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[Internet] EU verzichtet auf anlasslose Überwachung von Messengern

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Draalz
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Standard EU verzichtet auf anlasslose Überwachung von Messengern

Zitat:
Videos von Kindesmissbrauch

EU verzichtet auf anlasslose Überwachung von Messengern


Die EU-Kommission wollte Messengerdienste überwachen, um Darstellungen von sexuellem Missbrauch zu bekämpfen. Doch diese anlasslose »Chatkontrolle« wird nicht kommen. Dänemark als Ratspräsidentschaft hat die Pläne gestrichen.

31.10.2025, 00.39 Uhr


Eine Polizistin sucht Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern Foto: Arne Dedert / dpa

In der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] wird es auch künftig im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern keine anlasslosen Chatkontrollen geben. Die dänische EU-Ratspräsidentschaft beschloss, das grundsätzliche Ausspähen privater Chatnachrichten aus den Gesetzesplänen zum Vorgehen gegen Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu streichen.

Insbesondere [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] hatte sich gegen eine allgemeine Chatkontrolle gewendet, allerdings gab es auch Befürworter in der schwarz-roten Regierungskoalition. Zuletzt hatte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ([ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]) eine Zustimmung ihrer Regierung zu der Maßnahme ausgeschlossen. Mehr dazu [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].

Der dänische Justizminister Peter Hummelgaard begründete den Schritt damit, dass auf EU-Ebene andernfalls keine Einigung auf neue Regeln zum Vorgehen gegen Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern möglich gewesen wäre. Die derzeitigen Regeln laufen bereits im April kommenden Jahres aus.

Kompromiss ähnelt aktueller Regelung

»Es bestand die ernsthafte Gefahr, dass wir für längere Zeit ohne das Instrument, über das wir heute verfügen, dastehen würden«, sagte Hummelgaard und fügte an: »Das konnten wir uns nicht leisten.«

Der Kompromiss, auf den sich die EU-Staaten nun verständigen sollen, ähnelt den derzeitig gültigen Regeln: Demnach dürfen Onlineplattformen weiterhin Systeme zur Erkennung solcher Inhalte verwenden – allerdings nur auf freiwilliger Basis und nicht etwa auf richterliche Anordnung. Internet-Messenger, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anbieten, haben aber keinen direkten Zugriff auf die Inhalte.

Vorschlag der Kommission vorerst gescheitert

Der dänische Justizminister Hummelgaard bedauerte, dass die neuen EU-Regeln nun »nicht die Offensive gegen sexuellen Missbrauch von Kindern sein werden, die wir brauchen«. Der gefundene Kompromiss sei aber »immer noch besser als ein echter Rückschritt«.

Die EU-Kommission hatte im Mai 2022 vorgeschlagen, Internetplattformen gesetzlich zum massenhaften Ausspähen privater Chatnachrichten zu verpflichten, um Bilder von Kindesmissbrauch aufzuspüren. Bisher melden Onlinedienste wie [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], Instagram oder WhatsApp anstößige Funde auf freiwilliger Basis nach Brüssel.

Ein Bericht der britischen Internet Watch Foundation ergab, dass 62 Prozent des im vergangenen Jahr international identifizierten Materials über sexuellen Kindesmissbrauch auf Servern innerhalb der EU lag.

Datenschützer sahen hinter den Gesetzesplänen jedoch einen Generalverdacht gegen Bürger. Auch EU-Datenschutzbehörden kritisierten das Vorhaben.
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Standard

Als Ergänzung ein Artikel von Andre Meister bei netzpolitik.org.
Die Kuh ist noch nicht vom Eis, weshalb Meister das folgerichtig als Etappensieg einordnet:

Zitat:
Etappensieg: Dänemark nimmt Abstand von verpflichtender Chatkontrolle


Die dänische Ratspräsidentschaft schlägt vor, die Chatkontrolle freiwillig zu erlauben, statt sie verpflichtend zu machen. Die EU-Staaten haben diesen Vorschlag bereits einmal abgelehnt, ob sie jetzt zustimmen, ist offen. Viele Akteure lehnen eine freiwillige Chatkontrolle ab – auch die EU-Kommission.


