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[Brisant] Terror-Prozess: Neonazi-Aktivistin zu Haftstrafe verurteilt

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Ungelesen 30.07.21, 18:29   #1
pauli8
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Standard Terror-Prozess: Neonazi-Aktivistin zu Haftstrafe verurteilt

Zitat:


Videoclip

30.07.2021, 17:55 Uhr

Terror-Prozess: Neonazi-Aktivistin zu Haftstrafe verurteilt

Die Neonazi-Aktivistin Susanne G. aus Franken ist vom zuständigen Oberlandesgericht in München unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig gesprochen worden. Sie muss mehrere Jahre ins Gefängnis.

Der Staatsschutzsenat verurteilte die 55-Jährige zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und ordnete eine Führungsaufsicht an. Dem Vorsitzenden Richter zufolge sei bei der Fränkin eine offen nationalsozialistische Gesinnung feststellbar. Dies würde sich unter anderem an den Tattoos der Angeklagten zeigen. Sie hat demnach "Staatsfeind" auf ihrem Dekolleté tätowiert, sowie ein Hakenkreuz und den Wahlspruch der SS. Die Angeklagte nahm die Verurteilung ohne große Regung auf.

Terroranschlag auf Amtsträger geplant

Laut Urteil hat Susanne G. unter anderem einen Terroranschlag auf Amtsträger oder Menschen muslimischen Glaubens vorbereitet. Ihr Ziel war es demnach, ein Klima der Angst zu schaffen. Zuvor hat sie laut Urteil Todesdrohungen und Munition an Lokalpolitiker und einen Moscheeverein verschickt. Bei ihrer Festnahme stellte die Polizei mehrere Materialien fest, die zum Bau eines Brandsatzes verwendet werden können. Die Anwälte der beiden Lokalpolitiker, die sie bedroht hat und die als Nebenkläger in dem Verfahren auftraten, forderten zuvor acht Jahre Haft.

Angeklagte bestritt Vorwurf

Die 55-Jährige selbst hat die ihr vorgeworfenen Taten bestritten. Sie selbst sieht sich als Opfer von Polizeigewalt. Ihre Anwälte forderten einen Freispruch. Die Frau aus dem Landkreis Nürnberger Land befindet sich seit September vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Susanne G. Revision einlegen.

Kontakte zu NSU-Helfern

In den vorherigen Prozesstagen wurde auch deutlich, wie sehr Susanne G. in die bundesdeutsche Neonazi-Szene involviert war. So hat sie Kontakt zu Ralf Wohlleben und André E. aufgenommen. Beide wurden als Helfer der rechts*******n NSU-Terrorzelle im Juli 2018 verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Während die beiden in Haft saßen, hat die Heilpraktikerin Briefe mit beiden ausgetauscht. Auch persönliche Treffen fanden statt, wie Fotos im Prozess belegten. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Ermittler neben einer Hakenkreuzfahne auch Bilder auf dem Smartphone von Susanne G., die Wohlleben und André E. zeigen.

Susanne G. aktiv in der Neonazi-Szene

BR-Recherchen zeigten schon bei ihrer Verhaftung im vergangenen Jahr, dass die 55-Jährige fest in die bayerische Neonazi-Szene eingebunden ist. Die Heilpraktikerin nahm regelmäßig an Aufmärschen der bundesweit agierenden Neonazi-Kleinpartei "Der dritte Weg" teil, unter anderem in Nürnberg, Bamberg, Wunsiedel und Chemnitz. Zudem übernahm sie auch Ordner-Tätigkeiten bei Demonstrationen. Neonazis nahmen auch an mehreren Prozesstagen am Oberlandesgericht in München teil.
Auch beim Urteil waren Kader der Szene vor Ort. Susanne G. scheint weiterhin fest auf die Unterstützung aus der rechts*******n Szene zählen zu können.
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MunichEast
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Zitat:
Mutmaßlicher Rechtsterroristin droht lange Haftstrafe

Am Freitag fällt das Urteil im Prozess gegen die Heilpraktikerin Susanne G. Der Generalbundesanwalt wirft der 55-jährigen vormaligen Aktivistin des Dritten Weg die Planung von Anschlägen auf Kommunalpolitiker, Polizisten und Muslime vor. Ihr Verfahren ist damit das erste neben den parallel laufenden Prozessen gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. und der bürgerwehrähnlichen Gruppe S, bei der es zu einer Gerichtsentscheidung kommt. Für Aufsehen hatten besonders ihre Kontakte in das NSU-Umfeld gesorgt.

