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10.09.24, 10:23
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Apple muss 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen
Zitat:
EuGH-Urteil
Apple muss 13 Milliarden Euro Steuern nachzahlen
Apple hat im Prozess um ungerechtfertigt niedrige Steuerzahlungen eine schwere Niederlage erlitten. Die finanziellen Auswirkungen für den US-Computerkonzern sind aber gering.
10.09.2024, 10.42 Uhr
Apple-Logo: Jahrelanges Tauziehen Foto: Lionel Bonaventure / AFP
Im Streit mit der EU-Kommission um rund 13 Milliarden Euro Steuernachzahlungen hat [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] vor dem [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] (EuGH) eine endgültige Niederlage erlitten. Die Richter in Luxemburg hoben ein vorheriges Urteil zugunsten von Apple auf.
Hintergrund ist ein jahrelanges Tauziehen um Steuervergünstigungen, die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] dem US-Computerriesen gewährt hatte. Die EU-Kommission hielt dieses Vorgehen für wettbewerbsverzerrend und forderte Apple 2016 auf 13 Milliarden Euro Steuern plus Zinsen zu zahlen. Das Geld liegt seitdem auf einem Treuhandkonto. In der Bilanz von Apple ist der Posten bereits berücksichtigt.
Apple hatte stets betont, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] zu versteuern gewesen seien. Man sehe sich deshalb doppelt zur Kasse gebeten, hieß es.
2020 setzte sich der Konzern vor dem EU-Gericht durch, das die Nachforderung für nichtig erklärte. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten, argumentierten die Richter. Die Kommission ging in Berufung beim EuGH und errang nun einen Erfolg: Irland habe Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt, die zurückzufordern sei, entschieden die Richter.
Im Herbst hatte bereits Generalanwalt Giovanni Pitruzzella dem EuGH empfohlen, das Urteil zugunsten von Apple aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuüberweisen. Pitruzzella hatte in seinem Gutachten diverse Rechtsfehler in dem Urteil kritisiert. Unter anderem müssten die von der Kommission vorgebrachten methodischen Fehler der irischen Behörden bei der Festlegung der Steuerquote neu bewertet werden.
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