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myGully |
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23.06.22, 16:01
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#1
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Freizeitposter
Registriert seit: Jul 2020
Beiträge: 1.187
Bedankt: 2.566
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Ermittlungen in Salzgitter: 15-Jährige ermordet – Mutmaßliche Täter waren Mitschüler
Zitat:
Ermittlungen in Salzgitter
15-Jährige ermordet – Mutmaßliche Täter waren Mitschüler
Der gewaltsame Tod eines Mädchens in Salzgitter wirft weiter viele Fragen auf. Wie konnte die Situation zwischen drei Mitschülern so eskalieren? Erste Details liegen nun vor.
Im Fall der getöteten 15-Jährigen in Salzgitter (Niedersachsen) schweigen die jugendlichen Tatverdächtigen. "Die beiden mutmaßlichen Täter haben keine Angaben gemacht", sagte Hans Christian Wolters von der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Wegen Mordverdachts sitzt ein 14 Jahre alter Junge mittlerweile in Untersuchungshaft. Ein 13-Jähriger kann als weiterer Verdächtiger nicht strafrechtlich verfolgt werden, weil er strafunmündig ist.
Die Ermittlungen zu der Tat in der niedersächsischen Stadt wurden am Donnerstag fortgesetzt und werden Wolters zufolge noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Beamte hatten den Leichnam der 15-Jährigen am Dienstag in einer Grünanlage in Salzgitter-Fredenberg entdeckt. Angehörige hatten das Mädchen am Sonntagabend bei der Polizei als vermisst gemeldet.
Mädchen wurde erstickt
Das Obduktionsergebnis habe ergeben, dass das Mädchen erstickt sei, sagte Wolters. Als Todesursache nannte er Sauerstoffmangel. Wie genau es zu dem Erstickungstod kam und was sich am Sonntag in den Abendstunden in Fredenberg abspielte, muss noch geklärt werden. Bekannt ist, dass die beiden deutschen Verdächtigen, und das Opfer aus demselben Viertel kommen, auf dieselbe Schule gingen und auch Kontakt miteinander hatten.
Zum genauen Tathergang halten sich die Ermittler aber weiter bedeckt. Auf die Frage, wie die beiden Verdächtigen so schnell in den Fokus gerieten, äußerte sich die Staatsanwaltschaft zunächst nicht. Zu einem Medienbericht, nach dem ein dritter Jugendlicher Zeuge der Tat gewesen sein soll, gab es zunächst keine Bestätigung.
Genaueres zu der Beziehung zwischen Opfer und mutmaßlichen Tätern müsse noch ermittelt werden, sagte Wolters. Die Staatsanwaltschaft gehe von einem Mord aus und sehe niedere Beweggründe. Die Tat sei ersten Erkenntnissen zufolge heimtückisch erfolgt, weil die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt worden sei. "Es passierte nicht spontan", sagte Wolters.
13-Jähriger ist nicht strafmündig
Mit Blick auf den jüngeren Tatverdächtigen sei alles Weitere Sache des Jugendamts, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der 13-Jährige gelte zwar als dringend tatverdächtig, sei aber strafunmündig und könne daher nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Rolle des 13-Jährigen werde aber weiter untersucht, allerdings nur mittelbar im Zuge der Ermittlungen gegen den 14 Jahre alten Beschuldigten.
Für den 13-Jährigen kommt laut Staatsanwaltschaft unter anderem die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung in Betracht. "Eine Zwangsunterbringung ist nur durch familiengerichtlichen Beschluss zulässig", hatte der Jugenddezernent in Salzgitter, Dirk Härdrich, nach dem Bekanntwerden der Tat aber betont. Mit einer Entscheidung dazu werde in Kürze gerechnet, sagte ein Stadtsprecher am Donnerstag.
