Eine Kaution muss schriftlich vereinbart werden. Wenn es einen Standard-Mietvertrag zu der Sache gibt (bspw von Haus&Grund), ist da sogar ein Feld für vorgesehen.
Max. 3 Monats-Kaltmieten sind zulässig. Es wird wohl kein Mietvertrag per Handschlag gewesen sein.
Und dann steht im Mietvertrag auch ein Passus drin, dass die Sicherheitsleistung durch den Vermieter von seinem Vermögen getrennt, auf ein separates Konto zu Gunsten des Mieters einzuzahlen ist.
Es wird sicher auch ein Beleg über den Geldtransfer mit Verwendungszweck vorliegen. Wird üblicherweise ja nicht bar gemacht.
Geändert von Spammerman (10.03.24 um 08:18 Uhr)
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