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[Brisant] Bundesarbeitsgericht: Leiharbeitende dürfen schlechter bezahlt werden

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Ungelesen 31.05.23, 16:52   #1
karfingo
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Standard Bundesarbeitsgericht: Leiharbeitende dürfen schlechter bezahlt werden

Zitat:
Leiharbeitende dürfen schlechter bezahlt werden als Stammbelegschaft
Eine Zeitarbeiterin aus Bayern hatte geklagt: Sie wurde durch einen Tarifvertrag schlechter bezahlt als die Stammbelegschaft. Doch die Richter entscheiden nun: Das ist rechtens.

31.05.2023, 15.20 Uhr


Leiharbeitende – hier bei der Spargelernte – dürfen tariflich schlechter entlohnt werden als ihre Kollegen,
die nicht in der Zeitarbeit sind (Symbolbild) Foto: fotografixx / Getty Images

Weniger Lohn für die gleiche Arbeit: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die gängige Tarifpraxis in der Leiharbeit, niedrigere Löhne zu zahlen als einer Stammbelegschaft, bestätigt (Aktenzeichen: 5 AZR 143/19).

Die geltenden Tarifverträge in der Leiharbeit würden nicht dem EU-Recht widersprechen, begründete der Fünfte Senat seine Entscheidung. Damit unterlag eine befristet beschäftigte Leiharbeitnehmerin aus Bayern auch in der dritten Instanz mit ihrer Klage. Es seien wirksame Regelungen getroffen worden, um vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen zu können, begründeten die Richter in Erfurt.

»Das BAG hat sich – zunächst wenig überraschend – der Entscheidung des EuGH angeschlossen. Es verlangt, dass eine Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz nur zulässig ist, wenn sogenannte Ausgleichsvorteile vorgesehen sind, die als Kompensation für ein geringeres Entgelt gewährt werden«, sagt Alexander Bissels, Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Wirtschaftskanzlei CMS.

Tarifvertrag muss nicht finanziell ausgleichen

Die Klägerin erhielt nach Angaben des Bundesarbeitsgerichts im Gegensatz zu den Stammarbeitnehmern in dem Unternehmen rund ein Drittel weniger Stundenlohn. Das war möglich, weil ihre Zeitarbeitsfirma nach einem Tarifvertrag zahlte. Vom Grundsatz der Gleichbehandlung darf per Tarifvertrag zwar abgerückt werden. Doch sei die Frage, unter welchen Voraussetzungen diese tariflichen Abweichungen erfolgen dürfen.

Der Europäische Gerichtshof hatte im vergangenen Dezember dazu entschieden (Rechtssache C-311721), dass Leiharbeiter nur dann schlechter bezahlt werden dürfen, wenn diese Ungleichbehandlung im Tarifvertrag ausgeglichen wird – etwa durch zusätzliche Freizeit. Ein solcher Ausgleich ist nach Ansicht der obersten deutschen Arbeitsrichter der gesetzliche Anspruch auf die Fortzahlung von Entgelt in einsatzfreien Zeiten, der Leiharbeitnehmenden gesetzlich zusteht.

Knapp 800.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland

In Deutschland gibt es nach Angaben der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände derzeit knapp 800.000 Leiharbeitnehmer. Das sind rund zwei Prozent aller Beschäftigten. Für fast die gesamte Branche gelten Tarifverträge, welche der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) mit den DGB-Gewerkschaften geschlossen haben.

Die Gewerkschaftsseite bedauerte die Entscheidung der Erfurter Richter. »Es ist uns nicht gelungen, den Gleichbehandlungsgrundsatz durchzusetzen«, sagte Rudolf Buschmann vom DGB-Rechtsschutz, der die Klägerin in Erfurt vertrat.

flg/dpa
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Ungelesen 31.05.23, 20:11   #2
MotherFocker
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Tja, leider zu kurz gedacht, liebe Klägerin.

Der Tarifvertrag der Sklavenhändler ist ungleich dem der Kunden.

Der eigentliche Skandal ist, dass diese Leihbuden solche Tarifverträge überhaupt anbieten dürfen und mehr noch, dass es immer noch solche Banditen gibt!

