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[Internet] Filesharing: Neue Abmahnwelle von alten "Bekannten" Frommer Legal

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Ungelesen 22.06.21, 17:37   #1
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Standard Filesharing: Neue Abmahnwelle von alten "Bekannten" Frommer Legal

Zitat:
Filesharing-Abmahnungen sorgten noch vor einigen Jahren für viele Schlagzeilen, denn viele Nutzer tappten in die Falle und bekamen dann Post von teils zwielichtigen Kanzleien. Dabei ging es auch um hohe Summen. Dieses "Geschäft" erlebt derzeit offenbar ein Comeback.
Abmahnungen waren viele Jahre lang eine Form der legalen Abzocke. Nachdem die Politik jedoch die entsprechenden Gesetze angepasst und auch das Filesharing durch legale Alternativen immer mehr an Popularität verloren hat, kam diese Praxis aus der Mode. Es war schlichtweg nicht mehr genug zu holen.

Doch dieser Tage erlebt das Abmahnwesen ein Comeback, wie der Rechtsanwalt Christian Solmecke auf YouTube ausführt (via Golem). Solmecke spricht von einer neuen Welle, die unter anderem im Überangebot an Streaming-Inhalten und -Plattformen begründet ist. Denn mittlerweile fragmentiert der Markt immer weiter aus, man benötigt heutzutage also immer mehr Bezahlzugänge für Netflix, Amazon Prime Video, Disney+, Joyn und wie sie alle heißen.

Das bedeutet, dass sich viele Nutzer wieder verstärkt nach illegalen Kopien umsehen und das machen sie teils auch per BitTorrent. Dabei wird von Nutzern gerne vergessen, dass man bei Torrent in der Regel eine Datei nicht nur herunterlädt, sondern auch verteilt - und letzteres ist erst für Abmahnungen interessant.

Alte Bekannte
Entsprechend flattert einigen Nutzern dieser Tage auch wieder verstärkt Post ins Haus, Auftraggeber sind bekannte Namen wie Warner Bros. Entertainment, Twentieth Century Fox Home Entertainment, Constantin Film und einige andere. Auch der Name der Abmahnkanzlei ist Kennern der Materie bestens vertraut, nämlich Frommer Legal. Diese Kanzlei war schon seinerzeit für ihre Massenabmahnungen berühmt-berüchtigt (früher als Waldorf Frommer GbR bekannt) und ist nun wieder ganz vorne dabei.

Empfänger werden aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, dazu kommen ein Schadenersatz von 700 Euro sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro. Laut Christian Solmecke und seinem Kollegen Sascha Tawil von Anwalt.de sollte man dem aber nicht direkt nachkommen (Abmahnung und Fristen jedoch auch nicht ignorieren) und sich schnellstmöglich rechtlichen Beistand zu holen.

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