Zitat:
Zitat von DaRealG0101
Ich würd auch zur Sicherheit mal zu einem Anwalt gehen und fragen 
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Sorry, aber da braucht es nun wirklich keinen Anwalt für. Solange der beiderseitig unterschriebene Vertrag die 69 Euro als Endpreis ausweist und die Firma diesen vertrag einseitig ändert und mehr Geld abbucht ist die Sache mehr als eindeutig.
Auf den Anwaltskosten könnte er sonst am Schluss hängen bleiben, da es eine Schadensminderungspflicht gibt.
Erst wenn die Firma die Kündigung ohne rechtlich relevanten Grund nicht akzeptiert ist der Gang zum Anwalt sinnvoll.
Zitat:
Zitat von Woozzh
Wenn du also kündigst kann es sein, das das Handy dann auch wieder zurück muss.
Und evtl. noch Abnutzungsgebühren kommen?
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Das ist so nicht richtig. Natürlich muss er ein eventuell erhaltenes Handy wieder rausrücken. Aufgrund dessen, das er jedoch den Vetragsbruch nicht zu verantworten hat und diese Nichteinhaltung des Vertrages vom ersten Tag der Vertragslaufzeit eingetreten ist muss er da ganz sicher nichts bezahlen.
Im Gegenteil könnte er sich auf Einhaltung der Vertragsbedingungen bzw. auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung berufen.