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[Internet] Urteil: Familienmitglieder dürfen sich auf WhatsApp beleidigen

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Ungelesen 30.01.19, 20:17   #1
BLACKY74
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Standard Urteil: Familienmitglieder dürfen sich auf WhatsApp beleidigen

Zitat:
Eine Frau schickte negative Nachrichten über ihren Schwiegersohn an ihre Schwester, der Betroffene klagte auf Unterlassung. Ein Gericht hat nun entschieden: Innerhalb der Familie gelten andere Regeln als außerhalb.


WhatsApp-Symbol
REUTERS

Wenn Familienmitglieder in Chat-Diensten über andere Verwandte lästern, kann das den Haussegen stören - bis hin zum Rechtsstreit: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main musste sich mit der Klage eines Mannes auf Unterlassung befassen, der sich gegen Aussagen seiner Schwiegermutter auf WhatsApp wehren wollte. Allerdings hat das Gericht die Klage abgewiesen.

Der Mann verlangte vom Gericht die Feststellung, dass seine Schwiegermutter zahlreiche Aussagen über ihn nicht mehr verbreiten darf. Hintergrund der Klage war ein Streit des Mannes mit seiner Frau im Jahr 2016. Laut eigener Aussage habe der Mann seinen Sohn in diesem Zusammenhang am Nacken oder Hals gefasst und von hinten geschubst, damit er schneller aus dem Zimmer geht, erklärte das Gericht. Diesen Vorfall habe die Ehefrau gefilmt und das Video ihrer Mutter zukommen lassen.

Das Recht, sich gegenüber Verwandten frei auszusprechen

Die Schwiegermutter des Mannes habe daraufhin ein "Protokoll über Misshandlungen" verfasst, in dem sie zahlreiche Verhaltensweisen des Mannes aufgelistet habe. Zusammen mit dem Video verschickte sie die Liste den Angaben zufolge über den Chatdienst WhatsApp an ihre Schwester und bat sie, das Material an ihre gemeinsame Mutter weiterzuleiten. Gleichzeitig stellte die Schwiegermutter Strafanzeige gegen den Mann wegen Kindesmisshandlung und zeigte das Video Polizeibeamten sowie Mitarbeitern des Jugendamts.

Gegen zahlreiche Behauptungen des "Protokolls" über ihn wollte der Mann gerichtlich vorgehen. Das Landgericht und in zweiter Instanz dann das OLG wiesen seine Klage jedoch ab. Denn Gespräche innerhalb der Familie seien besonders geschützt: In diesem persönlichen Freiraum - einer "beleidigungsfreien Sphäre" - könne sich jeder ohne gerichtliche Konsequenzen mit den engsten Verwandten aussprechen. Das Rechtsportal "juris" zitiert das Urteil so: Der engste Familienkreis geht dem Ehrenschutz vor.

Da die Schwiegermutter einen engen und guten Kontakt zu den Adressaten ihrer WhatsApp-Nachrichten habe, habe sie das Recht, sich über den Kläger frei auszusprechen, befand das OLG. Ein Unterlassungsanspruch gegenüber der Kriminalpolizei und dem Jugendamt bestehe ohnehin nicht.

Aktenzeichen: 16 W 54/18
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