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Fitness Studio droht mit Inkassobüro wg. Nichtzahlung der Beiträge

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Ungelesen 11.03.21, 00:14   #1
ChrisOnline
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Standard Fitness Studio droht mit Inkassobüro wg. Nichtzahlung der Beiträge

Hallo zusammen,

es geht um meinen Fitnessvertrag welchen ich letztes Jahr gekündigt habe und im Mai 2021 ausläuft. Die Beiträge werden trotz Corona weiterhin fleißig abgebucht.

Habe daher mein Fitnessstudio im Januar kontaktiert, dass ich ab sofort keine Beiträge mehr bis zum Vertragende zahlen werde.

Bevor ich die Rücklastschriften durchgeführt habe, kontaktierte ich das Studio und informierte sie, dass ich es nicht einsehe, dass ich bis Mai weiterhin zahle, obwohl ich keine Leistung bekomme.

Als Antwort kam zurück, dass sich mein Vertragsende nach hinten verschiebt.

Habe dem Studio mitgeteilt, dass ich daran kein Interesse an einer Verlängeung habe und meine letzten Einzüge per Rücklastschrift zurückholen werde.

Nach den durchgeführten Rücklastschriften, habe ich ich eine Zahlungserninnerung per Post bekommen. Wenn ich die Beiträge nicht begleiche, werden die das Inkassobüro informieren.

Es geht um ca. 100 €. Die Rücklastschriftgebühren werden mir mit jeweils 13 € in Rechnung gestellt.

Wie soll ich jetzt weitermachen? Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht.

Geändert von ChrisOnline (11.03.21 um 04:32 Uhr)
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Ungelesen 11.03.21, 00:35   #2
MotherFocker
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Ich kenne ähnlichen Fall:
Mein Vater (in 5 Wochen 80 ^^) wollte vor Corona auch seinen Vertrag im Fitnessstudio aussetzen, aufgrund Krankheit.

Dies war jedoch nicht möglich und die Ausfallzeit wurde dann als kostenlose Weiterführung nach dem regulären Vertragsende angerechnet.

Also für Dich heisst das:
  • siehe in den AGB's nach, da sollte es vertragsrechtlich geregelt sein
  • vergiss nicht die fristgerechte Kündigung (i.d.R. drei Monate vor Vertragsende schriftlich, am besten via Einschreiben mit Rückschein)

Da hilft Dir auch der beste Rechtsschutz nichts.
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Ungelesen 11.03.21, 09:00   #3
MunichEast
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... das sich die Vertragslaufzeit nach hinten schiebt, ein interessanter Punkt, wenn fristgerecht gekündigt wurde. Wie Motherfocker schrieb, die AGBSs lesen. Langweilig aber oft erheiternd.

Aber hier passende Antworten für Dich :

Zitat:

Grundsätzlich sind Verbraucher nicht verpflichtet, Zahlungen zu leisten, wenn eine vereinbarte Leistung nicht erbracht wird.

Im Fall der Schließung aufgrund der COVID-19-Pandemie ist der Unternehmer unter Umständen zur Ausstellung eines Gutscheines statt Auszahlung des Geldes berechtigt. Der Corona-Vertrags-Check der Verbraucherzentrale informiert über die aktuelle Rechtslage.

Die Laufzeit eines Vertrags darf wegen der Corona-Schließzeit nicht einfach verlängert werden.

Mitgliedsbeiträge im Verein müssen auch dann weitergezahlt werden, wenn kein Training stattfinden kann.

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TinyTimm
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In Österreich ist es so geregelt:
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Ein Freund konnte vor einem Monat problemlos seinen Vertrag kündigen.
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Ungelesen 12.03.21, 17:14   #5
beloborodov
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Ich werde immer wieder mit solchen Problemen konfrontiert, weil ich um Bescheinigungen gebeten werde - was ich normalerweise ablehnen muss.

Ich empfehle aber allen, das Fitness-Abo zu kündigen und ggf. einen neuen Vertrag zu schließen, den man mit 14 Tagen Frist zum Monatsende kündigen kann.
Das machen ALLE Studios. Zähneknirschend, aber sie tun es. Spätestens nach dem Satz "Na, dann nicht..." Kein Studio ist so gut, dass kein anderes in Frage kommt.

Die Jahres-Abos sind m.M.n. sittenwidrig, aber die Rechtssprechung ist anders. ChrisOnline wird bezahlen müssen.
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Demokratie lebt von der Vielfalt - Diktatur vom Mitmachen.
beloborodov ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.03.21, 21:15   #6
ChrisOnline
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Erstmal danke für die ganzen Beiträge.

@MotherFocker

Habe die AGBs durchgelesen. Von einem Verlängerungszeitraum ist nur folgendes hinterlegt:

Im Verlängerungszeitraum beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten wiederum 2 Monate zum Verlängerungs- bzw. Laiufzeitende. Hiervon unberührt bleibt das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund.

