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Ungelesen 07.04.21, 13:55   #30
Melvin van Horne
Chuck Norris
 
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Moin,

ich glaube du hast das System nicht verstanden. Du zahlst keinen Kredit ab. Du zahlst Unterhalt! Da gibt es einen gesetzlich festgelegten Unterhalt. Der richtet sich nach deinem Einkommen und den schuldest du deinem Kind. Wenn du mehr zahlst, ist das deine Sache. Aber das bedeutet natürlich nicht, das du damit eine Art Guthaben erwirbst.

Die Mutter muss dir den Umgang mit dem Kind ermöglichen. Das tut sie, in dem sie dir Besuchsrechte und Besuchsmöglichkeiten einräumt. Zu mehr ist sie nicht verpflichtet. Verweigert sie die das, kannst du dagegen vorgehen.
Damit es nicht dazu kommt das ein Elternteil nach der Trennung von seinem Recht auf Umgang mit seinem Kind nur mit großen Schwierigkeiten und Kosten in Anspruch nehmen kann, haben beide Eltern das Sorge- und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Damit hättest du den Umzug verhindern können.
Aber du warst offenbar nicht verheiratet und hast dadurch diese Rechte eben nicht. Ihr hättet das gemeinsame Sorgerecht beantragen können. Du häöttest auch gegen ihren Willen die Mitsorge beantragen können. All das ist nicht passiert. So hast du nur ein Umgangsrecht und eine Zahlpflicht.

Wie schon gesagt. Die Kindsmutter braucht deine Adresse, die Steuererklärung oder sonstwas nicht, wenn sie dir einen mitgeben will. Wenn es über diese (für mich sehr fragwürdige) Absprache auf ausstehenden Unterhalt zu verzichten keine schriftliche Vereinbarung gibt, spricht nichts dagegen, den ausstehenden Unterhalt von dir einzufordern. Die Gesetze legen ganz klar fest, in welcher Höhe du Unterhalt zahlen musstest. Und wenn du das Geld überwiesen hast, kannst du belegen, wie viel du gezahlt hast. Die Differenz kann sie Namens den Kindes einfordern. Und wenn du das Geld bar ohne Beleg oder in "Sachleistungen" bezahlt hast, dann ist es fast sicher weg.

Unterhalt ist grundsätzlich als Geld zu zahlen, Das regelt das BGB. Ausnahmen (sog. Naturalunterhalt) sind nur zulässig, wenn besondere Umstände das rechtfertigen. Die Behauptung "Sonst hätte die das für sich ausgegeben" führt, da kaum nachweisbar, selten zum Erfolg. Der Spielraum was die Mutter mit dem Unterhalt macht, ist sehr groß.

All das andere, alles das was du für dein Kind getan und gezahlt hast ist das, was Väter für ihre Kinder eben tun. Einen Orden oder einen Rabatt auf den Unterhalt gibt es dafür nicht. Nur mal zum nachlesen und nachdenken.

Zitat "6000 Euro im Jahr kosten Kinder, bis sie sechs Jahre alt sind. Zwischen 6 und 12 Jahren sind es dann 7000 Euro und bis zur Volljährigkeit etwa 8500 Euro im Jahr." Du hast 200 im Monat gezahlt. Das macht im Jahr 2400 € Die Hälfte liegt bei 3.500 € Verstehst du nun, was ich mit die paar Kröten meine?

Also. Du kannst deiner Ex ganz beruhigt deine Adresse geben. Wenn sie dir einen reindrehen will, braucht sie die nicht.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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