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Ungelesen 05.07.20, 07:31   #1
afgan12345
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Standard Polizeikontrolle - Was darf ich?

Hallo zusammen,

ich hatte des "Glück" gestern Nacht in eine Polizeikontrolle zu geraten. Vorweg: Ich komme (leider) aus Bayern und die Kontrolle fand auch dort statt.

Normalerweise keine große Sache, aber da ich komplett kooperativ war und sich der Vorgang trotzdem fast 2h hingezogen hat und aufgrund der Tatsache, dass einige sehr abfällige Kommentare zu meiner optischen Erscheinung gemacht wurden (keine wirklichen Beleidigungen, aber eindeutig als abwertend erkennbar), wollte ich dennoch einmal fragen, ob mir hier vielleicht der ein oder andere helfen kann, solch eine Situation in Zukunft zu vermeiden bzw. mir nicht bieten zu lassen. Ich vermute bezüglich meines gestrigen Falls lässt sich wahrscheinlich nachträglich nicht viel machen.

Ein Polizist befand sich etwa 100m vor dem nördlichen Teil A8 am Ortsrand von München und hat alle Autos und deren Insassen kurz angeleuchtet und entweder aufgefordert weiter zu fahren oder in die Bucht rechts neben der Straße zu fahren. Bei mir war letzteres der Fall. Ich wurde aufgefordert meinen Führerschein vorzuzeigen und Angaben zu meiner Person zu machen, was ich selbstverständlich auch tat. Anschließend wurde ich gefragt, ob ich Marihuana oder andere Drogen mit mir führe oder konsumiert habe, was ich wahrheitsgemäß verneinte.

Vorweg ist es wohl relevant, dass ich keiner der folgenden Maßnahmen des Polizeibeamten zugestimmt, aber auch nicht explizit widersprochen habe. Ich wurde gebeten mein Auto zu verlassen und anschließend von dem Polizeibeamten (4 andere waren ebenfalls anwesend, allerdings nur passiv mit Blickkontakt zu mir) durchsucht. Dies schloss Hosentaschen, Umhängetasche und das Ablegen von Bekleidung mit ein.

Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich mich etwa 5 Schritte hinter mein Auto bewegen sollte (so, dass ich keine Einsicht mehr in mein Auto hatte) und der Polizist begann mein Auto zu durchsuchen. Dabei wurden geschlossene Türen (inkl. Kofferraum und Handschuhfach) geöffnet, sowie ein Rucksack auf der Rückbank. Auch mein Geldbeutel befand sich nach der Durchsuchung nicht mehr im Handschuhfach und wurde dementsprechend durchsucht, entwendet wurde allerdings nichts.

Eine tatsächliche Gefahr im Verzug oder einen expliziten Verdacht, dass ich Drogen konsumiere, kann es eigentlich nicht gegeben haben, da ich dies grundsätzlich, bis auf eine Jugenderfahrung mit Marihuana (welche ich natürlich nicht erwähnte), nicht mache und deshalb auch nicht körperlich oder meine Gegenstände aufgrund von Gerüchen diesbezüglich auffällig hätten sein können. Ein (freiwilliger) Drogentest wurde auch nicht erwähnt (den hätte ich auch gemacht, weil mir klar war, dass er negativ ausfallen würde), was meine Vermutung bestärkt, dass es keinen Verdacht gab. Mein Nickname hat übrigens nichts mit afghanischem Weed/Haschisch zu tun.

Ich denke relevant ist hier das PAG (Polizeiaufgabengesetz), allerdings ist mein Verständnis von diesem leider nicht so gut wie erhofft.

Folgende Fragen hätte ich speziell:

1) Muss mir der Polizeibeamte den Grund für das Aufhalten, ggf. auf Nachfrage, nennen?

Ich habe hierzu leider keinen Artikel gefunden.

2) Darf der Polizeibeamte mich und mein Auto ohne Verdachtspunkte durchsuchen?

Laut PAG Art. 21 Abs. 1 Nr. 4:
[...] sie sich an einem der in Art. 13 Abs. 1 Nrn. 2 oder 5 genannten Ort befindet [...]

