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Ungelesen 08.04.21, 08:36   #34
Melvin van Horne
Chuck Norris
 
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Moin,

ich habe mal nachgefragt. Die Kollegin hat mir das so erklärt. Der Unterhalt dient der Deckung der laufenden Kosten des Kindes. Und das Geld steht dem Kind zu. Die Mutter kann nicht auf laufenden Unterhalt verzichten. Also zum Beispiel sich mit dem Vater auf eine Zahlung von 200 € einigen, wenn der Vater monatlich 270 zu zahlen hätte. Eine solche Vereinbarung wäre von Anfang an nichtig. Sind aber Rückstände aufgelaufen ist ja in der Zeit in der zu wenig gezahlt wurde der laufenden Bedarf des Kindes trotzdem gedeckt worden. Hier kann die Mutter auf eine Nachzahlung verzichten.
Der Punkt ist nun, ob es über diesen Verzicht eine schriftlich festgehaltene Einigung gibt. Gibt es die nicht, kann die Mutter jederzeit den ausstehenden Betrag einfordern. Allerdings sind die Erfolgsaussichten wohl nicht sehr hoch. Es gibt Fälle, wo es geklappt hat. Aber häufiger gilt wohl "Wenn sie keinen Unterhalt gefordert haben, dann haben sie auch keinen gebraucht". Und nach einem Jahr ist der Anspruch wohl ohnehin verwirkt.
Ein ganz wichtiger Punkt ist auch die Frage Unterhaltsvorschuss. Es gibt Experten die einigen sich das der Vater weniger zahlt als er müsste und die Mutter holt sich noch etwas vom Jugendamt als Unterhaltsvorschuss. Das Jugendamt kann und wird sich den Vorschuss sehr wohl vom Vater zurückholen.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Draalz (10.04.21)