Der Straftatbestand, der der 55-jährigen Susanne G. hauptsächlich zur Last gelegt wird, die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat in § 89a Strafgesetzbuch ist vergleichsweise jung. Die Bundesregierung hatte die Ergänzung im Frühjahr 2009 in den Bundestag eingebracht und damit auf einen Trend im islamistischen Terrorismus reagiert.

Aber auch den Rechtsextremismus nennt die Gesetzesbegründung als Anwendungsfall. In den Blick genommen werden sollten (Einzel-)Akteure, die außerhalb von terroristischen Vereinigungen agierten. Radikalisierende Inhalte werden über Massenmedien an eine Vielzahl an Interessierte gestreut, in der Hoffnung, einige zum Losschlagen bewegen zu können.

Gesetzesänderung

In der Fachwelt wird diese Form der Aufwiegelung auch „stochastic terrorism“ genannt. Der Täter macht Ort und Zeit des Anschlags im Prinzip mit sich selbst aus, fühlt sich allerdings als Teil einer großen Bewegung, die ihn ideologisch trägt. Andere Namen für das Phänomen sind etwa „Einsamer Wolf-Terrorismus“. In der Neonazi-Szene kursiert vor allem das Konzept des „führerlosen Widerstandes“.

Wegen des hohen Gefahrenpotentials auch bei allein handelnden Terroristen sollten die Sicherheitsbehörden auch nicht warten müssen, bis der Täter juristisch im Versuchsstadium angekommen war, also schon zur Tat angesetzt wurde. Nach einer weiteren Gesetzesänderung 2015 reicht bei Islamisten schon die versuchte Ausreise mit Zielrichtung eines IS-Terrorausbildungscamps. Ein konkretes Ziel, Zeit oder Ort der Tat braucht es nicht.

Paragraf: Bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe

Es ist folglich immer ein Maß an Unsicherheit dabei. Der oder die Täter werden nicht bei der Tatausführung überrascht oder gestoppt. Es gilt für das Gericht Handlungen weit vor der Tat zu bewerten und auf andere Erklärungen zu überprüfen. Im Höchstfall erlaubt der Paragraf die Verurteilung bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Bei Susanne G. besteht das zu zusammenzusetzende und zu bewertende Puzzle aus den bei ihr gefundenen Gegenständen, die zum Bau von potenziell tödlichen Brandsätzen geeignet waren, ihrer zur Schau gestellten gewaltbereiten neonazistischen Ideologie, der Auskundschaftung von politischen Gegnern und der ihr zur Last gelegten Drohbriefserie gegen politische Gegner.

Drohschreiben und -anrufe

Ab Ende 2019 erhielten zwei mittelfränkische Lokalpolitiker, Armin Kroder, Landrat des Kreises Nürnberger Land und Frank Pitterlein, Bürgermeister von Schnaittach, Drohkarten und Drohanrufe einer Frauenstimme. Die Serie weitete sich bis März 2020 aus auf einen Hilfsverein für Geflüchtete und die türkisch-islamische Gemeinde in Röthenbach, die die Bedrohung öffentlich machte. Die Schreiben hatten es durchaus in sich. Sie enthielten Anspielungen an den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und waren als Beileidsbekundungen gestaltet. Kroder und Pitterlein wurden als „Juden- und Ausländerfreunde“ tituliert. In zwei Fällen lag Munition bei. Es gab Anspielungen auf ein vom Flüchtlingsverein geplantes Fest, was Sorgen vor einem Anschlag nährte. Die Botschaft an die Muslime: Ihr werdet niemals sicher sein.

Die Polizei hatte schnell eine heiße Spur. Ein Teil der Karten ließ sich einer Drogeriekette zuordnen mit drei Filialen im Landkreis Nürnberger Land. In einer wurden im nahen Abstand zum Versand an die Politiker auch solche Karten verkauft. An die Kundin konnten sich die Mitarbeiterinnen nicht erinnern. Für die Käufe war allerdings eine Payback-Karte hinterlegt, die zum Account von Susanne G. führte.

