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rleit 21.09.21 07:03

Wie kann ich meinem Ex-Kunden etwas "Gutes" tun?
 
Hallo,

ich habe dieses Jahr für einen Kunden mehrere Monate freiberuflich gearbeitet. Der Kunde hält sich jedoch nun nicht an unsere Abmachung und reagiert nicht mehr auf meine E-Mail mit der letzten (Teil-)Rechnung (die vorherigen Rechnungen wurden bezahlt). Habe wirklich schon mehrfach freundlich erinnert, aber er reagiert einfach nicht auf meine Nachrichten. Er ist auch nicht krank oder so und hat auch ein größeres Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern.
Der Grund für die Nicht-Reaktion ist mir auch bekannt: ich wollte die Zusammenarbeit nicht mehr fortsetzen, was ihn direkt erzürnt hat ...

Wie kann ich ihm nun anonym etwas "Gutes" tun, ohne mir dabei ein Eigentor zu schießen?
- Negative Google Bewertung? Wenn ja, wie?
- Gibt es eine Möglichkeit, wirklich anonym SMS zu senden?
- E-Mail Spam-Aufkommen verursachen? Geht das noch in moderneren Netzwerken?

Was fällt Euch sonst noch ein bzw. was ist möglich (mit meinen einfachen Mitteln), ohne selbst dabei aufzufliegen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Anregungen ;)

MotherFocker 21.09.21 08:07

Falls diese Abmachung schriftlich als Vertrag fixiert ist, so solltest Du ihm erst mal drei Mahnungen über den Zahlungsverzug schicken.
Danach ab zum Amtsgericht und einen Mahnbescheid erwirken, bis irgendwann der Gerichtsvollziehr bei dem vor der Tür steht.

Das ist zwar zeitaufwändig, aber nur so bekommst Du letztendlich auch Dein Geld. Schlechte Bewertungen helfen hier erstmal nicht weiter, sondern können auch zum Eigentor (du ahntest es bereits) werden. Feuer mit Feuer bekämpfen im Geschäftsgebaren zeugt auch nicht von Deiner Professionaliät.

Falls dieser Kunde bei Deinen Mitwettbewerbern in Erscheinung treten könnte, so kannst Du diese ja vorwarnen.

G. Guillaume 21.09.21 09:51

1 Mahnung mit FRISTSETZUNG genügt völlig, danach kümmert sich gerne der Anwalt um solche Dinge. Sofern bereits mit Frist gemahnt wurde und diese verstrichen ist direkt den Anwalt beauftragen. Du mußt dabei zwar erstmal in Vorkasse gehen, da es sich aber ab jetzt um Verzugsschäden handelt kommt das Geld am Ende zu dir zurück. Mit passender Versicherung dürfte es noch einfacher werden.

Jutta777 21.09.21 15:00

Bei Negativen Google Bewertung immer Beachten:
Nicht schreiben: Der Kunde bezahlt seine Rechnungen nicht...
Sondern: Bei mir hat der Kunde seine Rechnungen nicht bezahlt!
Die Rezension also nur auf deinen Fall beziehen und nicht verallgemeinern....
Die Sache könnte Dir sonst uU. als üble nachrede angelastet werden.

Draalz 21.09.21 16:41

Hmm, ein Bekannter war seinerzeit Geschäftsführer eines erfolgreichen Betriebes. Der löste Aussenstände, nach den üblichen Mahnverfahren, indem er zwei gut situierte, aber finster dreinblickende Tschetschenen beim Kunden vorbei schickte. Dort erinnerten sie den Kunden an seine offen stehenden Rechnungen (wohlbemerkt, ohne Drohungen und Einschüchterungen, zumindest nicht verbal).

In fast allen Fällen wurden die Aussenstände schnell beglichen. Zugegebenerweise ein unkonventioneller, unbürokratischer Weg, der sich jedoch als sehr effektiv erwies

Vielleicht kennst Du ja jemanden, der eine solche Verpaarung am Start hat. ;)

Thorasan 21.09.21 17:39

Das ist doch - sorry - Kindergarten. Einfach einen Mahnbescheid seitens des Gerichtes schicken lassen, geht ohne großen Aufwand, der Rechtsberater dort hilft bei sowas unkompliziert. Dann geht das an ihn, er hat bissle Zeit zu zahlen bzw zu widersprechen, sofern ungerechtfertigt, sonst hat man einen Titel gegen ihn.. Und wenn es wirklich zurückgewiesen wird, sollte man sich fragen, ob man selbst im Recht ist oder es eben so ist, dass der andere nciht unrecht hat.

