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[Recht & Politik] Karlsruhe kippt Nachtragshaushalt der Ampel

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Ungelesen 15.11.23, 14:55   #1
sydneyfan
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Standard Karlsruhe kippt Nachtragshaushalt der Ampel

Karlsruhe kippt Nachtragshaushalt der Ampel
15.11.2023

Zitat:
Eine herbe Schlappe für die Ampelkoalition: Das Bundesverfassungsgericht erklärt einen Nachtragshaushalt für nichtig. Es geht um 60 Milliarden Euro und Geld für einen Klima- und Transformationsfonds.

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass der Bund zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen darf. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 sei verfassungswidrig, verkündete das höchste Gericht Deutschlands in Karlsruhe. Es gehe um die Wirksamkeit der Schuldenbremse, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, bei der Verkündung. Die Unionsfraktion im Bundestag hat damit erfolgreich gegen das Umschichten geklagt.
Die Ampelkoalition will trotz des Urteils an ihrem Zeitplan für die Haushaltsaufstellung für das kommende Jahr festhalten. SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast sagte in einer ersten Reaktion, sie gehe davon aus, dass der Haushaltsausschuss wie vorgesehen am Donnerstag den Etatentwurf fertigstelle und dass dieser dann am 1. Dezember vom Bundestag verabschiedet werde. Mit Blick auf das Urteil sagte sie, die Koalition sei "auf dieses Szenario vorbereitet" gewesen.

Wegen der Notfallsituation während der Corona-Pandemie hatte der Bund den Haushalt 2021 nachträglich in Form einer Kreditermächtigung um 60 Milliarden Euro aufgestockt. In solch außergewöhnlichen Situationen ist es trotz Schuldenbremse möglich, Kredite aufzunehmen. Am Ende wurde das Geld aber nicht für die Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen gebraucht.

Die derzeitige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP wollte das Geld daher für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds nutzen und schichtete es mit Zustimmung des Bundestages 2022 rückwirkend um. 197 Abgeordnete der Unionsfraktion im Bundestag klagten dagegen in Karlsruhe, weil aus ihrer Sicht auf diese Weise die Schuldenbremse umgangen wird.
Union beharrt auf klaren Regeln zur Schuldenbremse

Der Zweite Senat musste sich mit einer neuen Thematik befassen. Dabei ging es unter anderem darum, ob eine Kreditermächtigung auch wirtschaftliche Krisenfolgen abdecken darf und wann nachträgliche Haushaltsänderungen beschlossen werden müssen. Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg hatte bei der mündlichen Verhandlung im Juni gesagt, die Schuldenbremse brauche eine wirkliche Bremswirkung, damit nicht immer wieder Vorratskassen angelegt und Verwendungszwecke geändert würden. Auch in Notlagen müsse klar sein, wo der Spielraum des Staates für Kreditermächtigungen ende, ergänzte der Bevollmächtigte der Union, Karsten Schneider.

Dagegen argumentierten Vertreter der Regierung, infolge der Pandemie habe die Volkswirtschaft geschwächelt, auch private Investitionen hätten angestoßen werden müssen. Mit der Umschichtung des Geldes habe ein Stück weit Verlässlichkeit für Investitionen geschaffen werden sollen. Parallel zur Verhandlung erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen, eine Entscheidung gegen den Nachtragshaushalt würde Deutschland wirtschaftspolitisch hart treffen.

In einer Eilentscheidung im November 2022 hatte das Gericht grünes Licht gegeben - auch mit Blick auf Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn würde das Ganze gestoppt, stellte es sich später aber als verfassungsgemäß heraus, wäre der Schaden etwa in Form von Strompreiserhöhungen womöglich groß, hieß es zur Begründung. Im anderen Fall - wenn also erstmal alles wie geplant weiterläuft - würde der Bundeshaushalt mit maximal 60 Milliarden Euro belastet. Es sei davon auszugehen, dass diese Summe nicht bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgeschöpft werde, hatte das Gericht dazu mitgeteilt.
Quelle:
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Ungelesen 15.11.23, 16:29   #2
Arsene Lupin
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Das bedeutet zunächst einmal, das sich Sendungen im Ersten nach der Tagesschau um etwa 15 Minuten verspäten. Ich geh mal davon aus, wir werden nach den Nachrichten den obligatorischen Brennpunkt kredenzt bekommen und dort dann noch mehr Hate Kommentare aus den diversen Lagern hören, als in der regulären Tagesschau davor zeitlich unterbebracht werden konnten.
Möcht mal wissen, was sich die Verfassungshüter dabei denken, so in meinen TV-Abend einzugreifen. Da stellt sich doch die Frage , ob das nicht ein verfassungswiedriger Eingriff in mein Recht auf pünktliche Unterhaltung darstellt
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Ungelesen 15.11.23, 17:20   #3
tronx
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Gab es nicht ein Interview von Habeck, wo er dann das, bei so einem Urteil, alles untergeht?
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Anarchie und Frieden
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Ungelesen 15.11.23, 20:54   #4
Melvin van Horne
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Moin,

das heute so gelobte Bundesverfassungsgericht hat Ende 2022 einen Antrag der CDU auf eine einstweilige Anordnung die den Nichtvollzug des Gesetzes als Ziel hatte abgelehnt. Man hielt das seinerzeit zur „Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl“ für angezeigt.