Kleiner Waffenschein abgegeben

Direkt zuordnen ließen sich die Drohkarten ihr insgesamt nicht, hätten auch weit früher und in ganz anderen Filialen verkauft worden sein können. Ein Motiv der Drohserie werde laut Ermittlungen beim Hersteller deutschlandweit nur sehr selten verkauft. Zum Payback-Konto gibt es theoretisch zwei nicht individualisierte Karten. Die Erklärung der Verteidigung, die von den beiden Szeneanwälten Nicole Schneiders und Wolfram Nahrath übernommen wurde: Susanne G. verwendete die Grußkarten als Gutscheine in ihrer Praxis.

Noch im März durchsuchte die Polizei das Haus von Susanne G. Sie bewohnt zusammen mit ihrem Mann und ihrem jüngeren Sohn eine Doppelhaushälfte in Diepersdorf. Der ältere Sohn war zu dem Zeitpunkt bereits ausgezogen. Im ersten Stock befinden sich ihre Praxisräume. Die Wohnverhältnisse waren aufgeräumt und machten einen bürgerlichen Eindruck, abgesehen vom Schild „Wir rufen hier nicht die Polizei“ am Küchenfenster oder etwa einem Baseballschläger und einem Schlagstock im Eingangsbereich des Hauses. An etlichen Stellen im Haus fanden sich erlaubnisfreie Waffen. Ihren Kleinen Waffenschein hatte sie 2015 nach einem Schreiben des Landratsamtes zurückgegeben. Bei der Durchsuchung wurden unbeschriftete Karten gefunden, aber keine passenden Schablonen, mittels derer die Drohbotschaften aufgemalt wurden.

Hakenkreuzfahne über Bett

Außer Zweifel stand nach der Hausdurchsuchung die Ideologie von Susanne G. Die Einsatzkräfte trafen sie im zweiten Stock an in einem Schlafzimmer. Der Raum wurde bei der Befragung der Beamten immer wieder nur das „spezielle Zimmer“ genannt. Über dem Bett hing eine große Hakenkreuzfahne, der Raum war voller Nazi-Devotionalien, die in er Summe alle gängigen Klischees erfüllten. Hinzu kommen noch bei ihr direkt am Körper die SS-Losung „Meine Ehre heißt Treue“ und ein Hakenkreuz-Tattoo auf der Hüfte.

In dem Zimmer konzentrierte Susanne G. ihre Einstellung, der Rest des Hauses dagegen war frei davon. Im Keller gab es eine Art Partyraum mit großer Deutschlandflagge. Der Sohn schmückte seine Zimmer mit einem eher an St. Pauli als an die SS erinnernden Totenkopfmotiv. Bei der Razzia versuchte er einen Beutel mit Marihuana vor dem SEK zu verstecken. Die sichergestellten Daten, etwa vom Router im Haus, schlossen Susanne G. nicht als Täterin aus. Auch waren die Fahrten zu den Telefonzellen, von denen aus die Drohanrufe gemacht wurden, nach abgefragter Verkehrslage gut möglich.

Täter-Opfer-Umkehr

Schneiders und Nahrath thematisierten zur Hausdurchsuchung ein Detail. Gefunden wurde eine scharfe Patrone, höchstwahrscheinlich Behördenmunition, hergestellt ab 2001. Ihr Narrativ hierzu lautete, nachdem ein Spürhund die Patrone zunächst nicht entdeckt haben soll, sondern von Beamten gefunden wurde, sei diese nachträglich dort drapiert worden, um ihrer Mandantin was anzuhängen.

Ende August 2020 stand die Polizei wieder vor der Tür. Es galt, eine angeordnete DNA-Probe zu entnehmen. Susanne G. hatte sich zu dem Zeitpunkt allerdings schon abgesetzt und auch ihr „Spezialzimmer“ weitgehend freigeräumt. Die Devotionalien hatte sie beim älteren Sohn auf dem Dachboden von dessen Wohnung in Nürnberg deponiert. Ihre Flucht hatte sie zuvor im Vorzimmer des Staatsanwaltes indirekt telefonisch angekündigt, sowie gegenüber dem Neonazi Norman K., früher so etwas wie der Organisationschef des verbotenen Freien Netz Süd, der sich im Gegensatz zu vielen anderen Kadern nicht beim Dritten Weg engagiert.

