlicht "Aktuelles zu Ihrem Energieliefervertrag". Auch der Absender ist lediglich mit "kontakt[at]kundenservice-energie.de" angegeben. Teilweise müssen die Kunden sich nach Erhalt einer solchen E-Mail erst in ihr Online-Kundenkonto einloggen, um dort Preiserhöhungen vorzufinden. In keinem Fall ist auf den ersten Blick erkennbar, dass es sich um Post vom eigenen Stromversorger handelt, der eine Preiserhöhung vornehmen will.

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, kritisiert das Vorgehen von "immergrün" scharf: "Die Preiserhöhungen sind völlig intransparent und unzureichend kommuniziert worden. Wir haben das Unternehmen abgemahnt." Momentan herrsche angesichts der steigenden Beschaffungspreise eine gewisse Unruhe auf dem Strom- und Gasmarkt. Der Verbraucherzentrale seien "bereits ähnlich gelagerte Fälle bekannt". Mit der Abmahnung setze man "daher ein deutliches Signal an alle Strom- und Gasversorger, ihre Vertragszusagen gegenüber Verbrauchern einzuhalten".

Preiserhöhungen von bis zu 80 Prozent

Zudem haben es die Preiserhöhungen in sich: In einem Fall erhöhte der Anbieter den Arbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh) in zwei Schritten innerhalb weniger Wochen von 27,22 Cent auf 49 Cent - also 80 Prozent mehr als vorher. Die Erhöhungen erfolgen angeblich aus nicht näher erläuterten "operativen Gründen", zudem wird seitens des Unternehmens in einem Fall auf die hohen Gaspreise verwiesen.

Zwar gibt "immergrün" an, die Erhöhung auf 49 Cent sei nur "bis zum 01.05.2022 geplant", verlassen kann man sich darauf aber nicht. Kunden, die diese zum Teil im Online-Portal versteckte Erhöhung - und ihr damit verbundenes Sonderkündigungsrecht - übersehen, zahlen in Zukunft also fast das Doppelte. Eine Anfrage an "immergrün" von tagesschau.de lies das Unternehmen bislang unbeantwortet.

Belieferungsstopps wohl teilweise unrechtmäßig

"Der kurzfristige Belieferungsstopp ohne ausreichende Begründung setzt dem ganzen die Krone auf", so Verbraucherschützer Schuldzinski. Er sei der Rechtsauffassung, dass dem Belieferungsstopp die juristische Grundlage fehle. Eine ordentliche Kündigung der Verträge sei dem Unternehmen nur zum Laufzeitende möglich. Dies sei aber in vielen Fällen nicht erreicht.

Kunden, die sich nun einen neuen - mutmaßlich ebenfalls teureren - Anbieter suchen müssten, sollten mögliche Schadensersatzansprüche prüfen und geltend machen. Wer beispielsweise noch lange Restlaufzeiten im Vertrag habe, könne die Mehrkosten gegenüber dem alten Tarif vom ehemaligen Anbieter zurückfordern, sofern sich dessen Belieferungsstopp als unrechtmäßig erweise.

Grundversorger übernimmt Kunden

Niemand muss sich dagegen davor fürchten, dass plötzlich kein Strom mehr aus der Dose kommt: Denn wer seinen Anbieter verliert, landet automatisch in der sogenannten Grundversorgung. Der zuständige Grundversorger am Ort übernimmt dann automatisch die Kunden. Die Verbraucherzentralen raten allerdings dazu, "möglichst bald in einen günstigeren Tarif zu wechseln, da die Grundversorger üblicherweise preislich über dem Marktdurchschnitt liegen".

Doch selbst das ist in einigen Orten nicht mehr der Fall: Wie der "Tagesspiegel" recherchiert hat, ist zum Beispiel in Wuppertal der Grundversorger derzeit bereits der günstigste Anbieter - zumindest beim Gas. Laut der Zeitung ist dies wohl das erste Mal seit der Liberalisierung der Energiemärkte Ende der 1990er-Jahre der Fall.

Neukunden-Akquise eingestellt

Wer derzeit auf Vergleichsportale wie "Verivox" oder "Check 24" geht, bemerkt ein deutlich reduziertes Vergleichsangebot, da viele Anbieter ihre Neukunden-Akquise eingestellt haben und sich von den Portalen auslisten lassen. Der bekannteste Fall ist Eon, immerhin einer der größten Energiekonzerne Deutschlands. Man müsse "die stark gestiegenen Beschaffungskosten" berücksichtigen und bitte um Verständnis, "dass wir zum aktuellen Zeitpunkt kein Erdgas-Produkt anbieten können", so das Unternehmen auf der Webseite. Andere große Versorger bieten ihre Tarife zumindest noch direkt an, aber nicht mehr über Portale.

Das Problem: Rutschen durch Kündigungen oder gar Pleiten anderer Unternehmen zu viele Kunden in die Grundversorgung, könnten am Ende die Grundversorger selbst Probleme bekommen. Dann müssten diese ebenfalls die Preise erhöhen - zu Lasten vieler Verbraucher. Diese Sorge teilen sowohl die Verbraucherzentralen als auch Teile der Energieversorger. Letztere allerdings nur hinter vorgehaltener Hand, da man keine Panik schüren wolle. Es sei aber kein Geheimnis, so ein Branchenkenner, dass viele Grundversorger nicht genügend Strom für eine stark wachsende Zahl an Kunden eingekauft hätten.
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