Dänischer Justizminister Peter Hummelgaard

Internet-Dienste sollen nicht zur Chatkontrolle verpflichtet werden, die Kommunikation ihrer Nutzer aber freiwillig durchsuchen dürfen. Das schlägt die dänische Ratspräsidentschaft vor.

Seit über drei Jahren streiten die EU-Institutionen über eine verpflichtende Chatkontrolle. Die Kommission will Internet-Dienste verpflichten, die Inhalte ihrer Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken. Das Parlament bezeichnet das als Massenüberwachung und fordert, nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen.

Keine Verpflichtung

Im Rat ist bisher kein Vorschlag zustimmungsfähig. Auch der bislang letzte Versuch scheiterte, unter anderem wegen Widerstand aus Deutschland. Gestern hat Dänemark einen neuen Vorschlag verschickt.

In einem Schreiben, das wir aus Quellenschutzgründen derzeit nicht veröffentlichen können, schreibt Dänemark: „Dieser Ansatz sieht keine Aufdeckungsanordnungen vor, sondern behält die freiwillige Regelung für Technologieunternehmen zur Rückverfolgung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch bei.“

Der dänische Justizminister Peter Hummelgaard bestätigt gegenüber Medien: „Die Aufdeckungsanordnung wird nicht Teil des neuen Kompromissvorschlags der EU-Präsidentschaft sein. Die Suche nach Material über sexuellen Kindesmissbrauch bleibt für Technologiekonzerne freiwillig.“

Ein EU-Beamter hat diese Angaben gegenüber netzpolitik.org bestätigt. Die dänische Ratspräsidentschaft und das dänische Justizministerium haben auf unsere Anfrage von gestern bisher nicht geantwortet.

Vorschlag schonmal abgelehnt

Schon Polen hatte vorgeschlagen, die Chatkontrolle freiwillig zu erlauben statt verpflichtend zu machen. Dieser Vorschlag fand keine Mehrheit, die Mehrheit der EU-Staaten beharrte auf der Verpflichtung.

Ob derselbe Vorschlag jetzt eine Mehrheit findet, nur weil er von Dänemark statt Polen kommt, ist völlig offen. Selbst wenn sich die EU-Staaten auf diesen Kompromiss einigen sollten, geht das Gesetzgebungsverfahren danach im Trilog weiter. Dort verhandeln Kommission, Parlament und Rat über einen Kompromiss ihrer drei Positionen.

Der neue Vorschlag von Dänemark ist ein wichtiger Etappensieg, aber die Chatkontrolle ist noch lange nicht vom Tisch.

Freiwillige Chatkontrolle

Eigentlich ist eine freiwillige Chatkontrolle verboten. Laut Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation dürfen Internetdienste die Inhalte ihrer Nutzer:innen nicht „mithören, abhören, speichern oder auf andere Arten abfangen oder überwachen“.

Manche Anbieter wie Google, Apple und Meta tun das jedoch bereits freiwillig. Um das zu legalisieren, gibt es seit vier Jahren eine vorübergehende Ausnahme der Vertraulichkeit der Kommunikation. Diese Ausnahme will Dänemark jetzt dauerhaft machen.

Die temporäre Ausnahme der Datenschutzrichtlinie, die eine freiwillige Chatkontrolle erlaubt, läuft im April 2026 aus. Dass das neue Gesetz bis dahin in Kraft ist, ist unwahrscheinlich.

Breite Ablehnung

Die freiwillige Chatkontrolle wird massiv kritisiert. Der Europäische Datenschutzbeauftragte warnt vor flächendeckender Überwachung privater Kommunikation und hohen Fehlerquoten. Ein Betroffener sexueller Gewalt klagt gegen die freiwillige Chatkontrolle von Facebook. Sogar die EU-Kommission hat erhebliche rechtliche Bedenken und lehnt eine freiwillige Speicherung ab.