Benzin und Zündschüre gefunden

Neben zwei Tagen Anfang September bei ihrem älteren Sohn und dessen Lebensgefährtin redete sie einen Patienten ein und gab Eheprobleme an. Er ließ sie für ein Wochenende bei sich übernachten und buchte auf ihre Bitten hin ein Hotelzimmer in Fürth auf seinen Namen. Angeblich war es seine Idee, hier nicht ihre Daten zu verwenden. Susanne G. wird am 7. September 2020 beim Verlassen des Hotels von einem Mobilen Einsatzkommando beobachtet, das ihrem Mann gefolgt war und festgenommen. Im Auto fanden die Einsatzkräfte eine schusssichere Weste, einen Einsatzgürtel mit Messer, Elektroschocker, Schlagstock und Handschellen mit passenden Schlüsseln, zudem eine Schleuder mit Stahlkugeln und eine Sturmhaube.

Brisanter war der Fund im Kofferraum: Ein größerer Kanister Benzin, Camping-Gaskartuschen, Feuerwerkskörper, Zündschnüre. Die Materialen passen zu einem Brandsatz in dem Buch „Die Autobombe“, das sich Susanne G. im Mai 2020, also kurz nach der ersten Durchsuchung bestellt hatte. Eine Seite war mit einem Lesezeichen, einem Aufkleber einer „Wodan-Jugend“ markiert. Zudem beobachtet sie über einen ebay-Account Chemikalieninserate etwa für Termit und Nanotermit, Wasserstoffperoxid, Magnesiumspäne oder Kaliumpermanganat. Weiter wird einschlägige Literatur über die eingangs besprochenen Terrorismusformen gefunden zu „Einsamen Wölfen“ oder das Gutachten des Politikwissenschaftlers Florian Hartleb über den Täter des Münchner Olympia-Einkaufszentrums, den Hartleb als einen solchen Fall eines „lone wolfs“ einschätzt.

Polizeibeamte ausspioniert?

Die Polizei baute den markierten Brandsatz nach und war von der Wirkung überrascht. Sie mussten ihr Testgelände wechseln, weg vom Sportplatz der Bereitschaftspolizei auf einen entsprechend gesicherten Sprengplatz. Ein Gutachter bescheinigte der Vorrichtung eine potentiell tödliche Wirkung. Allerdings hatte Susanne G. das Buch bei der Flucht im Haus zurückgelassen, neben Hitlers „Mein Kampf“ und dem Pamphlet „Der Jude als Weltparasit“.

Bei der Aufwertung fanden die Beamten Hinweise, dass neben früheren Zielen auch eine ganze Reihe weiterer Personen, vor allem Polizeibeamte, von ihr offenbar ausgespäht wurden. Oft können sich die Zeugen detailliert an das Fahrzeug und Nummer, zumindest an G. als Fahrerin erinnern. Ermittlungen ergeben, dass im Landkreis nur noch ein weiteres etwa baugleiches Fahrzeug zugelassen ist.

Parteichef vom Dritten Weg als Zeuge

Die Verteidigung stellt den Fund im Auto als harmlos und legal hin. Ausrüstung für Camping und Survivaltraining oder üblich für Prepper. Die Angeklagte habe sich nach der identifizierenden und reißerischen Berichterstattung über die Drohbriefserie bedroht und verfolgt gefühlt, die Bücher, etwa „die Autobombe“ diente – so auch die Verkaufslegende des Buches, sonst dürfte es nicht auf den Markt – dem reinen Erkennen von Bedrohungen und Sprengsätzen. Auf Wunsch von Nahrath und Schneiders wurde der jüngere Sohn vorgeladen. Er solle etwa Drohanrufe und dergleichen bestätigen, was er allerdings bei seiner Vernehmung nicht kann, besonders nicht in der Deutlichkeit, wie die Verteidigung es in ihrem Antrag formuliert hatte.

Als einziger extrem rechter Zeuge wird Klaus Armstroff, Vorsitzender der Kleinstpartei Dritter Weg vorgeladen. Trotz der festen Einbindung von G. in die neonazistische Organisation, in der sich immer wieder Gewalttäter bis hin zu verurteilten Terroristen engagieren, gilt sie für die Anklage als Einzeltäterin. Armstroff wurde zu verschiedenen Aspekten befragt. Er hatte zu ihr ein freundschaftliches Verhältnis. Sie kannten sich über die Partei.

