zu Frage 1: -> JA!!!
Natürlich muss der Polizist de Grund der Kontrolle nennen, denn es ist für eventuell weitere Massnahmen sehr wichtig, aufgrend welcher Rechtsgrundlage er einschreitet.
Im Prinzp gibt es zwei verschiedene Richtungen: Gefahrenabwehr (Allgemeine Verkehrskontrolle) und Strafverfolgung (Fahndung).
I.d.R. ist es die allg. Verkehrskontrolle, welche auch beim Ansprechen so angekündigt werden muss.
Alles weitere wäre zu komplex, um es hier niederzuschreiben. Insbesondere bei der seltsamen Fragestellung und die erhoffte "Erlösung".
aber nun ja...
Zu Frage 4: -> Zieh in die Schweiz. Da wirste für so Fragen gleich mal schärfer angesehen ^^
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