In der betroffenen Schule hat der tragische Fall zu tiefer Betroffenheit und *******r Belastung geführt, wie die Landesschulbehörde auf Anfrage mitteilte. "Die Situation ist für alle in der Schule schwierig und nur schwer zu glauben", sagte Sprecherin Bianca Trogisch. Ein regionales Krisen- und Notfallteam unterstütze die Schule derzeit intensiv dabei, mit den Geschehnissen umzugehen. Schon am Mittwoch waren Notfallpsychologen vor Ort. Am Donnerstag sei der Fachunterricht weitgehend wiederaufgenommen worden.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei bollberg1 bedankt:
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23.06.22, 19:19
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#2
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viel-leserin
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 1.684
Bedankt: 4.490
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da spukt es mir wieder im kopfe herum... ich zweifle nach solchen taten dann doch immer mit unserer rechtssprechung und der strafunmündigkeit unter 14 jahren.
die werden ja doch immer ein bisschen frühreifer - mir kann wirklich keiner erzählen, dass ein 13jähriger nicht weiß, wann er jemanden umbringt (er weiß es zumindest bestimmt genauso gut oder schlecht wie ein 15jähriger).
so ganz ohne wirkliche konsequenz jemanden umbringen zu können (hier scheint es ja sogar in richtung mord zu gehen) ist meines erachtens nicht richtig... nicht richtig für die angehörigen und für das opfer (auch wenn das das nicht mehr mitkriegt).
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"Zerreißt den Mantel der Gleichgültigkeit, den Ihr um Euer Herz gelegt! Entscheidet Euch, ehe es zu spät ist!"
Sophie Scholl
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei elise bedankt:
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24.06.22, 09:42
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#3
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Banned
Registriert seit: Jul 2010
Ort: Xibalbá
Beiträge: 614
Bedankt: 803
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Sehe ich wie Elise,
Die Jugend wird seit den 2000er immer Frühreifer, und da sollte man die Gesetzeslage mal langsam anpassen, kann doch nicht sein das in letzter Zeit bzw Vergangenheit immer so pubertäre Teenys einen Mord bzw Totschlag begehen können, und dann nur in ne Klapse kommen wo die sich auf die Benzos freuen?
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei isensys bedankt:
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24.06.22, 11:24
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#4
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Freizeitposter
Registriert seit: Jul 2020
Beiträge: 1.187
Bedankt: 2.566
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was an der strafunmündigkeit so schlimm ist, daß einige "kinder" vorstrafenregister haben, die jeder beschreibung spoten. da sind richtige intensivstraftäter dabei. jeder erwachsene wäre bei solchen registern lebenslang eingespert. so kommt die polizei nicht an sie heran und das wissen sie auch ganz genau.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei bollberg1 bedankt:
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24.06.22, 12:47
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#5
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
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Zitat:
Zitat von isensys
Die Jugend wird seit den 2000er immer Frühreifer, und da sollte man die Gesetzeslage mal langsam anpassen,
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Die körperliche Frühreife hat nichts mit der geistigen Entwicklung zu tun. Erstere ist u.a. die Folge künstlicher Säuglingsnahrung, die seit den 70er Jahren die bis dahin übliche Ernährung abgelöst hat.
Das Gehirn, und damit die geistige Reife entwickelt sich nach wie vor nach einem Muster, in das der Mensch (zum Glück) nicht eingreifen kann. Was sich genau während der Pubertät im Gehirn, und damit im Verhalten abspielt, kann man hier genau nachlesen: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Und hier: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Jeder Elternteil der das zweifelhafte Vergnügen am eigenen Leib erlebt hat, was es heißt mit einem "Pubertier" zusammen zu leben, kennt die Diskrepanz zwischen Optik und Verhalten nur zu gut.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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24.06.22, 13:29
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#6
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.203
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Zitat:
Zitat von TinyTimm
Die körperliche Frühreife hat nichts mit der geistigen Entwicklung zu tun. Erstere ist u.a. die Folge künstlicher Säuglingsnahrung, die seit den 70er Jahren die bis dahin übliche Ernährung abgelöst hat.
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Es gibt keine belastbare Studien das künstliche Säuglingsnahrung negative Folgen hat, nur unmengen Zeitungsartikel die Müttern einreden schlechte Mütter zu sein wenn man nicht stillt. Was zu einem enormen Druck der Gesellschaft geführt hat, wenn man nicht stillen kann und Mütter deswegen sogar in Depressionen treiben kann.
