Das Polizeiaufgabengesetz spielt bei einer Verkehrskontrolle nur eine untergeordnete Rolle. Rechtsgrundlage für den Eingriff in deine Grundrechte ist hier wohl eher § 36 StVO.
Dies hat dir die Polizei auch mitzuteilen (i.d.R. wird eine allgemeine Verkehrskontrolle angekündigt).
Die Polizei darf im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle Füherschein und Fahrzeugschein kontrollieren. Ebenfalls können sie Verbandskasten und Warndreieck prüfen. Alles darüber hinaus ist freiwillig von deiner Seite, da du nicht explizit widersprochen hast gibst du aber konludent durch Schweigen deine Zustimmung zu den von dem Polizisten angekündigten Durchsuchungen.
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