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[Internet] Ein Jahr mit NetzDG: Warum das Gesetz gegen Hass und Hetze nur wenig bewirkt

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Ungelesen 31.01.19, 02:54   #1
BLACKY74
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Standard Ein Jahr mit NetzDG: Warum das Gesetz gegen Hass und Hetze nur wenig bewirkt

Zitat:
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz sollte dafür sorgen, dass strafbare Inhalte schnell aus sozialen Netzwerken verschwinden. YouTube, Facebook und Twitter legen nun zum zweiten Mal Zahlen dazu offen.

Von Max Hoppenstedt


Smartphone-Nutzer
Getty Images/ Hero Images

Seit das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, vor einem Jahr in Kraft getreten ist, wird es von Experten und Oppositionspolitikern immer wieder scharf kritisiert. Sascha Lobo nannte es ein "dämliches Gesetz", die Organisation Reporter ohne Grenzen warnte vor einem Einschnitt in die Meinungsfreiheit und sprach von einer "Steilvorlage für Diktatoren". Netzpolitiker vor allem außerhalb der Großen Koalition fordern Nachbesserungen oder die Abschaffung des Gesetzes. Eingeführt worden war es unter dem damaligen Justizminister Heiko Maas. Sein Ziel: Hate Speech und illegale Hetze in sozialen Netzwerken bekämpfen, indem deren Betreiber gezwungen werden, rechtswidrige Inhalte nach Eingang entsprechender Beschwerden zügig zu sperren.

Neue Berichte von Facebook und Google vermitteln nun einen Eindruck davon, wie sich das NetzDG im vergangenen Jahr tatsächlich ausgewirkt hat. In den sogenannten Transparenzberichten, die das Gesetz halbjährlich vorsieht, müssen die Konzerne auflisten, wie oft sich Nutzer in der zweiten Jahreshälfte 2018 über Beiträge beschwert haben und wie oft sie deswegen etwas gesperrt oder gelöscht haben.

Vier Erkenntnisse nach einem Jahr NetzDG:

1. Auf Facebook ist das NetzDG kein Publikumserfolg


In der zweiten Jahreshälfte 2018 wurden auf Facebook deutlich weniger Beiträge gemeldet als noch in den ersten sechs Monaten. Insgesamt haben Nutzer zwischen Juli und Dezember versucht, 1048 Inhalte entfernen zu lassen, wie aus dem neuen Bericht hervorgeht. Das entspricht einem Rückgang von fast 40 Prozent und ist eine erstaunlich niedrige Zahl angesichts der breiten Diskussion um Hass in sozialen Netzwerken. Auch auf Twitter wurden im zweiten Halbjahr weniger Inhalte gemeldet als in der ersten Jahreshälfte.

Kritiker von Facebook hatten schon die höhere Zahl aus dem ersten Halbjahr als Beleg dafür angesehen, dass die Formulare für NetzDG-Beschwerden zu kompliziert in den Tiefen der Menüeinstellungen versteckt seien.

Facebook dagegen verweist auf einen zweiten Weg, über den Nutzer Beiträge melden können, den es auch schon vor dem NetzDG gab: Direkt neben einem Post lassen sich mit wenigen Klicks Verstöße gegen Facebooks Hausregeln, die sogenannten Community Standards, melden. Dies geschehe laut Facebook um ein Vielfaches häufiger. Ohnehin prüft Facebook bei jedem gemeldeten Post zunächst, ob er die Community Standards verletzt.

Sind die NetzDG-Meldemöglichkeiten für die Nutzer also zu schwer zu finden? Das Bundesamt für Justiz, das die Einhaltung des Gesetzes überwachen soll, prüft das momentan. Nach welchen Kriterien das passieren soll, steht allerdings noch nicht fest.

2. Politische Straftaten spielen bei NetzDG-Sperren nicht immer die Hauptrolle

Das NetzDG wird nicht nur bei Straftaten wie Volksverhetzung oder dem Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen angewendet. Der zweite große Bereich sind Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede.

Auf Facebook beispielsweise wurden von Juli bis Dezember 2018 wegen dieser Straftatbestände insgesamt 179 Beiträge gesperrt, wegen Volksverhetzung jedoch nur insgesamt 54.

Auch auf YouTube spielen diese beiden großen Bereiche die Hauptrolle: Hier wurden im selben Zeitraum 19.935 Beiträge wegen Hassrede oder politischem Extremismus gesperrt, 11.901 wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung oder Beleidigung. Die Zahlen bestätigen damit einen Trend, der sich schon in den ersten Transparenzberichten abzeichnete, die Facebook, YouTube und Twitter veröffentlicht hatten.

Gerade Verleumdungsfälle sind allerdings auf den ersten Blick nicht immer eindeutig zu lösen. Die Plattformen bearbeiten sie trotzdem meist innerhalb von 24 Stunden, wozu sie das Gesetz verpflichtet. Ob diese starren Vorgaben wirklich dazu führen, dass juristisch stets die besten Entscheidungen getroffen werden, bleibt offen.