Nr 5:
im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km sowie auf Durchgangsstraßen (Bundesautobahnen, Europastraßen und andere Straßen von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr) und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs zur Verhütung oder Unterbindung des unerlaubten Aufenthalts und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität oder

Bedeutet das, dass ich und mein Auto von der Polizei auf jeder Autobahn durchsucht werden kann?

3) Gibt es eventuell andere Punkte wo der Polizist nicht ordnungsgemäß vorgegangen ist?

Hier explizit die Tatsache, dass ich nicht sehen konnte, wie der Polizist mein Auto durchsuchte. Glücklicherweise ist nichts abhanden gekommen, aber er hätte tatsächlich meinen Geldbeutel leeren können, ohne dass ich es gesehen hätte.

4) Sollte ich in ein anderes Bundesland ziehen?

Kann ich mir selber beantworten .


Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir hierzu jemand weiterhelfen könnte. Ich bin Polizeibeamten normalerweise sehr wohlgesonnen und habe auch vorher fast ausschließlich gute Erfahrungen gemacht, aber dieses Erlebnis empfand ich als unverhältnismäßig und schikanierend und möchte mir dies eigentlich nicht noch einmal gefallen lassen, sofern dies nicht auch rechtsmäßig war.

Danke und Grüße
afgan

Geändert von afgan12345 (05.07.20 um 07:43 Uhr)
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Ungelesen 05.07.20, 12:48   #2
Gekko07
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Moin,
schon unverschämt wie da vorgegangen wurde.
Zumal es auch sehr unverhältnismäßig klingt. Leider hört man das bei der Polizei in Bayern ja des häufigeren. Hier in NRW haben die scheinbar gar keine Kapazitäten für solche Aktionen :-D. Ich bin jedenfalls in 10 Jahren nicht ein Mal kontrolliert worden. (Gott sei Dank, da kann ich auch drauf verzichten)

Da deine Fragen sehr ins rechtliche gehen, kann dir das wohl nur ein Anwalt bzw. ein Polizist am Ende beantworten. (Vielleicht ist ja jemand hier unterwegs ;-))

Deswegen beantworte ich dir nur Frage 4: JA!
Bayern ist schön, aber dort wohnen will man nicht.

Ärgere dich nicht zu sehr drüber.
Beste Grüße und trotzdem einen entspannten Sonntag!
Gekko
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Ungelesen 05.07.20, 16:33   #3
gerhardal
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1. Nein
2.Ja
3.Nein
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Diskutiere nie mit einem Idioten, denn wenn du dich auf sein Niveau herabläßt, schlägt er dich mit seiner Erfahrung.
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Ungelesen 05.07.20, 18:41   #4
MotherFocker
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zu Frage 1: -> JA!!!
Natürlich muss der Polizist de Grund der Kontrolle nennen, denn es ist für eventuell weitere Massnahmen sehr wichtig, aufgrend welcher Rechtsgrundlage er einschreitet.

Im Prinzp gibt es zwei verschiedene Richtungen: Gefahrenabwehr (Allgemeine Verkehrskontrolle) und Strafverfolgung (Fahndung).

I.d.R. ist es die allg. Verkehrskontrolle, welche auch beim Ansprechen so angekündigt werden muss.

Alles weitere wäre zu komplex, um es hier niederzuschreiben. Insbesondere bei der seltsamen Fragestellung und die erhoffte "Erlösung".

aber nun ja...

Zu Frage 4: -> Zieh in die Schweiz. Da wirste für so Fragen gleich mal schärfer angesehen ^^
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Ungelesen 05.07.20, 23:40   #5
afgan12345
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Danke für die Antworten.

Es geht mir nicht darum, da jetzt nachträglich noch gegen jemanden vorzugehen. Selbst wenn der Polizist im Unrecht war, wäre mir der Aufwand das nicht wert. Sehr wohl interessiert mich aber, wie ich in Zukunft mich in solchen Situationen verhalten sollte.

Ich wurde wie gesagt fast 2h aufgehalten und mein Auto nach Drogen durchsucht, obwohl ich nicht konsumiert habe (es wurde kein Schnelltest angeboten oder durchgeführt). Im Internet liest man mehrfach, dass eine Autodurchsuchung ohne konkreten Verdacht auf Drogen nicht durchgeführt werden darf und bei einer Verkehrskontrolle nur die Fahrtüchtigkeit des Autos und die Ausstattung (Warndreieck, etc.) überprüft werden darf, aber keine komplette Durchsuchung des Innenraums.