Das der Mörder 13 Jahre alt ist, läßt einen an seiner Schuldfähigkeit zweifeln. Egal wie "frühreif" oder sonst etwas, sollte man ihn nicht mit einem Erwachsenen gleich stellen, egal wie tragisch dieser Fall ist.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MunichEast:
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24.06.22, 14:27
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#7
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Chuck Norris
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 4.745
Bedankt: 11.463
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Moin,
Zitat:
Zitat von MunichEast
Egal wie "frühreif" oder sonst etwas, sollte man ihn nicht mit einem Erwachsenen gleich stellen, egal wie tragisch dieser Fall ist.
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das ist sicher richtig. Aber die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung sollte nicht nur in Betracht gezogen werden sondern müsste meines Erachtens nach unbedingt erfolgen. Und sie sollte in jedem Fall so lange andauern, bis sich der behandelnde Arzt restlos sicher ist, das von dem Knaben (der dann vielleicht schon Erwachsen ist) keinerlei Gefahr mehr ausgeht.
Im Supermarkt einen Schokoriegel klauen oder ähnlicher Unfug sind für 13 jährige alterstypisch. Solche "Taten" sollte man nicht ignorieren. Aber sie sind auch kein Grund für überharte Strafverfolgung. Aber wenn ein 13 jähriger so eine Tat begeht, würde ich als Laie eine schwere Störung vermuten. Und da muss man dann auch den Schutz der Allgemeinheit in seine Überlegungen mit aufnehmen.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Die folgenden 6 Mitglieder haben sich bei Melvin van Horne bedankt:
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24.06.22, 14:34
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#8
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Moderator
Registriert seit: Oct 2012
Beiträge: 5.457
Bedankt: 6.934
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Könnt Ihr euch noch an Eure Jugend erinnern? Wie oft hattet Ihr jemanden im Schwitzkasten?
Zumeist doch in einer freundschaftlichen Balgerei und er wurde dann durch ein Signal des Unterliegenden beendet.
In solche einer 'Entwicklungsperiode' ist, meiner Meinung nach, niemand dazu in der Lage, die Grenzen bei einem Unbekannten zu erkennen.
Wegsperren, nein, eher Verdeutlichung des furchtbaren Geschehens. Ich bin der Meinung, dass die Strafmündigkeitsgrenzen nicht mal eben willkürlich gesetzt wurde.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Draalz:
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24.06.22, 14:57
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#9
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Chuck Norris
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 4.745
Bedankt: 11.463
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Moin,
das war auch mein erster Gedanke. Aber dem entgegen steht das Zitat:
Zitat:
Die Staatsanwaltschaft gehe von einem Mord aus und sehe niedere Beweggründe. Die Tat sei ersten Erkenntnissen zufolge heimtückisch erfolgt, weil die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt worden sei. "Es passierte nicht spontan", sagte Wolters.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Melvin van Horne bedankt:
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25.06.22, 10:27
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#10
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Ist öfter hier
Registriert seit: Aug 2020
Beiträge: 293
Bedankt: 423
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Zitat:
Zitat von MunichEast
Es gibt keine belastbare Studien das künstliche Säuglingsnahrung negative Folgen hat
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Mit dem anderen Teil des Beitrages hat TT aber meines Wissens nach Recht. Aus kognitionspsychologischer Sicht erfolgt die moralische Entwicklung (bedeutsam vor dem Hintergrund strafmündigen Verhaltens) stufenweise in Korrelation zum Alter, wobei die Stufen sich nicht gegenseitig ablösen, sondern miteinander interferieren, also auch entwicklungsbezogene Sprünge nach vorn und wieder zurück möglich sind (vgl Kohlberg).
Spannend zu klären wäre jetzt die These, dass die kognitive Entwicklung entgegen der körperlichen heutzutage nicht früher stattfindet. Von diesen Erkenntnissen ausgehend könnte dann ggf. ein Herabsetzen des strafmündigen Alters diskutiert werden.
Einig dürften sich hier alle sein, dass die vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen oder (höheren) Lebewesens völlig abnormal ist...
Ich bin auf die Entscheidung des Familiengerichts gespannt und gedenke der Getöteten, die ihr ganzes Leben noch vor sich hatte.
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Experte in schlechten Vergleichen
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25.06.22, 16:26
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2020
Beiträge: 538
Bedankt: 796
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Zitat:
Zitat von Draalz
Könnt Ihr euch noch an Eure Jugend erinnern? Wie oft hattet Ihr jemanden im Schwitzkasten?
