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Ungelesen 22.05.21, 18:04   #19
Venedis
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Grundlegend hast Du sehr schlechte Karten, denn die Beweislast liegt auf Deiner Seite, wenn Du was unternehmen willst. Da spielt es auch keine Rolle, in welchem Bundesland Du lebst.
Einen Verdacht muss ein Polizist Dir nicht begründen. Das ist ja „nur“ eine Anfangsvermutung der dann die Überprüfung folgt.
Für eine Dienstaufsichtsbeschwerde brauchst Du Name und Dienstgrad des Polizisten und Zeugen. Wenn Aussage gegen Aussage steht, gilt in ganz Deutschland und unter allen Bürgern gleich: In dubio pro reo (im Zweifel für den angeklagten).
Das alles mal ganz grundlegend.

„Abfällige Kommentare“ kannst Du dir verbitten und Du kannst seine Kollegen darauf aufmerksam machen, dass Du solche Bemerkungen als beleidigend/ehrabschneidend empfindest und ggf. dass sie bitte auf ihren Kollegen entsprechend einwirken sollen.
Sind die Herabsetzungen aber nicht eindeutig, sondern nur subjektiv (so hört sich das für mich hier an), dann fehlt hier schnell die sachliche Grundlage. Eine Beleidigung muss direkt sein. Und letztendlich musst Du sie auch beweisen können. Schreitet ein Polizist auf Deine Bitte hin ein, hast Du schon einen Treffer für Dein Protokoll. Verweigert der Beamte das, nimm auch seine Dienstdaten auf.
Wenn Du Name, Rang und Dienststelle erfragst, ist das schon etwas wie der Wink mit dem Zaunpfahl. Die Ausweisnummer ist hilfreich.
Du kannst einen anderen Polizisten bitten, Dir die verbalen Entgleisungen zu bezeugen. Fange „oben“ an, das erkennst Du an den Rangabzeichen auf der Schulter. Da hast Du den, der die Verantwortung trägt. Bei Gleichheit kannst du nach der Verantwortung auch direkt fragen.

Du kannst auch fragen, ob Du mit Deinem Handy Tonaufnahmen der Kontrolle anfertigen darfst, also ob ein Beteiligter etwas dagegen hat. Machst Du sie ohne Einverständnis, ist das strafbar. Das ist bei allen Bürgern so, also hat nichts mit Polizei oder Bundesland zu tun.

Dass Du ein Protokoll anfertigst, kann man Dir nur mit Begründung verweigern. Falls sie argumentieren Du kannst zB per Messenger jemand informieren, schreibe direkt im Anschluss ein Gedächtnisprotokoll. Kannst Du das Protokoll schreiben, bitte einen Beamten am Ende zu unterschreiben.
Das kannst Du dann an die Leitung der Dienststelle als Beschwerde schicken. Nach außen wird nicht viel passieren, aber intern werden Fragen gestellt werden und sollte der Beamte in der Sache vorbelastet sein, geht das auf sein Kerbholz.
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