Allerdings wohne ich eben in Bayern, da hat die Polizei wohl etwas mehr Spielraum.
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Ungelesen 05.07.20, 23:57   #6
MotherFocker
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Der Spielraum ist bundesweit ziemlich gleich, obwohl Polizei Ländersache ist.

Wenn es im Rahmen einer allgmeinen Verkehrskontrolle war, dann wird sicherlich nicht willkürlich danach gesucht - vor allem keine 2 Stunden, sondern es muss schon einen Anfangsverdacht bestanden haben.

Da spielen schon mehrere Faktoren eine Rolle: Wie sieht das Fahrzeug innen auf den ersten Bick aus, wie reagierst Du, hast Du die typischen Auffälligkeiten (Pupillen!) und wenn Du gleich mal ziemlich pampig wirst, dann wird besonders darauf geachtet. Unbhängig vom Bundesland ^^

Wie man in den Wald schreit, so kommt es auch raus

Bist Du Drogenkonsument?
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Ungelesen 07.07.20, 02:50   #7
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Das Polizeiaufgabengesetz spielt bei einer Verkehrskontrolle nur eine untergeordnete Rolle. Rechtsgrundlage für den Eingriff in deine Grundrechte ist hier wohl eher § 36 StVO.
Dies hat dir die Polizei auch mitzuteilen (i.d.R. wird eine allgemeine Verkehrskontrolle angekündigt).
Die Polizei darf im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle Füherschein und Fahrzeugschein kontrollieren. Ebenfalls können sie Verbandskasten und Warndreieck prüfen. Alles darüber hinaus ist freiwillig von deiner Seite, da du nicht explizit widersprochen hast gibst du aber konludent durch Schweigen deine Zustimmung zu den von dem Polizisten angekündigten Durchsuchungen.
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Ungelesen 08.07.20, 11:18   #8
afgan12345
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Ich bedanke mich für die Antworten.

Nein, ich bin, wie im Eingangspost beschrieben, kein Drogenkonsument (auch nicht gelegentlich).

Ich vermute und hoffe, dass ich in eine solche Situation nicht mehr kommen werden. Wie gesagt, liefen der Großteil meiner (kleinen Anzahl) an Polizeikontrollen auch bisher sehr freundlich ab und waren auch schnell vorbei.

Alles muss man sich aber m. M. n. dann auch nicht gefallen lassen, gerade weil ich stets freundlich war (auch nach den abfälligen Bemerkungen), ich außer meinem Alter nicht auffällig war und die Dauer und Maßnahmen während der Kontrolle absolut überzogen waren. Das ist natürlich subjektiv, aber wie gesagt: Es wurden keine freiwilligen Alkohol- oder Drogentests durchgeführt oder angeboten - also kam wohl selbst der Polizeibeamte schnell zu der Einschätzung, dass ich nicht "zugedröhnt" war.

Geändert von afgan12345 (08.07.20 um 11:25 Uhr)
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Ungelesen 08.07.20, 18:16   #9
bambamfeuerstein
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das durchsuchen des ahndschuhfachs, des gepäckraums und des gepäcks nur mit durchsuchungsbefehl, da gibt es sowas wie schweigendes dulden nicht.

dein problem ist eher, das (so wie ich es verstanden habe) die zu viert waren. das ist natürlich dann schlecht für dich.

