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myGully |
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01.06.11, 14:29
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#1
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Der helfen wollte
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 281
Bedankt: 3.736
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Muss man Prepaid Handys aufladen ?
Hallo an Alle !
Meine Schwägerin hat ein Prepaid Handy bei Igge & Co. seit 2010. Da sie sehr wenig telefoniert hatte sie nur das Starterpaket genommen und somit ein Guthaben von 5,00 € gehabt.
Jetzt wurde ihr die Prepaid Karte gesperrt, da sie innerhalb eines Jahres nicht aufgeladen hat, aber sie hatte immer noch 4,44 € Guthaben.
Ist das überhaupt rechtlich erlaubt, das man zum Aufladen gezwungen wird, obwohl man noch Guthaben hat ? Ich kenne nur ein Gerichtsurteil das Guthaben nicht verfallen darf.
Ich bin auch bei dem Verein, aber wenn die so mit ihren Kunden umspringen bin ich ganz schnell weg.
Da ich bei Google nichts gefunden habe, wollte ich hier mal fragen.
Kann kein User helfen ?
Ausschnitt aus den AGB besagt.
"............kann den Vertrag insbesonders dann kündigen, wenn der Kunde 13 Monate langkeine Guthabenaufladungen vorgenommen hat, oder mindestens 3 Monate lang eine kostenpflichtige Nutzung nicht stattgefunden hat."
Meiner Meinung nach ist das nicht erlaubt.
Vielleicht kommt ja noch ein Tipp von Euch.
Danke !
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03.06.11, 06:30
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#2
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Der helfen wollte
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 281
Bedankt: 3.736
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Kann mir kein User helfen ?
Zitat:
Zitat von Senkrechtstarter
Hallo an Alle !
Meine Schwägerin hat ein Prepaid Handy bei Igge & Co. seit 2010. Da sie sehr wenig telefoniert hatte sie nur das Starterpaket genommen und somit ein Guthaben von 5,00 € gehabt.
Jetzt wurde ihr die Prepaid Karte gesperrt, da sie innerhalb eines Jahres nicht aufgeladen hat, aber sie hatte immer noch 4,44 € Guthaben.
Ist das überhaupt rechtlich erlaubt, das man zum Aufladen gezwungen wird, obwohl man noch Guthaben hat ? Ich kenne nur ein Gerichtsurteil das Guthaben nicht verfallen darf.
Ich bin auch bei dem Verein, aber wenn die so mit ihren Kunden umspringen bin ich ganz schnell weg.
Da ich bei Google nichts gefunden habe, wollte ich hier mal fragen.
Kann kein User helfen ?
Ausschnitt aus den AGB besagt.
"............kann den Vertrag insbesonders dann kündigen, wenn der Kunde 13 Monate langkeine Guthabenaufladungen vorgenommen hat, oder mindestens 3 Monate lang eine kostenpflichtige Nutzung nicht stattgefunden hat."
Meiner Meinung nach ist das nicht erlaubt.
Vielleicht kommt ja noch ein Tipp von Euch.
Danke !
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03.06.11, 07:03
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#3
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.877
Bedankt: 13.575
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Das Gerichtsurteil bezog sich damals nur auf O2 und ist, bezüglich anderer Anbieter, noch strittig.
Kannst du [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] nachlesen.
Unterscheiden muss man den ersatzlosen Verfall, bzw. und die unbegrenzte Laufzeit.
Eine genauere Erklärung gibt es [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
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03.06.11, 07:25
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#4
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Der helfen wollte
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 281
Bedankt: 3.736
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Danke für deine Hilfe. Werde mir die Beiträge mal anschauen.
Prepaid Guthaben dürfen nicht verfallen, trifft bei mir nicht zu.
Hier ist es so, wenn ich innerhalb 13 Monaten mein Handy nicht auflade, obwohl ich noch ein Guthaben habe, sperren bzw. kündigen die den Vertrag.
Also ich werde gezwungen mein Handy immer wieder aufzuladen, obwohl ich soviel Guthaben als Gelegenheits-Telefonierer gar nicht brauche.
Dazu find ich einfach keine Informationen.
Edit: Hab es gerade in deinem zweiten Bericht gelsen, das es wohl fast schon die Regel ist nach 13 Monaten zu deaktivieren.
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03.06.11, 11:21
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#5
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Stammi
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.140
Bedankt: 589
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OMG
also du wirst es doch wohl schaffen in 13 Monaten 10 oder 20 Euro zu vertelefonieren (ka was es für Größen in Deutschland gibt von den Bons)
Und wenn nicht dann sieh es von der Seite für 20 Euronen im Jahr bin ich Mobil erreichbar :P
Rufst halt 1x im Jahr bei Mami an und fragst wie sie es hat dann labert sie dir eh die Ohren so zu das die 20 Euro weg sind :P oder wenn es hast wie bei uns 20 Euro sind 2000 Minuten oder 2000 SMS dann drück nen Auge zu, wenn du rechnest was nen Festnetz Telefon kostet etc.
Also neee da hat man nen Teil im Sack wo man im ganzen land 24/7 erreichbar sein kann wo ein großer technischer Aufwand dahinter steckt und dann will man keine 10 oder 20 Euro im Jahr dafür berappen.