Zumeist doch in einer freundschaftlichen Balgerei und er wurde dann durch ein Signal des Unterliegenden beendet.
In solche einer 'Entwicklungsperiode' ist, meiner Meinung nach, niemand dazu in der Lage, die Grenzen bei einem Unbekannten zu erkennen.
Wegsperren, nein, eher Verdeutlichung des furchtbaren Geschehens. Ich bin der Meinung, dass die Strafmündigkeitsgrenzen nicht mal eben willkürlich gesetzt wurde.
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An solche Szenarien kann ich mich noch sehr gut erinnern, man hat aber immer aufgehört wenn man gemerkt hat der andere ist mir unterlegen ......da gab es kein .....ich mach weiter und hau dich Platt.....und ich war schon ein kleiner Haudegen ......aber sowas wäre mir niemals in den Sinn gekommen , denn mit 15 Jahren muß ( MUß ) man wissen was man da tut.
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25.06.22, 18:10
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#12
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
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Ein Beitrag zur geistigen Reife Jugendlicher:
Zitat:
Und manchmal steht man ratlos da und fragt sich, wie es zu dem jugendlichen Leichtsinn gekommen ist, der ein ggf. auch mehrere Leben (Familie) zerstört hat.. Nachahmer eine Tiktok challenge
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Aktuell gibt es einen saublöden und extrem gefährlichen Trend auf den Schulhöfen. Die trippingjumpchallenge oder SkullBreakerChallenge. Man bekommt im Sprung die Beine weggezogen, mit brutalen Konsequenzen.
Video:
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25.06.22, 21:54
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2020
Beiträge: 538
Bedankt: 796
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Ich sag euch eins , da sind ganz viel die Eltern dran schuld ........ich hab meine Kidis anders Erzogen .....ok klingt jetzt vielleicht doof .....aber so einen scheiß hätten - würden die niemals machen
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26.06.22, 07:33
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#14
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Banned
Registriert seit: Jul 2010
Ort: Xibalbá
Beiträge: 614
Bedankt: 803
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Zitat:
Zitat von TinyTimm
Ein Beitrag zur geistigen Reife Jugendlicher:
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what the fuck, und dieses ganze geficke ging doch erst mit dem influencer/tik tok gewixxe los.
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26.06.22, 08:49
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#15
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unbekannte Rasse
Registriert seit: Jun 2017
Ort: Antarktis
Beiträge: 585
Bedankt: 392
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Natürlich ist es erschreckend und der Täter wird sicherlich eine Psychische Störung haben. Niemand tötet einen anderen weil er Gesund ist. Das können sadistische Motive sein oder Eifersucht oder oder. Mörder gibt es überall auch unter Jugendlichen....Sehr viele sogar....Im Jugendknast sitzen doch viele Mörder drin....
....und den 13 jährigen unterstelle ich mal das er nicht unbedingt richtig wusste was er tat....Der ist ja auch in der Psychiatrie....
Es gibt ja auch Jugendliche Vergewaltiger.......
geistige Unreife bei Jugendlicher ist ja nicht unbedingt schlimm...Schlimm ist es erst wenn es sich im Erwachsenenalter zeigt.....Jugendliche können gefördert werden und aufholen....
Ich bin geboren in Salzgitter.....Traurig
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei PornoPups bedankt:
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26.06.22, 11:31
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#16
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Scheiss drauf
Registriert seit: Jul 2021
Beiträge: 345
Bedankt: 512
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Ich möchte hier mal was einwerfen: Jemand ist solange unschuldig bis die Schuld bewiesen ist!
Zitat:
Im Fall der getöteten 15-Jährigen in Salzgitter (Niedersachsen) schweigen die jugendlichen Tatverdächtigen. "Die beiden mutmaßlichen Täter haben keine Angaben gemacht
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Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“
Gemäß Art. 14 Abs. 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen hat jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte Anspruch darauf, „bis zu dem im gesetzlichen Verfahren erbrachten Nachweis seiner Schuld als unschuldig zu gelten“.
In den Ländern des Europarats wird der Grundsatz darüber hinaus gewährleistet aufgrund von Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):
„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Bitte bedanken!
Bei Fragen bitte PN an mich.
Geändert von AhoiKameraden (26.06.22 um 11:37 Uhr)
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