Zunächst hättet Ihr Euch, bezüglich des Kindesunterhaltes, an den
Düsseldorfer Tabellen orientieren sollen.
Hab ihr zusammen gewohnt, eine eheähnliche Lebensgemeindschaft gebildet? Ich bin kein Steuerfachmann, aber habt Ihr seinerzeit eine Steuererklärung zusammen veranlagt?
Kindesunterhalt steht aussen vor, den muss man entrichten. Gibt es die Möglichkeit, dass Ihr mit einander redet?
Ich würde mir in Deinem Fall vielleicht auch einen guten Anwalt für Familienrecht suchen. Letztendlich kann Dir ein guter Anwalt jede Menge Kosten ersparen.
Die Besuchszeiten können durch ein Familiengericht geregelt werden. Eigentlich sollte sie, wenn es denn gewollt ist, jedes 2. Wochenende bei Dir verbringen.