Zitat:
Zitat von Caplan
Und die Duesseldorfer Tabellen haben grundsaetzlich keine Rechtskraft, sie sind nur Orientierungshilfen.
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Das stimmt, aber aus eigener Erfahrung weiss ich, dass sich viele Anwälte daran orientieren.
Zitat:
Zitat von dorfbesorger
Auch hat das Umgangsrecht nichts mit dem Unterhalt zu tun, wie kommst Du darauf?
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Naja, das Ding habe ich ins Spiel gebracht, nicht der TO.