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03.06.11, 12:39
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#6
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Der helfen wollte
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 281
Bedankt: 3.736
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@mythology
Junge mir klebt nicht wie Anderen das Handy am Ohr, was schon sowieso der Witz ist. Es gibt noch Leute die haben ein Handy nur für Notfälle oder einen kurzen Anruf. Handy-Geschädigte laufen genug rum.
Es geht mir auch im Prinzip nicht um die 20,00 €, sondern ich lasse mir nicht vorschreiben wann ich mein Handy wieder aufzuladen habe.
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04.06.11, 09:14
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#7
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Stammi
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.140
Bedankt: 589
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das steht normal in den AGB drin die jeder beim Kauf und der Aktivierung der Simkarte akzeptiert. (gut wo es bei igge steht keine Ahnung)
Also bei Klar Mobil wo ich mir letztes Jahr wärend meinem Deutschland Aufenthalt eine Geholt habe stand es drin
Also wenn ich in einem Vertrag drin stehen habe das ich im Jahr 1x 10 oder 20 Euro zahlen muss das mein Produkt nicht verfällt, dann hat sich die Diskussion bereits erledigt würde ich sagen.
Zitat:
6.1. Innerhalb des Aktivitätszeitfenster kann der Kunde abgehende Verbindungen führen. Die Dauer des Aktivitätszeitfenster
ist abhängig von der Höhe des Aufladebetrags und ergibt sich aus dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif. Das
Aktivitätszeitfenster verlängert sich jeweils durch weitere Aufladungen.
6.2. Maximal kann die Dauer des Aktivitätszeitfensters 24 Monate betragen. Die jeweilige maximale Dauer ergibt sich aus
dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif.
6.3. Endet das Aktivitätszeitfenster schließt sich eine zwei monatige Phase der passiven Erreichbarkeit an. In dieser Phase
kann der Kunde nur Verbindungen empfangen. Mit dem Ende der zwei monatigen Phase der passiven Erreichbarkeit
wird die Prepaid Card endgültig deaktiviert und das Vertragsverhältnis zwischen VISTREAM und dem Kunden endet.
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Also das es auch beim Handy gewisse Spielregeln gibt wann und wo sollte glaube ich niemanden verwundern die gibt es überall, kann man genauso sagen Ich lass mir doch nicht von Blizzard vorschreiben wann ich meinen Account aufladen muss aber ich will spielen (ok nen Beispiel für die WoW Spieler) oder wenn wir hier bei myGully sind ich lass mir doch nicht vorschreiben wann ich meinen Uploaded Account wieder aufladen muss
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04.06.11, 09:32
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#8
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Der helfen wollte
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 281
Bedankt: 3.736
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Der Vergleich hinkt, mehr muss ich dazu nicht sagen. Lies mal selber durch was Du da geschrieben hast.
Uploaded, etc. mit Handy vergleichen ???
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04.06.11, 10:55
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#9
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Stammi
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.140
Bedankt: 589
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Zitat:
Zitat von Senkrechtstarter
Der Vergleich hinkt, mehr muss ich dazu nicht sagen. Lies mal selber durch was Du da geschrieben hast.
Uploaded, etc. mit Handy vergleichen ???
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warum hinkt der vergleich?
klar bin ich auf uploaded nicht 24/7 erreichbar
aber ich lade dort Guthaben auf und verbrauche es, ok dort ist es halt offensichtlich Zeitlich beschränkt, aber dort muss ich auch mein Guthaben aufladen wenn ich es weiter nutzen will.
aber das Zitat was ich gepostet habe ist aus den AGB von IGGE die jeder beim Aktivieren der Simkarte akzeptiert.
Also willst du sagen du willst dich nicht an deinen Vertrag halten und sie dürfen mein Handy nicht abschalten?
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04.06.11, 10:57
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#10
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Der helfen wollte
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 281
Bedankt: 3.736
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Lass es einfach.
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04.06.11, 11:07
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#11
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Stammi
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1.140
Bedankt: 589
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Ist ja wahr xD wenn du Geschäftsmann bist und in deinen AGB 2 Wochen Rückgaberecht hast und einer schickt es dir nach 3 Monaten zurück was würdest du sagen?
Es ist einfach ein Bestandteil des Handy Vertrags den man mit der Aktivierung akzeptiert hat und wo es kein drumherum gibt.
Da kann man diskutieren wie man will, aber es ist Fakt das sie es dürfen. Nur das Guthaben was noch auf der Sim ist muss zurück erstattet werden, da kannst anrufen und es beantragen, aber abschalten dürfen sie und das in vollem recht.
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21.07.11, 14:04
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#12
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Banned
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 163
Bedankt: 33
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Du Kannst das Guthaben auszahlen lassen, musste dich mit den in Kontakt setzen und schildern was vorgefallen ist
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21.07.11, 14:12
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#13
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Meisterschüler
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 31
Bedankt: 19
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Nerv..
Ich finde die Frage von @Senkrechtstarter Sehr gut! Geht mir ähnliches schon seit langem durch den Kopf.
