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10.09.24, 10:34
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Europäischer Gerichtshof bestätigt Milliardenstrafe gegen Google
Zitat:
Streit um Preisvergleichsdienst
Europäischer Gerichtshof bestätigt Milliardenstrafe gegen Google
Google hat laut der EU-Kommission in seiner Suchmaschine Konkurrenzangebote benachteiligt. Der Konzern passte daraufhin sein Geschäftsmodell an. Die 2,42 Milliarden Euro Strafe muss er nun wohl trotzdem zahlen.
10.09.2024, 10.40 Uhr
Google-Gebäude in Seattle: Das Unternehmen setzte sich gegen seine Milliardenbuße juristisch zur Wehr Foto: 400tmax / Getty Images
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag eine Buße in Höhe von 2,42 Milliarden Euro gegen [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] für rechtens erklärt. Die EU-Kommission hatte sie im Jahr 2017 wegen wettbewerbsbeschädigenden Verhaltens gegen den Internetkonzern verhängt.
Google habe seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen ganz oben platziert und gleichzeitig Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft, begründete die EU-Kommission damals ihre Entscheidung. Damit habe der Konzern dafür gesorgt, dass die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger anklickten als die der Konkurrenz. Die anderen Preisdienste waren aber auf den Datenverkehr von Googles Suchmaschine angewiesen, um genug Nutzerinnen und Nutzer zu erreichen und weiter wirtschaftlich tätig zu sein. Google habe mit seinem Vorgehen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, so die EU-Kommission.
Zugeständnisse an Konkurrenz
Google hatte als Reaktion auf die Kritik aus Brüssel die prominenten Werbeplätze auch [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], sodass diese auch von der besseren Platzierung profitieren konnten. Der Dienst Shopping wurde in einen eigenen Bereich ausgelagert, der Googles eigene Anzeigen so behandeln sollte wie die der Konkurrenz.
Das Milliarden-Bußgeld wollte der Suchmaschinenanbieter aber nicht bezahlen. Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen die EU-Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU und zogen daraufhin vor den übergeordneten EuGH, der nun das Urteil bestätigte. Gegen diese Entscheidung sind weiterhin Rechtsmittel möglich.
Derzeit sieht sich Google einer Vielzahl von Verfahren ausgesetzt. Ein US-Gericht hatte Anfang August festgestellt, dass Google bei der Internetsuche eine unzulässige Monopolstellung aufgebaut hat. Nun muss entschieden werden, welche Auflagen der Konzern künftig erfüllen muss, selbst eine Zerschlagung wird debattiert. Zusätzlich steht Google seit dieser Woche wegen der Vormachtstellung im Markt für Onlinewerbung in den USA vor Gericht.
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