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[Kurioses] Teilerfolg vor Gericht

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Ungelesen 16.05.23, 16:22   #1
karfingo
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Standard Teilerfolg vor Gericht

Zitat:
Filmemacher müssen Houellebecq mutmaßlichen Porno vorlegen
Erst machte er bereitwillig bei den Aufnahmen mit, dann wollte Michel Houellebecq den anzüglichen Streifen verbieten lassen. Nun urteilt ein Gericht: Zumindest darf der französische Skandalautor den Film vor Veröffentlichung sehen.
16.05.2023, 16.29 Uhr


Autor Michel Houellebecq Foto: Manuel Cedron / IMAGO


Im Streit um einen umstrittenen Film hat der französische Schriftsteller Michel Houellebecq nun einen Teilerfolg vor Gericht erzielt. Das niederländische Kunstkollektiv Kirac müsse den fertigen Film vor Veröffentlichung erst Houellebecq vorlegen, urteilte ein Gericht in Amsterdam am Dienstag im Berufungsverfahren. Zuvor war der Autor in erster Instanz noch mit einer Klage gegen die Filmemacher gescheitert.

Das Künstlerkollektiv spricht von einem Kunstfilm, in dem die Grenze zwischen Fiktion und Wahrheit nicht immer deutlich sei. Doch Houellebecq äußerte nun vor Gericht die Sorge, dass sich die Filmemacher nicht an die Absprachen halten würden und sein Ruf geschädigt werde. Dem entsprachen die Richter nun. Wenn der Film erst einmal online veröffentlicht sei, könne der Schaden nicht mehr rückgängig gemacht werden. Wenn der Autor den Film nicht akzeptiert und der Filmemacher Änderungen verweigert, dann kann der Autor dem Urteil zufolge erneut vor Gericht ziehen.

Houellebecq wollte den Film, der von einigen Medien als Porno bezeichnet wird, verbieten lassen, nachdem er den Trailer gesehen hatte. Darin war der Autor mit nacktem Oberkörper zu sehen, wie er eine junge Frau küsste. Er hatte mit dem Filmemacher Stefan Ruitenbeek von dem Kollektiv einen Vertrag geschlossen, in dem der Autor sich bereit erklärte, an dem Projekt mitzuwirken und vor der Kamera mit mehreren jungen Frauen Sex zu haben.

Zunächst hatte Houellebecq vor Gericht angeführt, er sei depressiv und betrunken gewesen, als er den Vertrag unterzeichnet hatte. Der Richter der ersten Instanz aber fand das nicht glaubwürdig, denn der Autor hatte bereitwillig an den Aufnahmen mitgewirkt.
xvc/dpa
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