Zitat:
Zitat von Kneter33
... ist es wirklich erschreckend.
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Wie wahr wie wahr Kneter !
Aber als Lebenszeitbeamter bist du unkündbar, es sei denn du kassierst für eine Straftat eine Freiheitsstrafe ab mindestens 1 Jahr.
Und...wohin jetzt strafversetzen ? Mir fehlt da die Fantasie. Selbst mit der Beaufsichtigung der Mülltonnen im Hof einer Polizeiinspektion würden die noch so manchen Knaller loslassen.