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Ungelesen 29.05.16, 22:40   #13
Käsekruste1024
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Gesetzeslücken ausnutzen würd ich nicht versuchen, lieber die Gesetze so nehmen, wie sie sind, denn die können durchaus zu deinem Nutzen sein, wenn du darüber Bescheid weißt.
Gemeinnützige Vereine bspw sind steuerfrei, das betrifft auch nicht eingetragene Vereine. Des Weiteren Stiftungen, die sind allerdings nur etwas für Menschen, die schon einiges im Geldbeutel haben.
Bei der Gemeinnützigkeit musst du eben 50% deines Geldes für einen guten Zweck aufwenden, dass dieser nicht in deinem Sinne sein darf, sagt keiner.
Beispiel Bertelsmann, der Großkonzern gründete seine Stiftung zur Steueroptimierung, und das ganz offen.
Oder die Samwer-Brüder, vor allem Oliver Samwer. Der Mann ist Geschäftsführer von Ebay Deutschland geworden dadurch, dass er Alando, einen Ebayklon, gegründet hat. Von ihm ist auch Jamba, Abklatsch eines japanischen oder chinesischen Anbieters von Schund fürs Handy, sowie Zalando und viele Andere, die quasi von ausländischen Konkurrenten geklaut wurden.
Also, du musst keine Gesetzeslücken ausnutzen, sondern die Gesetze nutzen, die wurden nämlich von Bonzen für Bonzen gemacht ;-)

Jedoch wenn es unbedingt eine Gesetzeslücke oder ähnliches sein soll: Rein pornographische Filme genießen keinen Urheberrechtsschutz
Zitat:
Die Antragstellerin hat die Schutzfähigkeit des Films "Flexible Beauty" lediglich pauschal behauptet. Auch auf den substantiierten Sachvortrag des Beteiligten ... hat sie nicht erwidert. Die Kammer unterstellt daher, dass dessen Sachvortrag zutrifft und der 7 Minuten und 43 Sekunden lange Film lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise zeigt (vgl. Schriftsatz vom 28.12.2012 S. 14 = Bl. 38; Fotostrecke gem. Anlage BF6; DVD gem. Anlage BF5). Hierfür kann kein Schutz als Filmwerk (§ 94 UrhG) beansprucht werden: Es fehlt offensichtlich an einer persönlichen geistigen Schöpfung (§ 2 Abs. 2 UrhG).
Beschluss des LG München

Wenn es dir jedoch nur um's Geld geht, kannst du doch passives Einkommen versuchen, also so nen Schmarn wie Nischenseiten oder Apps...
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