Aber negative Bewertungen, Nerv-SMS, Russen-Inkasso.. also kommt Leute. Wirklich? Und sowas soll erwachsen oder professionell sein?

rleit 21.09.21 19:41

Wie wird denn geprüft, ob das gerechtfertigt ist?


Wir haben zwar einen Vertrag, aber einiges auch mündlich besprochen, so dass ich vielleicht bei einem Teil des Honorars Federn lassen könnte ... hätte jedoch auch noch ggf. einen Zeugen, der auch zur gleichen zeit dort gearbeitet hat ...

nichdiemama 21.09.21 20:21

Was mich an der story stört ist, dass nach "anonymen" vergeltungsmaßnahmen gefragt wird. sachliche und faktenbasierte googlebewertung unter eigenem namen halte ich ja eher für eine variante über die man noch ins gespräch kommen kann - selbst wenn sie negativ ist.
Die anderen genannten optionen klingen primär nach rache und so überhaupt nicht lösungsorientiert. Du würdest ja nichtmal mitbekommen wie "er" darau reagiert, was genau würde dir das bringen?

rleit 22.09.21 05:54

Zitat:

Zitat von nichdiemama (Beitrag 41892708)
Was mich an der story stört ist, dass nach "anonymen" vergeltungsmaßnahmen gefragt wird. sachliche und faktenbasierte googlebewertung unter eigenem namen halte ich ja eher für eine variante über die man noch ins gespräch kommen kann - selbst wenn sie negativ ist.
Die anderen genannten optionen klingen primär nach rache und so überhaupt nicht lösungsorientiert. Du würdest ja nichtmal mitbekommen wie "er" darau reagiert, was genau würde dir das bringen?

Bei der Anonymität geht es ja mehr darum, dass man mich nicht noch für irgendetwas belangen kann.

Die Aktionen sollen ihn ja mehr triggern, sich doch mal an die (mündliche) Vereinbarung zu halten ...

Ich habe selbst keinen Rechtsanwalt bzw. keine derartige Versicherung (bei säumigen Kunden), er hat jedoch einen Rechtsanwalt im Hintergrund, der jeden Schmu für ihn mitmacht. Jetzt noch gutes Geld in einen teuren Rechtsanwalt zu investieren, sehe ich ehrlichgesagt nicht ein.

Ich habe wirklich teils richtig Staub für ihn gefressen, dabei auch unter schwierigen persönlichen Umständen (Trauerfall ...), und nun reagiert er gar nicht mehr?! Das kann echt nicht sein ...

nichdiemama 22.09.21 06:31

Verstehe ich immernoch nicht. Du erwähnst sachen wie anonyme sms und spam. Wäre da deine vorstellung, das zwar von anonymen absendern aber im inhalt mit verweis auf die unbezahlte rechnung von dir?
Oder einfach nur spam vom prinz von zamunda und dann hoffst du, dass er sofort auf dich kommt, dich nicht ggf. anzeigt sondern nur reuig anbietet die ausstehende zahlung zu tätigen?
Klingt mir alles sehr unrealistisch.

0815pogo 22.09.21 15:11

Schreib ihm wie im Geschäftsleben üblich eine Rechnung (wenn noch nicht geschehen) mit Fristsetzung mit Datum, nicht "innerhalb von 2 Wochen", dann eine Mahnung, wieder mit Fristsetzung, un dann einen Mahnbescheid. Gibt es inzwischen online, für NRW zu,m Beispiel hier: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]
Wenn dann immer noch keine Rückmeldung kommt, ab ans Gericht, um einen Vollstreckungsbescheid zustellen zu lassen. Einen Anwalt brauchst du dazu nicht, der ist aber vielleicht sinnvoll, wenn er dem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid widerspricht und du es auf ein Verfahren ankommen lassen willst.

Caplan 22.09.21 15:31

Muss ja ein okkulter Gewerbezweig sein.
Allein schon ueber diese recht untergesellschaftlichen Massnahmen zu sinnieren. die unter Umstaenden, wenn das aus dem Ruder laeuft noch mit Rufmord geahndet werden koennen. siehe laufende Dinge.
Und dann bekomm das mal wieder aus dem Web raus.

