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Ungelesen 05.07.20, 06:31   #1
afgan12345
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Standard Polizeikontrolle - Was darf ich?

Hallo zusammen,

ich hatte des "Glück" gestern Nacht in eine Polizeikontrolle zu geraten. Vorweg: Ich komme (leider) aus Bayern und die Kontrolle fand auch dort statt.

Normalerweise keine große Sache, aber da ich komplett kooperativ war und sich der Vorgang trotzdem fast 2h hingezogen hat und aufgrund der Tatsache, dass einige sehr abfällige Kommentare zu meiner optischen Erscheinung gemacht wurden (keine wirklichen Beleidigungen, aber eindeutig als abwertend erkennbar), wollte ich dennoch einmal fragen, ob mir hier vielleicht der ein oder andere helfen kann, solch eine Situation in Zukunft zu vermeiden bzw. mir nicht bieten zu lassen. Ich vermute bezüglich meines gestrigen Falls lässt sich wahrscheinlich nachträglich nicht viel machen.

Ein Polizist befand sich etwa 100m vor dem nördlichen Teil A8 am Ortsrand von München und hat alle Autos und deren Insassen kurz angeleuchtet und entweder aufgefordert weiter zu fahren oder in die Bucht rechts neben der Straße zu fahren. Bei mir war letzteres der Fall. Ich wurde aufgefordert meinen Führerschein vorzuzeigen und Angaben zu meiner Person zu machen, was ich selbstverständlich auch tat. Anschließend wurde ich gefragt, ob ich Marihuana oder andere Drogen mit mir führe oder konsumiert habe, was ich wahrheitsgemäß verneinte.

Vorweg ist es wohl relevant, dass ich keiner der folgenden Maßnahmen des Polizeibeamten zugestimmt, aber auch nicht explizit widersprochen habe. Ich wurde gebeten mein Auto zu verlassen und anschließend von dem Polizeibeamten (4 andere waren ebenfalls anwesend, allerdings nur passiv mit Blickkontakt zu mir) durchsucht. Dies schloss Hosentaschen, Umhängetasche und das Ablegen von Bekleidung mit ein.

Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich mich etwa 5 Schritte hinter mein Auto bewegen sollte (so, dass ich keine Einsicht mehr in mein Auto hatte) und der Polizist begann mein Auto zu durchsuchen. Dabei wurden geschlossene Türen (inkl. Kofferraum und Handschuhfach) geöffnet, sowie ein Rucksack auf der Rückbank. Auch mein Geldbeutel befand sich nach der Durchsuchung nicht mehr im Handschuhfach und wurde dementsprechend durchsucht, entwendet wurde allerdings nichts.

Eine tatsächliche Gefahr im Verzug oder einen expliziten Verdacht, dass ich Drogen konsumiere, kann es eigentlich nicht gegeben haben, da ich dies grundsätzlich, bis auf eine Jugenderfahrung mit Marihuana (welche ich natürlich nicht erwähnte), nicht mache und deshalb auch nicht körperlich oder meine Gegenstände aufgrund von Gerüchen diesbezüglich auffällig hätten sein können. Ein (freiwilliger) Drogentest wurde auch nicht erwähnt (den hätte ich auch gemacht, weil mir klar war, dass er negativ ausfallen würde), was meine Vermutung bestärkt, dass es keinen Verdacht gab. Mein Nickname hat übrigens nichts mit afghanischem Weed/Haschisch zu tun.

Ich denke relevant ist hier das PAG (Polizeiaufgabengesetz), allerdings ist mein Verständnis von diesem leider nicht so gut wie erhofft.

Folgende Fragen hätte ich speziell:

1) Muss mir der Polizeibeamte den Grund für das Aufhalten, ggf. auf Nachfrage, nennen?

Ich habe hierzu leider keinen Artikel gefunden.

2) Darf der Polizeibeamte mich und mein Auto ohne Verdachtspunkte durchsuchen?

Laut PAG Art. 21 Abs. 1 Nr. 4:
[...] sie sich an einem der in Art. 13 Abs. 1 Nrn. 2 oder 5 genannten Ort befindet [...]

Nr 5:
im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 km sowie auf Durchgangsstraßen (Bundesautobahnen, Europastraßen und andere Straßen von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr) und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs zur Verhütung oder Unterbindung des unerlaubten Aufenthalts und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität oder

Bedeutet das, dass ich und mein Auto von der Polizei auf jeder Autobahn durchsucht werden kann?

3) Gibt es eventuell andere Punkte wo der Polizist nicht ordnungsgemäß vorgegangen ist?

Hier explizit die Tatsache, dass ich nicht sehen konnte, wie der Polizist mein Auto durchsuchte. Glücklicherweise ist nichts abhanden gekommen, aber er hätte tatsächlich meinen Geldbeutel leeren können, ohne dass ich es gesehen hätte.

4) Sollte ich in ein anderes Bundesland ziehen?

Kann ich mir selber beantworten .


Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir hierzu jemand weiterhelfen könnte. Ich bin Polizeibeamten normalerweise sehr wohlgesonnen und habe auch vorher fast ausschließlich gute Erfahrungen gemacht, aber dieses Erlebnis empfand ich als unverhältnismäßig und schikanierend und möchte mir dies eigentlich nicht noch einmal gefallen lassen, sofern dies nicht auch rechtsmäßig war.

Danke und Grüße
afgan

Geändert von afgan12345 (05.07.20 um 06:43 Uhr)
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sidd (10.04.21)