3. Längst nicht alles, was Nutzer als illegal melden, wird auch tatsächlich gelöscht.

YouTube entfernte seinem neuen Bericht zufolge wie in der ersten Jahreshälfte nur rund ein Viertel der gemeldeten Beiträge. Bei Facebook ist die Quote leicht angestiegen, von ursprünglich 21 auf 35 Prozent.

Aus dem Unternehmen heißt es, das liege schlicht daran, dass man weniger offenkundig unbegründete Beschwerden erhalte. In den ersten Monaten hätten Nutzer wohl das Meldeverfahren austesten wollen.

4. Nicht alle wichtigen Netzwerke fallen unter das NetzDG

Auffällig ist, von wem es keine Transparenzberichte gibt: Einige der wichtigsten Netzwerke, über die volksverhetzende Inhalte und offensichtlich strafbare Posts veröffentlicht werden, fallen weiter nicht unter das Gesetz. Das gilt etwa für die Chatplattform Discord, obwohl man dort auch in öffentlichen Kanälen chatten kann. Darüber organisierte sich unter anderem das rechte Troll-Projekt Reconquista Germanica.

Als es Ende August in Chemnitz zu rechts*******n Ausschreitungen kam, wurden hetzerische Botschaften und Falschmeldungen unter anderem über öffentliche Kanäle der Chatapp Telegram verbreitet. Auch das russische soziale Netzwerk VKontakte gilt Rechten als Rückzugsort, in dem Volksverhetzungen seltener entfernt werden. Alle diese Plattformen fallen nicht unter das NetzDG. Entweder, weil sie wie Telegram als Messenger und nicht als soziales Netzwerk eingestuft werden, oder weil sie weniger als zwei Millionen deutsche Nutzer haben.

Auch die Facebook-Tochter Instagram veröffentlicht keinen eigenen Bericht über die eigene Löschpraxis. Der einfache Grund: Weniger als 100 Nutzer haben sich nach dem NetzDG über Inhalte beschwert. Damit liegt Instagram unter der Schwelle, ab der eine Plattform laut Gesetz einen Bericht veröffentlichen muss. Auch die rasant wachsende App TikTok hat bisher keinen Bericht veröffentlicht.

Wer alles Zahlen offenlegen muss, weiß man auch im zuständigen Bundesamt für Justiz nicht genau. Das Gesetz sieht nicht vor, dass die Behörde aktiv prüft, ob ein Netzwerk unter das NetzDG fällt. Die Firmen melden sich von selbst.

Fazit


Bleibt die Frage, ob das Gesetz gegen Hetze und Desinformation hilft, wie die Regierung es sich gewünscht hat. Inwieweit verhindert es, dass menschenverachtende Aussagen gepostet werden? Martin Drechsler, der mit seiner Jugendmedienschutzorganisation FSM regelmäßig die Meldeverfahren prüft, sagt: "Natürlich finden Sie weiterhin strafbare Hetze in sozialen Netzwerken. Aber die scharfen Spitzen, die besonders krassen Aussagen, sind unserem subjektiven Eindruck nach etwas weniger geworden."

Miro Dittrich, der für die Amadeu Antonio Stiftung Rechtsextremismus in sozialen Netzwerken beobachtet, sieht aber, dass das NetzDG unter rechten Nutzern weniger die Inhalte, sondern eher die Sprache verändert hat: "Rechts******* passen ihre Wortwahl jetzt so an, dass ihre Posts knapp unter der Grenzen dessen liegen, was die Unternehmen löschen. Die Aussagen bleiben aber letztlich weitgehend gleich."

So erscheint das NetzDG nach einem Jahr weiterhin unausgereift: Es veranlasst die großen Netzwerkbetreiber zur Sperrung einiger Tausend Inhalte. Das ist natürlich gut für die Opfer. Doch was erlaubt ist und was nicht, ist für die Bürger immer noch nicht wirklich transparent oder nachvollziehbar.

Es wird überprüft von einer Behörde, die findet, dass eigentlich alles ganz gut läuft. Und die nicht ausreichend ausgestattet wurde, um aktiv nachzuschauen, ob das Gesetz zur Wirklichkeit in den kleineren Netzwerken passt. Es wird beaufsichtigt von einem Ministerium, das erst drei Jahre nach dem Inkrafttreten schauen will, ob alles gut funktioniert. Spätestens 2020 soll es eine Evaluation der Regulierung geben.

Immerhin etwas tut sich: Die Beobachtungsorganisation FSM hat im Dezember ihre Zertifizierung als externe Bewertungsstelle für besonders umstrittene Fälle beantragt. Im Rahmen einer regulierten Selbstregulierung sollen die Plattformen unklare Fälle dort entscheiden lassen. Wann die FSM vom Bundesamt für Justiz dafür zugelassen wird, ist allerdings noch nicht entschieden.
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Geändert von BLACKY74 (31.01.19 um 15:11 Uhr)
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