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Ungelesen 30.12.11, 09:04   #22
Azylum
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Zitat:
Die Safe-Harbor-Vereinbarung sieht vor, dass die Unternehmen die folgenden 7 Prinzipien einhalten müssen, um ein angemessenes Datenschutzniveau vorweisen zu können:

1.Informationspflicht: die Unternehmen müssen die Betroffenen darüber unterrichten, welche Daten sie für welche Zwecke erheben und welche Rechte die Betroffenen haben.

2.Wahlmöglichkeit: die Unternehmen müssen den Betroffenen die Möglichkeit geben, der Weitergabe ihrer Daten an Dritte oder der Nutzung für andere Zwecke zu widersprechen.

3.Weitergabe: wenn ein Unternehmen Daten an Dritte weitergibt, muß es die Betroffenen darüber und die unter 2. aufgeführte Wahlmöglichkeit informieren.

4.Zugangsrecht: die Betroffenen müssen die Möglichkeit haben, die über sie gespeicherten Daten einzusehen und sie ggfs. berichtigen, ergänzen oder löschen können.

5.Sicherheit: die Unternehmen müssen angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen, um die Daten vor unbefugtem Zugang oder vor Zerstörung und Missbrauch zu schützen.

6.Datenintegrität: die Unternehmen müssen sicherstellen, dass die von ihnen erhobenen Daten korrekt, vollständig und zweckdienlich sind.

7.Durchsetzung: die dem Safe Harbor beigetretenen Unternehmen verpflichten sich zudem, Streitschlichtungsmechanismen beizutreten, so dass die Betroffenen ihre Beschwerden und Klagen untersuchen lassen können und ihnen im gegebenen Fall Schadensersatz zukommt.
Zitat: http://www.bfdi.bund.de/DE/EuropaUnd...html?nn=409532
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