Unter dem Punkt Mitgliedsbeiträge, bzw. Mitgliedschaftspause ist nichts zu einer Ausfallzeit und kostenlose Weiterführung hinterlegt.

@MunichEast

Danke für den Link zum Verbraucherschutz.

Habe das wichtigste rausgesucht und zusammengefasst:

Keine Leistung, kein Beitrag – Gutschein?
Wird eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht, müssen Sie als Kunde auch nicht zahlen.

Dürfen Fitnessstudios wegen der Corona-Krise nicht öffnen, können Sie die üblicherweise angebotenen und vertraglich vereinbarten Dienstleistungen nicht nutzen. Damit sind beide Vertragspartner (Studio/Club und Sie) von ihrer Leistungspflicht befreit. Die Folge: Als Mitglied müssten Sie daher grundsätzlich keine Beiträge mehr leisten.

Wenn Sie für die Zeit der Schließung keine Beiträge leisten möchten, sollten Sie den Anbieter zur Erstattung auffordern. Nennen Sie dabei unbedingt einen konkreten Betrag! Erfolgt die Erstattung nicht, können Sie – wenn Sie monatlich oder per Lastschrifteinzug zahlen – den Betrag auch ohne Angabe von Gründen durch Ihre Bank zurückbuchen lassen.

Abweichend von der grundsätzlichen Regel „Keine Leistung – kein Geld“ ist am 20. Mai 2020 ein Gesetz in Kraft getreten, dass Unternehmen berechtigt, für die Zeit der coronabedingten Schließung unter Umständen einen Gutschein in Höhe der entsprechenden Summe auszustellen. Die sogenannte Gutschein-Lösung gilt für Verträge, die vor dem 8. März 2020 abgeschlossen wurden, und ist dann relevant, wenn eine Rückbuchung nicht möglich ist. Die Ausstellung des Gutscheins und die Übersendung an den Verbraucher müssen kostenfrei erfolgen. Nach Wiedereröffnung des Fitness-Studios oder einer anderen Freizeiteinrichtung können Sie den Gutschein dann einlösen.

Wann muss ein Gutschein ausgezahlt werden?
Einen Anspruch auf Auszahlung des Gutscheinbetrags haben Sie, wenn

Sie den Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst haben oder
der Verweis auf einen Gutschein aufgrund Ihrer persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist. Was bedeutet das? Die Annahme eines Gutscheins ist laut Gesetzgeber für Sie dann unzumutbar, wenn Sie ohne die Auszahlung des Gutscheinbetrags nicht in der Lage sind, existenziell wichtige Lebenshaltungskosten wie Miet- und Energierechnungen zu begleichen.
Darf ein Vertrag wegen Corona verlängert werden?
Sie haben den Vertrag mit Ihrem Fitnessstudio fristgerecht gekündigt? Doch dann heißt es: Wegen Corona müssen Sie noch länger Mitglied bleiben und zwei weitere Monatsraten zahlen. Das ist unzulässig! Eine solche Vertragsverlängerung müssen Sie nicht akzeptieren.

Ihre Mitgliedschaft darf sich nicht um den Zeitraum der Schließung verlängern – auch, wenn dies einige Studios behaupten. Ein Beispiel: Sie haben Ihren Vertrag fristgerecht zum 31. August 2020 gekündigt. Dann endet der Vertrag auch zu diesem Datum. Einen Gutschein, den Sie möglicherweise für die ausgefallene Trainingsmöglichkeit erhalten haben, können Sie für den Zeitraum vor dem 31. August 2020 einlösen.

Ich verstehe das so, dass ich während der Zeit in der ich nicht trainieren konnte, keine Beiträge zahlen muss.

Da mein Vertrag zum 1. Mai 2021 ausläuft, hätte ich für den Einzug im April noch eine Rücklastschrift im April durchgeführt und die Sache wäre für mich erledigt.
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Ungelesen 12.03.21, 22:25   #7
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Ich würde dem Studio einen ordentlichen Brief (incl. Kündigung) schreiben und die Rechtslage aus dem obigen Link klar und deutlich darlegen.

Dann müssen die eigentlich reagieren. Danach kannst Du immer noch die Rücklastschrift in Auftrag geben. Biete dem Studio also keine Angriffsfläche.
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Ungelesen 14.03.21, 02:11   #8
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Die Rücklastschriften hatte ich bereits erteilt. Daher kam auch das Schreiben von denen, falls ich den offenen Betrag nicht begleiche, zieht das Fitnessstudio das Inkassobüro hinzu.

Die gehen gar nicht auf meine Schreiben ein. Hatte die schon mehrfach informiert, dass ich es nicht einsehe zu zahlen, wenn mein Vertrag Ende April sowieso ausläuft.