„Liebe Susanne“

Der Organisation hätte sie sich im Mai 2015 angeschlossen, zunächst als Fördermitglied der elitär ausgerichten Kaderorganisation. 2016 wurde sie Vollmitglied, laut Armstroff auf Vorschlag ihres Stützpunktleiters. Eine Fachjournalistin zeichnet den Weg von Susanne G. nach von der anfänglichen Demoteilnehmerin, die immer häufiger Ordneraufgaben wahrnahm. Armstroff bestätigte den Eindruck. G. könne sich durchsetzen, das schaffe nicht jede/r. Sie gehörte zum inneren Kern. Sie nahm etwa am „nationalrevolutionären Segeltörn auf der Ostsee“ teil und flog im Oktober 2019 mit der Partei zu einem Aufmarsch nach Kiew.

Dennoch schrieb Armstroff im März 2020 der „lieben Susanne“ einen Brief und drängte sie zum Parteiaustritt. Er begründete diesen Schritt gegenüber dem Gericht mit dem Schutz der Partei gegenüber Spekulationen in der Öffentlichkeit. Andererseits hat die Partei bislang, soweit bekannt, offiziell keinerlei Erklärung zum Fall Susanne G. abgegeben und zum Austritt geschwiegen, anders etwa als im Fall der Verurteilung ihres Gebietsleiters Süd Walter S. nach Veruntreuung im privaten Bereich, als kurz nach beginnender namentlicher Berichterstattung eine Erklärung auf der Webseite erschien. Anders war es auch, als der Verfassungsschutz im Februar Kontakt zu G. aufnahm. Am 1. März erschien ein kurzer Beitrag auf der Webseite der Partei, wonach ein „Anquatschversuch“ in Diepersdorf bei einer Aktivistin gescheitert sei und das Verhalten der Aktivistin gelobt wurde.

Weiter Kontakt zu Parteikadern

Susanne G. folgte dem Wunsch nach einiger Bedenkzeit. Den privaten Kontakten tat der erzwungene Austritt keinerlei Abbruch. Noch Anfang August 2020 fuhren beide nach Tschechien zum Schießstand „Goldie Arms“, laut Armstroff ein Nachholtermin für ein wegen Corona abgesagten früheren Ausflug. Schon vorher, etwa direkt nach dem Aufmarsch in Wunsiedel, waren Susanne G. und der Parteivorsitzende nach Tschechien gefahren. Das damals mit ihr zusammen genommene Doppelzimmer begründete Armstroff mit finanziellen Aspekten. Das wäre bei Reisen des Dritten Wegs so üblich. Von ihren Planungen will er nichts mitbekommen haben und traue ihr das auch nicht zu.

Auch der Kontakt zu anderen Parteimitgliedern riss trotz der Vorkommnisse nicht ab. Ein zentraler mittelfränkischer Kader der Partei, wohl der einschlägig vorbestrafte Peter R., schrieb ihr aus dem Urlaub in Österreich eine Postkarte mit der Botschaft „Wir sehen uns wieder – One für All – all for one“. Weil er die Karte noch mit „Grüßen aus der Ostmark“ beschrieb, muss er sich demnächst laut Salzburger Nachrichten wegen Wiederbetätigung vor dem Landgericht in Salzburg verantworten.

Ralf Wohlleben und André Eminger wieder abgeladen

Ansonsten hielt sich die Unterstützung durch Gesinnungsgenommen im Gerichtssaal selbst in Grenzen. Zum Prozessauftakt reist Armstroff mit drei weiteren Neonazis an. Am zehnten Prozesstag verfolgten der Dritte Weg-Bundestagskandidat Roger Kuchenreuther und Andreas G. die Aussage ihres Parteivorsitzenden. G. stand selbst als Teil der Weiße Wölfe Terrorcrew und der Bamberger Gruppe wegen möglicher Anschlagsplanungen vor Gericht und erhielt eine Bewährungsstrafe. Wie Susanne G. ist er häufiger Ordner bei Aufmärschen der Neonazi-Organisation. Am 22. Juni, dem Tag des Plädoyers der Anklage, fanden sich noch mal drei Neonazis ein.

