Das einzige was du machen kannst, ist Betteln.
Rechtlich dürfte es ein zu großes Risiko für dich sein, denn neben dem Öffnen, kann die Displaystörung auch als Spätschaden vom Sturz kommen. Und der gehört auch nicht zur Garantie.
Und Nebenbei, nur im Falle der Gewährleistung muß der Händler beweisen das es kein Gewährleistungsfall ist, sondern selbst Verschuldet wurde. Kann er das nicht eindeutig, Pech für den Händler.
Im Gegensatz zum Garantiefall, hier bist du alleine in der Beweispflicht das du dich an die Garantiebedingungen gehalten hast.
Ob sich eine Selbstreparatur lohnt, das hängt sicher auch davon ab, ob die Werkstatt dir Versandkosten und Prüfung auch ohne Reparatur in Rechnung stellt, oder nicht. Das sie das dürfen, steht meist in den Garantiebedingungen.
|