auch wenn es mies klingt: abhaken und gut ist. ohne irgendwelche video/tonaufnahmen oder zeugen kannste net viel bis garnichts machen. davon abgesehen wirst du diesen typ an polizei in jedem bundesland finden.
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Ungelesen 10.07.20, 11:58   #10
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das stimmt nicht. Die Polizei darf das Fz. durchsuchen auch in NRW. Stellt Euch mal nicht so an.
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Samonuske (11.07.20), Steuerkartoffel (14.06.21), wotan1903 (11.07.20)
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Zitat:
Zitat von lippok Beitrag anzeigen
das stimmt nicht. Die Polizei darf das Fz. durchsuchen auch in NRW. Stellt Euch mal nicht so an.
aber sowas von nicht! ohne durchsuchungsbefehl dürfen sie dein auto nur filzen, wenn das berühmte "gefahr im verzug" vorliegt.
ansonsten dürfen sie nach warndreieck, verbandskasten und papieren fragen - das aber keinesfalls selber ausm kofferraum holen.
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Zitat:
Darf die Polizei mein Auto durchsuchen?
Um zu überprüfen, ob sich das jeweilige Fahrzeug in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet, steht es den Beamten zu, es im Zuge einer Polizeikontrolle auf seine Verkehrssicherheit hin zu untersuchen. Folgende Punkte zählen beispielsweise dazu:

Bremsen
auffällige Schäden
Beleuchtung
Gültigkeit der TÜV-Plakette
Reifen
Auch das Vorhandensein von Warnweste, Verbandskasten und Warndreieck dürfen die Polizisten überprüfen. Es ist für sie jedoch tabu, einfach den Kofferraum zu öffnen und das Innere des Kfz zu durchsuchen. Dazu bedarf es stets eines richterlichen Durchsuchungsbefehls. Nur wenn ein begründeter Verdacht für eine begangene Straftat besteht, ist es ihnen ausnahmsweise erlaubt, ein Fahrzeug während einer Polizeikontrolle zu durchsuchen.
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und weitere quellen nach 10 sekunden google:
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usw.

ps.: beim zoll sieht es anders aus
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Ungelesen 14.07.20, 03:09   #13
louis24
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Vielleicht hat die Polizei ja heimlich Deine Kupferkabel abgehört und was Verdächtiges aufgeschnappt.
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Ungelesen 17.07.20, 20:41   #14
bollberg1
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wenn es dir zuviel wird, kannst du bei der kontrolle auf jedenfall den namen, dienstgrad und die dienstelle erfragen, außerdem müssen sie dir, wenn du das willst, den dienstausweis vorzeigen lassen. all dies MÜSSENsie tun! kannst auch bei jeder anderen kontrolle verlangen. steht dir rechtlich zu.

meistens sind sie dann etwas vorsichtiger oder netter, weil sie mit´ner direkten beschwerde rechnen könnten.
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Ungelesen 17.07.20, 22:07   #15
Gullideckler
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üblich ist auf jeden Fall auch eine [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], auf jeden Fall komisch das das bei dir nicht gemacht wurde. Weiß ich von nen Kumpel der regelmäßig im Rotlichtviertl fistet.. Die nennen das aba nich so sondern Analschau.. Kannst das Wort ja mal googeln
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Ungelesen 18.07.20, 08:55   #16
BR1N3LL
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[QUOTE=afgan12345;37738921]

Zitat:
1) Muss mir der Polizeibeamte den Grund für das Aufhalten, ggf. auf Nachfrage, nennen?
Nein. Die Stellen aber Fangfragen wo dz herkommst etc. Sollte der Verdacht bestehen das du Alkohol kinsumiert hast oder ähnlcihes wirds immer interessanter.

Zitat:
Darf der Polizeibeamte mich und mein Auto ohne Verdachtspunkte durchsuchen? ]
Nein.Wurde bei mir an der Grenze nicht gemacht aber halt die übliche Fangfragen, bitte Kofferraum öffnen, wem gehören die Taschen.. Kumpel. Es wurde nicht reingegucjt. Mein Beifahrer wurde auch gefragt ob er einen Drogentest zustimmen würde, er müsste darauf nicht mal antworten weil Beifahrer, er tats aber trotzdem (weigern zieht mehr verdacht un er hat ja BTM eintrag.. währe er postivi gewesen hätten se mir de bude aufn Kopf gestellt. Da gibts a Youtube Kanal dem ich folge da klärt ein anwalt aktuelle Fragen usw. Empfehle ich dir, der is gut.