Nicht aussagen mussten dagegen Ralf Wohlleben und André Eminger, zwei zentrale Helfer im NSU-Prozess. Sie wurden auf Vorschlag der Nebenklagevertreter, die die beiden bedrohten Kommunalpolitiker vertreten, vorgeladen. Einen Tag vor der Aussage machen aber beide, wie auch Norman K., ihr Auskunftsverweigerungsrecht geltend. Das Gericht lud sie ohne großen Widerstand, sehr zum Unmut der Nebenklagevertreter, wieder ab.

Gefangenenhilfe

Susanne G. hatte zu beiden Angeklagten in NSU-Verfahren ein enges Verhältnis und betreute sie über die Initiative Gefangenenhilfe. Die Unterstützung für Szeneangehörige in Haft ist ein konstantes Arbeitsfeld der *******n Rechten. Zuspruch soll sie in der Szene halten. Damit konterkarieren diese Organisationen einen Teil des gewünschtes Zweckes von Haft, die Besserung. Bekannt war hier etwa der 2011 verbotene Verein „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ (HNG). Die „Gefangenenhilfe“ ist in Schweden als Verein eingetragen.

Für André Eminger war sie die „Susl“. Die Heilprakterin betreute zunächst Wohlleben, später Eminger in deren Zeit in Untersuchungshaft. Den umfangreicheren Briefverkehr deponierte Susanne G. vor ihrer Flucht zusammen mit den Devotionalien auf dem Dachboden ihres älteren Sohnes, wohl um sie dem Zugriff der Behörden zu entziehen. Am Ende war es Susanne G., die Eminger mit ihrem Auto abholte, als er nach Urteilsverkündung im NSU-Prozess aus der U-Haft entlassen wurde. Der Fachjournalist Robert Andreasch hat das Verhältnis von Susanne G. zu den beiden Angeklagten in einem Artikel für NSU-Watch ausführlich beschrieben. Die Abladung von Wohlleben und Eminger folgt für ihn der schon beim NSU-Prozess beobachteten Haltung, gegenüber Neonazis nachgiebig zu reagieren.

Sechs Jahre Freiheitsstrafe gefordert

In einer von ihren Anwälten verlesenen Erklärung stellte sich Susanne G. zuletzt als Opfer dar. Die schusssichere Weste habe sie aus Angst vor der Polizei, die Feuerwerkskörper seien von Silvester übrig geblieben, der Benzinkanister im Dieselfahrzeug für ihr Motorrad, der Rest für Camping. Laut Robert Andreasch nutzt Wolfram Nahrath sein Plädoyer wie schon im NSU-Prozess für verharmlosende Aussagen über den Nationalsozialismus. Entsprechende Anträge hatte es auch schon früher gegeben, mit denen Nahrath und Schneider versuchten, die gewaltbereiten Charakter rechts*******r Ideologie zu kaschieren. Sie forderten für ihre Mandantin in den wesentlichen Punkten Freispruch, lediglich eine kleine Geldstrafe für einen gefundenen Schlagring, Haftentschädigung und wohl am wichtigsten: die Herausgabe ihres beschlagnahmten Eigentums.

Die vom Gericht beauftragte Psychologin hält die Angeklagte für schuldfähig, eine Erkrankung habe sie nicht feststellen können. Susanne G. sei es gewohnt, sich in männerdominierten Szenen zu behaupten, vor dem Dritten Weg etwa in diversen Rockerclubs, sie sei hart zu sich, aber auch leicht kränkbar und habe ein ausgeprägtes
Schwarz-Weiß-Denken.

Der Generalbundesanwalt sieht die Anklage in allen Punkten bestätigt und beantragte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Die beiden Nebenklagevertreter forderten eine deutlich höhere Freiheitsstrafe von acht Jahren. Sie begründen ihre höhere Forderung bei der Gesamtstrafe mit einem höheren Strafmaß für die Drohbriefserie gegenüber ihren Mandanten.
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Ein detaillierter Einblick in den Fall der Rechts*******n Heilpraktikerin. Die Verurteilung ist ein wichtiges Signal in die Szene, wenn auch immer noch viel zu lange gewartet und gezögert wird.
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