Wenn ich keine Rücklastschriften erteile, darf ich Ende Mai noch meinem Geld hinterher rennen.
ChrisOnline ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 15.03.21, 18:08   #9
Thorasan
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Das Problem ist immer, dass Leute vorschnell reagieren und Gelder einfach zurückbuchen - das ist mit das dümmste, was man machen kann, weil immer Folgekosten entstehen.
Erstmal reden, informieren, eine Einigung versuchen zu finden. Dann schauen, wie die Rechtslage ist und ankündigen, evtl. weitere Buchungen zu stonieren, die Kosten in Rechnung zu stellen - und wenn das dann nicht hilft, kann man an sowas wie ne Rückbuchung denken.

So hast du dich selbst an die Wand gefahren, weil du deinen Teil des Vertrags nicht erfüllt hast. Eigenmächtig Gesetzestexte auszulegen ist nicht sinnvoll und erst recht nicht zielführend. Lern draus.
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Ungelesen 16.03.21, 12:21   #10
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"Ich sehe es nicht ein" ist natürlich keine Rechtsgrundlage. Beziehe dich immer auf den Vertrag, die AGB, ggf. gesetzliche Sonderregeln zu Corona
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Ungelesen 16.03.21, 16:52   #11
ichbinshier
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Rückbuchung ist möglich, da wenn keine Leistung stattfindet auch kein Geld bezahlt werden muss.

Kündigung wegen nicht erbringbarer Leistung und zusätzlich normale Kündigung ersatsweise.

Die Drohung mit Inkasso oder Schufa ist nur EINE DROHUNG!

erstmal muss Fittnessstudio Mahnbescheid einreichen (das ist nun mal formel so). Dem kannste ganz einfach wiedersprechen (das geht recht formlos). Tja und danach kann das Fittnesstudio dich auf zahlung verklagen, kann aber nicht muss. Ein Schufaeintrag darf bis dahin gar nicht erfolgen, wobei es sogar mal vorkommt, aber dieser muss entfernt werden. Es ist sehr unwahrscheinlich das das Fittnessstudio dich wirklich verklagt. Die Kosten sind höher wie was sie wieder reinholen könnten. Ihre Gewinnchancen sind sehr sehr gering (ok nicht ausgeschlossen aber echt minimal). Einen Anwalt brauchst du erst wenn sie dich wirklich verklagen
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Ungelesen 16.03.21, 23:09   #12
Kirkwscks4eva
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Erst wird gemahnt, dann Inkasso und dann erst Mahnverfahren. Wenn sie diesen Weg gehen.

Solltest Du Post von einem Inkassounternehmen oder einem Anwalt bekommen, lass Dir die Originalvollmacht zuschicken.



Lies Dir ansonsten dies hier durch:

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Bei Fitnessstudios besteht leider wie bei allen Firmen die vom Lockdown betroffen sind die Möglichkeit dass sie für immer schließen müssen weil pleite gegangen. Dann würdest Du Dein Geld nie wieder sehen.
Kirkwscks4eva ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 22.05.21, 19:34   #13
Venedis
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In Deiner Stadt gibt es sicher ein Verbraucherschutz-Büro, sonst kann man die auch online/telefonisch erreichen. Google Dein Bundesland und Verbraucherschutz, das ist nämlich Landessache.

Nimm Deinen vollständigen Vertrag samt Kündigung und aller Korrespondenz (auf Gesprächsprotokolle) und gehe da hin. Schnell. Besteht schon eine Frist, weise bei der Terminvereinbarung schon darauf hin. Du wirst einen Unkostenbeitrag bezahlen müssen, der ist das aber wert. Lass Dich fundiert beraten. Wenn die das Vertragsrecht auf Deiner Seite sehen, helfen sie Dir mit Schreiben das durchzusetzen. Im schlimmsten Fall kannst du sogar unter deren Rechtschutz fallen.

Das Inkasso-Büro wird nicht lange fackeln und ein gerichtliches Mahnverfahren in Gang setzen. Das sind Profis. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung berechtigt ist. Da entstehen ganz schnell ansehnliche Zusatz-Kosten für Gericht, Aufwände und vermutlich auch den Anwalt des Inkassobüros, die dir aufgelastet werden.
Venedis ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 27.05.21, 10:07   #14
gulgul2
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Willkommen im 21. Jahrhundert, sind die Menschen heutzutage wirklich so schlau? Lesen Ihren Vertrag nicht durch? Entweder man geht zum Arzt lässt sich etwas schreiben dass man ab so fort sportunfähig ist für unbestimmte Zeit und ist sofort aus dem Vertrag oder lässt den Vertrag ruhen, solange die wieder aufhaben... Anscheinend willst du nicht mehr zahlen weil es nicht mehr cool ist ins Gym zu gehen sondern es besser ist an seiner PS5 zu zocken
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Steuerkartoffel (14.06.21)
Ungelesen 30.06.21, 11:04   #15
norberthaug
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Zitat:
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*Anscheinend willst du nicht mehr zahlen weil es nicht mehr cool ist ins Gym zu gehen sondern es besser ist an seiner PS5 zu zocken

Wo er recht hat, hat er recht. Sonst die Argumentation eines 17-Jährigen Rotzlöffels*
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