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Gebrauchte Software darf auch weiterhin verkauft werden

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Ungelesen 03.07.12, 15:10   #1
Skyler9000
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Standard Gebrauchte Software darf auch weiterhin verkauft werden

Auch weiterhin darf gebrauchte Software verkauft werden!!!

Zitat:
Gebrauchte Software - EuGH-Urteil: Weiterverkauf ist legal

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Software weiterverkauft werden darf - egal ob diese auf einem Datenträger oder als Download erworben wurde.


Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Urteil des Verfahrens zwischen dem deutschen Software-Händler UsedSoft und dem US-amerikanischen Software-Produzenten Oracle.

Es sei für den Weiterverkauf nicht von Belang, ob Software auf einem Datenträger oder voll digital als Download erworben werde. Der Konzern Oracle argumentierte, bei Downloads erwerbe der Käufer lediglich die Lizenz zur Nutzung einer Kopie der Software und sei nicht deren Eigentümer.

Dem widersprach der EuGH in seinem Urteil: Mit der erworbenen Lizenz werde der Käufer zum Eigentümer der Software-Kopie. Mit dem Kauf erlösche aber das Nutzungsrecht des Verkäufers an der Kopie. Es ist also nicht legal, die Lizenz an einer Kopie weiterzuverkaufen und das Programm selbst weiterhin zu nutzen. Vor dem Verkauf muss die Kopie beim Verkäufer deinstalliert werden.

In zwei Punkten schränkt das Urteil des EuGH den freien Lizenzhandel aber ein. So ist zum Einen das Aufteilen von Lizenzpaketen nicht rechtens. Das heißt, dass man überschüssige Kopien bei Sammellizenen nicht weiterverkaufen darf. Sind etwa beim Kauf einer Software 10 Lizenzen im Kaufpreis inbegriffen, der Kunde benötigt aber nur acht davon, darf er die übrigen zwei nicht weiterverkaufen.

Zum Zweiten liegt das Vervielfältigungsrecht für Software weiterhin ausschließlich beim Urheber, also dem Entwickler. Software-Käufern ist es also nicht gestattet Programme eigenständig zu duplizieren und weiterzuverkaufen.

Dem Urteil wird hohe Signalwirkung zugesprochen. Wie die Konsequenzen für den Spielemarkt sind, bleibt abzuwarten. Zwar ist es für Spielehersteller theoretisch ab sofort weniger sinnvoll, auf digitale Downloads zu setzen um den Gebrauchtmarkt einzudämmen - praktisch haben die Hersteller aber wegen Kontenbindung (Origin) und geschlossenen Systemen (Xbox Live, PlayStation Network) weiterhin volle Kontrolle darüber, wie oft ihre Produkte vervielfältigt und verkauft werden.
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Endlich mal wieder ein ordentliches Urteil im Sinne des Verbrauchers.
Skyler9000 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 03.07.12, 19:05   #2
PortugalAnon
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PortugalAnon ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard

Eine selbstverständlichkeit, unglaublich das sich das Europäische Gerichtshof echt deswegen mit Oracle beulen muss ._.



Richter
Zitat:
Mit der erworbenen Lizenz werde der Käufer zum Eigentümer der Software-Kopie.
Zitat:
Sind etwa beim Kauf einer Software 10 Lizenzen im Kaufpreis inbegriffen, der Kunde benötigt aber nur acht davon, darf er die übrigen zwei nicht weiterverkaufen.
PortugalAnon ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 02.10.12, 15:36   #3
Chribo2912
Anfänger
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1
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Chribo2912 ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
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Hallo, ich habe leider keinen anderen passenden Threat gefunden und vielleicht passt es ja hier rein. Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen. Ich habe Command and Conquer Tiberium Twilight damals gekauft. War damals schon nicht begeitstert von dieser Nutzerbindung, hab mir dann aber gedacht, ich behalte es ja sowieso. Jetzt gab es die Ultimate Collection von Command and Conquer, die ich mir gekauft habe. Da ist Tiberium Twilight nun nochmal dabei. Hab also jetzt zwei Lizenzen. Weiß von euch jemand, ob ich meine alte Lizenz abtreten kann? Ich möchte sie verschenken. Die neue ist ja im Bündel mit den anderen Spielen. Ist nach dem oben angegebenen Rechtsspruch ja also nicht übertragbar. Und für den Fall, dass nicht, ob ich wenigstens auf 2 PCs gleichzeitig spielen kann? Nach dem, was ich momentan so gelesen habe, wird es ja nicht so sein. Bis auf das Gerichtsurteil habe ich eher die Befürchtung, dass ich auf meinen zwei Lizenzen sitzen bleibe. Ach ja, das selbe gilt auch für Alarmstufe Rot 3. Das kann ich aber wenigstens auf einem anderen Rechner installieren und Singleplayer oder LAN spielen. Wenn jemand näheres weiß, wäre ich echt dankbar. Es geht mir gar nicht um das Geld, sondern darum, dass es so sinnlos wäre, nicht nutzbare Lizenzen zu besitzen.
Chribo2912 ist offline   Mit Zitat antworten
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