Wer bitte kann mich zwingen Geld aufzuladen mit der Bedingung,das somit die Karte/Telefonnummer erhalten bleibt?? Und ich spreche noch nicht mal von dem Fall das da sogar noch Geld drauf ist, in diesem Falle wäre das DEFINITIV NICHT Rechtens!!
Stellt sich einer mal vor, man schließt einen Vertrag mit einem Stromanbieter. Jetzt zwingt der einem dazu im Monat MINDESTENS 500 kWh zu verbrauchen, sonst kappt er die Verbindung! HALOO??? Und hier herrscht auch das Gesetz der Gleichberechtigung (BGB), Gleichbehandlung. Es kann nicht der eine so, der andere so machen. Niemand kann Dich zwingen das Geld Aufbrauchen ZU MÜSSEN! Würd ich - bei abgeschlossener Rechtsschutzversicherung - auf jeden Fall einklagen! Ansonsten mal an den Verbraucherverband wenden! [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Gruß
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21.07.11, 19:29
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#14
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Mitglied
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
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@Senkrechtstarter
Da es sich hier um das Startguthaben handelt was deiner Schwägerin geschenkt wurde, gibt es Hierfür leider keinen Rückgabeanspruch nach Vertragsende. Das gibt es nur bei Nachträglich eingezahlten Guthaben. Nur darf der Anbieter vom Guthaben bei Rückzahlung noch Bearbeitungsgebühren ab ziehen. Somit dürfte sich ein Rückzahlungsantrag erst ab 10 Euro aufwärts lohnen.
Zitat:
Zitat von Murdock09
Wer bitte kann mich zwingen Geld aufzuladen mit der Bedingung,das somit die Karte/Telefonnummer erhalten bleibt?? Und ich spreche noch nicht mal von dem Fall das da sogar noch Geld drauf ist, in diesem Falle wäre das DEFINITIV NICHT Rechtens!!
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Das Problem ist, nicht nur das Telefonieren selbst kostet dem Provider Geld, sondern auch deine Telefonische Erreichbarkeit ohne zu Telefonieren kostet Geld. Und um diese Kosten so gering wie Möglich zu halten, nur so kann er Günstige Tarife anbieten, muß er Kunden die zu selten oder gar nicht Telefonieren möglichst wieder als Kunde los werden, bzw.. zur Häufigeren Nutzung auffordern. Und diese Zwangsweise Regelmäßige Aufladung ist eine Möglichkeit dazu. Mal abgesehen davon, das auch nur so die Masse von Prepaidkarten die nicht mehr genutzt werden, weil z.B. ein billigerer Anbieter gefunden wurde oder nur als Notlösung z.B. im Urlaub genutzt wurden, als Kostenfaktor aussortiert werden können..
Mein Tipp für dich, wenn du immer Erreichbar sein willst, aber selbst nicht Telefonieren willst, dann hole dir einen Tarif mit Vertrag. Hier zahlt man nur für das was man Nutzen tut, dauernde Erreichbarkeit und einzelne Telefonate, und muß nicht Zwangsweise Regelmäßig Geld Aufladen welches man nicht Nutzt. 
Zitat:
Stellt sich einer mal vor, man schließt einen Vertrag mit einem Stromanbieter. Jetzt zwingt der einem dazu im Monat MINDESTENS 500 kWh zu verbrauchen,
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So was gibt es. Da bezahlst du für eine Bestimmte kWh-Zahl. Verbrauchst du mehr, dann zahlst du drauf, verbrauchst du weniger, bekommst du aber nichts zurück. Pech gehabt.
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22.07.11, 09:26
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#15
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Meisterschüler
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 31
Bedankt: 19
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Jaaa, die Welt der.. der Dhrumph-Computer .. ist eine böse harte Welt  ) (von H.Schneider)
Habe einen Vertrag, und trotzdem Prepaid Karten, brauch diese Nummern für allerlei Dinge, wo ich NIEMALS meine richtige Nummer angeben würde (wird ja immer mehr gang und gebe z.B. im internet seine handynummer anzugeben für irgendwelche benachrichtigungen jeglicher art, sonst kann man dies und jene nicht freischalten. Das soll ich mit meiner eigenen nummer persönl. machen???? die leute werden eben immer verrückter, und die "betrüger" immer reicher. dafür z.b. um nur mal einen kleinen auszug zu nennen. dafür sind diese prepaidteile gut, und dann kommen reglementuren wie oben beschrieben einfach nicht gut bei kunden wie mich  )
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23.07.11, 12:33
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#16
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Das war doch schon IMMER so, das man sein Handy aufladen MUSS um die Gültigkeit um 1 Jahr zu verlängern. Verstehe nicht wie man sich darüber düpieren kann.
Ganz umsonst gibt es nicht, sollte jedem logisch denkendem Menschen klar sein.
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23.07.11, 12:37
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#17
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legendär ^^
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 287
Bedankt: 784
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Zitat:
Muss man Prepaid Handys aufladen?
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Ja, du musst dein Prepaid Handy mindestens einmal im Jahr aufladen... sonst wird deine SIM-Karte deaktiviert!!!
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