Die EU-Kommission ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Verhältnismäßigkeit der freiwilligen Chatkontrolle zu belegen. Anfang September hätte sie einen Bericht mit Statistiken vorlegen müssen. Das hat sie bis heute nicht getan. Die Kommission scheitert, die Verhältnismäßigkeit der Chatkontrolle zu belegen.

Weitere Probleme

Neben der Chatkontrolle enthält der Gesetzentwurf weitere problematische Regeln. Internet-Zugangs-Anbieter sollen Netz-Sperren einführen, um einzelne Internet-Inhalte zu sperren. Internet-Dienste sollen das Alter ihrer Nutzer überprüfen, was eine anonyme oder pseudonyme Nutzung gefährdet. Auch die freiwillige Chatkontrolle kann auf andere Inhalte ausgeweitet werden.

Neben der CSA-Verordnung bedrohen andere Gesetzesvorhaben vertrauliche Kommunikation. Die Europäische Strategie für die innere Sicherheit „ProtectEU“ fordert einen „Technologiefahrplan für Verschlüsselung“. Sicherheitsbehörden fordern Zugang zu verschlüsselten Inhalten, auch bei „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“. Die Forderung könnte in weiteren Gesetzen wieder aufkommen.

Die Auseinandersetzung um die Chatkontrolle geht weiter.

Justizministerin freut sich

Update (12:07): Die deutsche Justizministerin Stefanie Hubig äußert sich per Pressezitat:

Ich freue mich sehr, dass wir einer überzeugenden europäischen Lösung nun einen entscheidenden Schritt nähergekommen sind. Die intensiven Gespräche mit der dänischen Ratspräsidentschaft und die enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit der Bundesregierung haben sich offenbar gelohnt.

Der angekündigte Vorschlag ist eine echte Verbesserung. Er enthält wichtige Regelungen für den Kampf gegen Kinderpornographie im Netz. Vor allem werden die wichtigen, aktuell aber zeitlich begrenzten Möglichkeiten der Anbieter, sexuellen Missbrauch von Kindern freiwillig aufzudecken und zu melden, auf eine stabile und dauerhafte Grundlage gestellt.

Und: Es werden keine roten Linien überschritten. Eine staatlich angeordnete Chatkontrolle ist vom Tisch. Das gemeinsame Ziel der Bundesregierung ist es, Kindesmissbrauchsdarstellungen im Netz wirksamer zu bekämpfen. Gleichzeitig ist klar: In einem Rechtsstaat heiligt der Zweck niemals alle Mittel. Elementare Bürgerrechte müssen auch im digitalen Raum gewahrt bleiben.

Auch auf nationaler Ebene wird die Bundesregierung den Kampf gegen Kinderpornographie entschlossen voranbringen. Die Einführung einer verpflichtenden IP-Adressenspeicherung ist dafür unverzichtbar. Wir werden dazu bald Vorschläge vorlegen, die effektive Strafverfolgung mit dem Schutz der Grundrechte verbinden.

SPD sieht Licht und Schatten

Johannes Schätzl, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, begrüßt den Vorschlag der Ratspräsidentschaft. Zugleich sagt er:

Auch das freiwillige anlasslose Scannen der Kommunikation seitens der Plattformen wirft erhebliche grundrechtliche Fragen auf. Zugleich leistet es einen wichtigen Beitrag, sexuellen Missbrauch wirksam zu bekämpfen.

Zudem ist es in Deutschland geltendes Recht, dass bei einem konkreten Tatverdacht und auf richterliche Anordnung gezielte Eingriffsbefugnisse zur rechtmäßigen Überwachung der Kommunikation (und zwar auch der verschlüsselten Kommunikation) zur Verfügung stehen.

Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Wer den Kommentar von Fr. Helbig liest, wird feststellen, dass die wieder mit der Vorratsdatenspeicherung fuchtelt.
Das gesamte Thema wird jetzt mal pausiert und nach einer gewissen Zeit wieder auf der Tagesordnung erscheinen.
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Geändert von Uwe Farz (Heute um 17:27 Uhr) Grund: c
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