Ich hab mich mit meinen rechten beschäftigt weil i mein Lappen abgegbene habe. Ich wusste meine rechte un ich dummes schwein hab auf die frage "hätten sie was dagegen auszusteigen un ein auge zuzuhalten? er hat sich halt gewqundert weil ich vor aufregung zitterte als ich ihm meine papiere gab.. ja ich depp bin unangeschnallt an die vorbei gefahren..lange rede kurzer sinn, hätte ich dies beneint wäre ich bis heute noch im auto unterwegs.
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Ungelesen 11.09.20, 11:35   #17
Feuerfurz2010
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Laut PAG Art. 21 Abs. 1 Nr. 4:
[...] sie sich an einem der in Art. 13 Abs. 1 Nrn. 2 oder 5 genannten Ort befindet [...]

Nr 5:
im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km sowie auf Durchgangsstraßen (Bundesautobahnen, Europastraßen und andere Straßen von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr) und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs zur Verhütung oder Unterbindung des unerlaubten Aufenthalts und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität

Das trifft meines Erachtens da zu. Ist genauso wie die Bundespolizei an Bhf verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen darf.

Obiges nennt sich Rasterfahndung.
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Ungelesen 10.04.21, 11:49   #18
sidd
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Schau mal hier rein:

Polizeikontrolle: Was darf die Polizei? Welche Rechte habe ich? | Rechtsanwalt Christian Solmecke
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15 Dinge, die Polizisten nicht dürfen und was ihr dagegen tun könnt! | Kanzlei WBS
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Ungelesen 22.05.21, 19:04   #19
Venedis
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Grundlegend hast Du sehr schlechte Karten, denn die Beweislast liegt auf Deiner Seite, wenn Du was unternehmen willst. Da spielt es auch keine Rolle, in welchem Bundesland Du lebst.
Einen Verdacht muss ein Polizist Dir nicht begründen. Das ist ja „nur“ eine Anfangsvermutung der dann die Überprüfung folgt.
Für eine Dienstaufsichtsbeschwerde brauchst Du Name und Dienstgrad des Polizisten und Zeugen. Wenn Aussage gegen Aussage steht, gilt in ganz Deutschland und unter allen Bürgern gleich: In dubio pro reo (im Zweifel für den angeklagten).
Das alles mal ganz grundlegend.

„Abfällige Kommentare“ kannst Du dir verbitten und Du kannst seine Kollegen darauf aufmerksam machen, dass Du solche Bemerkungen als beleidigend/ehrabschneidend empfindest und ggf. dass sie bitte auf ihren Kollegen entsprechend einwirken sollen.
Sind die Herabsetzungen aber nicht eindeutig, sondern nur subjektiv (so hört sich das für mich hier an), dann fehlt hier schnell die sachliche Grundlage. Eine Beleidigung muss direkt sein. Und letztendlich musst Du sie auch beweisen können. Schreitet ein Polizist auf Deine Bitte hin ein, hast Du schon einen Treffer für Dein Protokoll. Verweigert der Beamte das, nimm auch seine Dienstdaten auf.
Wenn Du Name, Rang und Dienststelle erfragst, ist das schon etwas wie der Wink mit dem Zaunpfahl. Die Ausweisnummer ist hilfreich.
Du kannst einen anderen Polizisten bitten, Dir die verbalen Entgleisungen zu bezeugen. Fange „oben“ an, das erkennst Du an den Rangabzeichen auf der Schulter. Da hast Du den, der die Verantwortung trägt. Bei Gleichheit kannst du nach der Verantwortung auch direkt fragen.

Du kannst auch fragen, ob Du mit Deinem Handy Tonaufnahmen der Kontrolle anfertigen darfst, also ob ein Beteiligter etwas dagegen hat. Machst Du sie ohne Einverständnis, ist das strafbar. Das ist bei allen Bürgern so, also hat nichts mit Polizei oder Bundesland zu tun.

Dass Du ein Protokoll anfertigst, kann man Dir nur mit Begründung verweigern. Falls sie argumentieren Du kannst zB per Messenger jemand informieren, schreibe direkt im Anschluss ein Gedächtnisprotokoll. Kannst Du das Protokoll schreiben, bitte einen Beamten am Ende zu unterschreiben.
Das kannst Du dann an die Leitung der Dienststelle als Beschwerde schicken. Nach außen wird nicht viel passieren, aber intern werden Fragen gestellt werden und sollte der Beamte in der Sache vorbelastet sein, geht das auf sein Kerbholz.
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Steuerkartoffel (14.06.21)
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