Und nachdem die Bundesregierung ein knappes Jahr lang Geld auf der Basis eines Gesetzes ausgegeben hat, das niemals auch nur die Spur die Spur einer Chance hatte verfassungskonform zu sein, haut man es den Gesetzgebern um die Ohren. Der Schaden der dadurch entstanden ist, geht in die Milliarden. Ich kann nur hoffen, dass es damals juristische Gründe waren, die das Gericht zu seiner Entscheidung brachten.

Allzu große Sorgen muss man sich aber deshalb nicht machen. Ich vermute mal das Herr Habeck in einigen Tagen verkünden wird, dass wir zwar kein Geld mehr haben was aber keineswegs bedeutet, dass wir zahlungsunfähig sind. (1)

Meine Zweifel daran, dass diese Koalition die nächsten planmäßigen Wahlen erreicht, wachsen mit jedem Tag. Und wenn ich mir vorstelle wie sich die Ergebnisse der AfD entwickeln frage ich mich, ob es nicht besser wäre, diese Amateurtruppe möglichst schnell abzulösen. Ich wüsste nur nicht mit wem. Es ist zum verzweifeln. Wie viele Prozente mag dieser Pleite mit Ansage der AfD wohl wieder einbringen? Und wie viele werden es sein, wenn die Auswirkungen der nun erforderlichen Sparmaßnahmen beim Bürger ankommen?

(1) Ich weiss. Das war nicht sonderlich lustig. Aber selbst mir fällt es langsam schwer, dieser elenden Stümperei noch komische Seiten abzuringen.
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Ungelesen 16.11.23, 07:03   #5
Melvin van Horne
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Moin,

Zitat:
Zitat von RealitySurvivor Beitrag anzeigen
Aber wird das nicht auch wieder nur ein bisschen zu heiß gekocht? Wie im Artikel ja auch minimal angedeutet, geht man doch davon aus das der Großteil der Summe überhaupt nicht abgerufen wurde. Es ist halt jetzt nur gesperrt für die Klimaprojekte, so wie ich das verstanden hab. Da sind die Fettgedruckten 60 Milliarden doch eigentlich nur wieder nen Kampfbegriff.
Nicht so ganz. Zumindest meiner Meinung nach. Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich bei den 60 Milliarden nicht um vorhandenes Geld.

Es handelt sich um Kreditermächtigungen. Also praktisch die Erlaubnis an der Schuldenbremse vorbei Kredite aufzunehmen. Diese, als "Sondervermögen" bezeichneten und zur Bekämpfung der Coronapandemie schon genehmigten Ermächtigungen wollte man nun, da sie für Corona nicht mehr gebraucht wurden, in den Haushalt verschieben und die Kredite dann zur Finanzierung der Klimapolitik verwenden.

Dem hat das Gericht einen Riegel vorgeschoben.

Nun muss die Regierung entweder 60 Milliarden zur Finanzierung der Klimaprojekte (Förderungen und ähnliches) aus dem restlichen Haushalt herauspressen, auf die Klimaprojekte verzichten oder irgend einen Kompromiss dazwischen finden.

Es braucht nicht viel Phantasie um sich vorzustellen, welche Dresche da in den Parlamenten auf die Ampelparteien wartet und wie sich diese neuerliche Pleite auf Wahlumfragen auswirkt. Die Redenschreiber der Opposition berufen schon mal die Reservisten ein.
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Ungelesen 16.11.23, 11:09   #6
Caplan
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Was hat man versucht?
Letztendlich " nicht abgerufene Gelder / Sonderetare" projektorientiert zu verschieben, oder sinngemaess, anderweitgen Verwendungszwecken zu uebertragen.
Mal eben so.

Nach Rechtsbeflissenheit, wurde man nun abgestraft.
Was mich wundert ist, das wir soviel Hobbyjurusten parteiauf und parteiab sitzen haben, teils auch ehem. Richter, die dem zumindest doch eher Bedenken gegeueber haetten erbringen KOENNEN..
Von den Beraterkolonien sehe ich jetzt einmal ab.

Eien der Fragen kann sicherlich sein, wollte man es nicht, da es endlich einen einzigen Verantwortlichen gibt oder war man allenernstes so blind?!

Geändert von Caplan (16.11.23 um 14:46 Uhr)
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Ungelesen 16.11.23, 15:10   #7
tronx
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Diese Partei ...also diese SFGC, klagt gegen sich selber. Damit das "C" wieder vorne steht.
Mal sehen, ab wann dann das Ganze CSAGC heißt?
Ihr glaubt doch wohl nicht, dass die sich für euch interessieren?

Wenn wir eine Gesellschaft hätten, mit einer Regierung, die diese vertritt, dann gäbe es weder Privatschulen, Beitragsbemessungsgrenzen, private Krankenversicherungen etc.

Was da passiert ist, dass die Machiavellisten in den Parlamenten einen Dämpfer von einem, für sie nur Hürdengericht, bekommen haben. Der dabei stört, wie sie die ausgepressten Gelder der "Leistungsgesellschaft" für nutzlose Fantasieprojekte verballern wollten, über die die ganze Welt lacht.

Einfach das Geld von den Banken zurückholen, was sie 2008 verballert haben, Cum Ex erfolgreich nachfordern, Nachlassen jedem Dreckschwein mit Geld und Waffen zu versorgen. Man kann sich gar nicht vorstellen wie viel Geld dabei überbleibt, das hier die Rentner mit 60 locker in Rente gehen können, bei locker über 80% ihrer letzten Bezüge.

Aber da hätte Blackrock was dagegen. Unsere wahren Chefs!
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