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myGully |
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18.01.22, 13:44
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.633
Bedankt: 34.760
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Gericht prüft Breiviks Antrag auf Haftentlassung
Zitat:
In Norwegen hat eine Gerichtsverhandlung über einen Bewährungsantrag des verurteilen Massenmörders Anders Behring Breivik, der sich selbst nun Fjotolf Hansen nennt, begonnen. Am 22. Juli 2011 hatte der rechts******* Terrorist in Norwegen 77 Menschen getötet. Die Taten in Oslo und auf der Insel Utøya zählen zu den schlimmsten Terrorangriffen der europäischen Nachkriegszeit.
Entscheidende Frage für das Bezirksgericht Telemark ist dabei, ob der rechts******* Terrorist weiterhin eine akute Gefahr darstellt und die Gesellschaft deshalb weiter vor ihm geschützt werden muss. Nach norwegischem Recht durfte Breivik nach Ablauf der auf zehn Jahre angelegten Mindestdauer seiner Strafe eine Prüfung beantragen, ob er auf Bewährung freigelassen werden kann. Die Staatsanwaltschaft lehnt das ab und strebt an, dass er in der Haftanstalt Skien hinter Gittern bleibt. Es gilt als unwahrscheinlich, dass Breivik auf freien Fuß kommt.
Rechts******* Botschaften vor Gericht
Der heute 42-jährige Rechts******* nutzte den Auftakt der Verhandlung für rechte Propaganda. Als er die zum Gerichtssaal umfunktionierte Turnhalle der Haftanstalt Skien betrat, hielt er eine Laptoptasche mit einer rechts*******n Botschaft vor sich in die Höhe. Während der Erklärung der Staatsanwältin forderte ihn der Vorsitzende Richter Dag Björvik auf, es zu unterlassen, Plakate mit seinen politischen Botschaften hochzuhalten.
Strafdauer kann alle fünf Jahre verlängert werden
Breivik nannte rechts******* und islamfeindliche Motive für seine Taten. 2012 wurde er zur damaligen Höchststrafe von 21 Jahren Verwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt. Eine Verwahrungsstrafe bedeutet im norwegischen Recht im Gegensatz zu einer normalen Haftstrafe, dass die Strafdauer alle fünf Jahre verlängert werden kann. Es ist damit offen, ob er jemals wieder aus dem Gefängnis entlassen wird.
Breiviks Vater: „Mein Sohn soll im Gegängnis sterben!“
Jens Breivik, ein ehemaliger Diplomat, der etwa 40 Minuten entfernt von Oslo zurückgezogen in einer kleinen Stadt lebt, sagte in einem Interview mit der „BILD“, er könne „nicht vergessen“, was Anders getan habe. „Wehrlose Personen“ habe sein Sohn getötet, daran müsse er „oft denken“. „Ich kann also nicht sagen, dass ich jemals wieder ein normales Leben haben werde. Ich wünschte, ich wäre damals im Regierungsgebäude oder auf Utøya gewesen. Sodass er mich auch genommen hätte!“, so Breivik.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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18.01.22, 17:39
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#2
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.106
Bedankt: 13.093
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Wenn sie den rauslassen, steigt die Rate der Selbstjustiz enorm.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei karfingo bedankt:
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19.01.22, 18:24
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#3
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 23.763
Bedankt: 61.177
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Er hat halt ein Recht darauf, das prüfen zu lassen, wird aber sicher nicht stattgegeben.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Avantasia bedankt:
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20.01.22, 18:43
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#4
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sauger
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 327
Bedankt: 592
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Mit so einem muß sich jetzt noch das Gericht befassen.
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31.01.22, 12:39
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#5
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Banned
Registriert seit: Jul 2019
Beiträge: 2.617
Bedankt: 2.411
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Zitat:
Breiviks Vater: „Mein Sohn soll im Gegängnis sterben!“
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Ja, das wäre das Beste für diesen Mörder!
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31.01.22, 13:41
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#6
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 194
Bedankt: 197
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Solchen sollte man alle Rechte absprechen und bis ans Lebens ende einsperren, nach so einer Tat noch einem irgendwelche Rechte zugestehen find ich zum kotzen und einfach falsch...als ob er damals irgendjemandem eine "Chance" gelassen hat...
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01.02.22, 01:35
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#7
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 221
Bedankt: 280
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In den USA ist das so üblich...nix mehr Bürgerrechte.
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01.02.22, 22:10
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#8
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.247
Bedankt: 22.242
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01.02.2022
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01.02.22, 22:25
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2020
Beiträge: 5
Bedankt: 1
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Muss man über solch abartigen Abschaum einen Thread eröffnen?
peinlich, Herr SuperModerator !
Oberpeinlich ist es, wenn ein anderer Mod auch noch darauf hinweisen muss, der dieser Scheisshaufen auch noch Rechte hätte
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