Von den weniger zu leistenden Sozialabgaben will ich ja gar nicht anfangen.
Auch ein Grund, warum ich wohl doch bis 65 durchhalten muss.
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Ungelesen 31.05.23, 22:19   #3
Kneter33
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So vor knapp 30 Jahren war ich ca. 5 Jahre selbst bei so Zeitfirmen.
Akkord gemacht und dafür gabs 50 Pfennig mehr die Stunde.
War ganz großes Kino
Mal abgesehen von den Drecks Arbeiten die man machen sollte.
In ner Lack und Farben Firma ohne Schutzkleidung arbeiten war schon ne krasse Nummer.
Und das damals für 10 DM die Stunde.
Ich hatte dann echt gute Stammfirmen wo ich nur noch eingesetzt wurde und schließlich auch übernommen wurde nach langer Zeit.
Die Vorgaben das man nach 1 Jahr perma Einsatz übernommen werden soll wurde ja immer schön absurdum geführt weil man kurz davor für 3 Monate dann woanders eingesetzt wurde oder im 6 Monate Takt zwischen 2 Firmen rotiert ist.
Willkommen als Sklave.
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bpHinch
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Leider ist das Thema seit der Einführung von Agenda 2010 immer übler geworden und keine Partei in der Regierung nimmt sich dieses Themas an. Leiharbeit war eigentlich dafür gedacht, um Leute auszuleihen an Firmen, in denen Mitarbeiter längerfristig ausfallen etwa durch Krankheit oder Schwangerschaft, aber nicht, um diese zu ersetzen, wie es mit der Einführung von Agenda 2010 damals geschehen ist. Die Leihbuden wurden dann auch immer dreister, wenn es darum ging, neues Personal zu rekrutieren. Einige Leiharbeiter hatten Glück, dass sie dann von den Firmen übernommen wurden, der Großteil hingegen ist entweder bei der Leihbude geblieben und mal nach hier und mal nach dort verteilt worden oder gleich rausgeflogen nach Beendigung der Ausleihe.
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Ungelesen 04.06.23, 08:14   #5
Kneter33
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Leiharbeiter sollten eigentlich Engpässe in Firmen an Personal komprimieren.
Wäre auch kein Problem wenn man das gleiche Geld für die Maloche bekommt.
Sieht aber nicht danach aus.
In manchen Firmen hatte man schon mehr Leiharbeiter als Festangestellte.
Hab ma nen Monat an ner Stanze bei nem Autoteile Zuliefer Betrieb gearbeitet.
8 Std. im Akkord Bleche in die Stanze gepackt.
Der Fest Angestellte hat fast das 3x fache verdient.
Bei Danzas im Lager= 10 Festis und 30 Leiharbeiter pro Schicht.
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Ungelesen 04.06.23, 11:29   #6
Nana12
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Zitat:
Zitat von MotherFocker Beitrag anzeigen
Der eigentliche Skandal ist, dass diese Leihbuden solche Tarifverträge überhaupt anbieten dürfen und mehr noch, dass es immer noch solche Banditen gibt!
Und warum können sie das? Weil es für einen Vertrag eben zwei braucht:

Zitat:
Die Gewerkschaftsseite bedauerte die Entscheidung der Erfurter Richter. »Es ist uns nicht gelungen, den Gleichbehandlungsgrundsatz durchzusetzen«, sagte Rudolf Buschmann vom DGB-Rechtsschutz, der die Klägerin in Erfurt vertrat.
Ich hoffe den Lesenden ist klar, dass dieser "Gewerkschafter" hier gelogen hat? Der DGB die Manteltarifverträge kündigen und damit equal pay zum Laufzeitende durchsetzen! Ja, richtig gelesen. Denn das AÜG sieht equal pay vor (zB [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]). Das wesentliche Schlüsselelement für die seit 20 Jahren bestehende Misere ist die Möglichkeit durch einen Tarifvertrag davon abzuweichen. Gibt es keinen Tarifvertrag, muss man sich automatisch an dem Verleihbetrieb orientieren.

Warum machen die das nicht einfach? Korruption, Selbstverliebtheit, Selbsterhaltungstrieb, Dummheit - ich denke vieles davon trifft zu. So ist das Gesetz auch geschneidert gewesen: Durch die Arbeitnehmervertretung der Gewerkschaften wurden die Arbeitnehmer automatisch schlechter gestellt.
Nana12 ist offline   Mit Zitat antworten
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