Und diese Raeumdienste a la Tschetschenen, die nehmen dir bis zu 50% der erreichten Zahlung ab, sofern die Pappnasen ueberhaupt bis zu dem Aspiraten vordringen koennen unfallfrei.
Hollywood laesst gruessen.

Das sind Mackenmaedchenwelten und keine soliden kaufm. Entscheidungen.

Regulaer und das auch mit Gerichtsbestand, verweist man in der ersten Mahnung auf die ausstehende Summe und das sie in einer z.B 5-7 Tage Frist zu begleichen ist ohne Abzug.
Selbst die Zinsausagen sind heutzutage laecherlich und werden gerichtlich nicht weiter beruecksichtigt.
Ein Gericht raeumt auch ein, das eine Rechnung dem Kunden unter Umsstaenden nicht postalisch zugegangen ist, sofern sie nicht mit heutigen E-mail invoice Zahlungen ausgefertigt wurde.

Wenn man das noch ETWAS ausdehnt, kann in einer zweiten Mahnschrift deutlich darauf verwiesen werden, dass bei Nichtausgleich in den naechsten 3-5 Arbeitstagen, die Angelegenheit automatisch das Mahnverfahren nach sich zieht.

Da Schufa und sonstige Konsorten ein offene Ohr fuer solche Dinge haben, SOLLTE sich der Aspirant noch einmal ueberlegen , ob er einer berechtigten Forderung weiter im Wege stehen will.
Ansonsten, z.B. ueber den Anwalt des Vertrauens: Feuer frei
Die Geschaeftsbeziehung hat eh schon mehr als gelitten.

Tuxtom007 17.10.21 09:42

Wenn es klare Verträge gibt und der Kunde sich nicht dran hält - offiziellen Weg gehen und gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Das machen wir bei allen Kunden, die meinen ihre Rechnung nicht zahlen zu müssen.

2 Mahnung, wenn dann nach 14 Tage keine Reaktion geht das kommentarlos zum Gericht, spätestens wenn die Kunden ein Schreiben von offizieller Seite bekommen, überweisen die ganz schnell.


Alles andere kann ganz schnell zum Bumerang werden und dich selber in gewaltige Probleme bringen.

Lubie 16.02.22 15:47

Zitat:

Zitat von rleit (Beitrag 41895920)
Bei der Anonymität geht es ja mehr darum, dass man mich nicht noch für irgendetwas belangen kann.

Die Aktionen sollen ihn ja mehr triggern, sich doch mal an die (mündliche) Vereinbarung zu halten ...

Ich habe selbst keinen Rechtsanwalt bzw. keine derartige Versicherung (bei säumigen Kunden), er hat jedoch einen Rechtsanwalt im Hintergrund, der jeden Schmu für ihn mitmacht. Jetzt noch gutes Geld in einen teuren Rechtsanwalt zu investieren, sehe ich ehrlichgesagt nicht ein.

Ich habe wirklich teils richtig Staub für ihn gefressen, dabei auch unter schwierigen persönlichen Umständen (Trauerfall ...), und nun reagiert er gar nicht mehr?! Das kann echt nicht sein ...

Wenn der Betrag, der er dir schuldet, nicht für einen Rechtsanwalt reicht - sieh es als lessons learned! Das ist dein Lehrgeld, das du leider zahlst und zukünftig alle Zusatzvereinbarungen unterschreiben lässt - so wie andere das auch machen. Ja, das ist ernüchternd, aber glaubst du echt, jemand der seine Rechnung nicht bezahlt lässt sich von einer negativen Google Bewertung beeindrucken? Oder von E-Mail Spam?

Schreib Mahnungen, schalte Inkasso ein - vielleicht machst du in Zukunft Faktoring, wenn du damit gar nichts mehr zu tun haben willst. Es gibt so viele Möglichkeiten auf rechtlichem Weg an dein Geld zu kommen...

Jutta777 17.05.22 06:46

Zitat:

Der Grund für die Nicht-Reaktion ist mir auch bekannt: ich wollte die Zusammenarbeit nicht mehr fortsetzen, was ihn direkt erzürnt hat ...
Da man die Geschichte ja auch etwas nachvollziehen muss, ..
Warum wolltest Du die Zusammenarbeit beenden?
Wirklich nur wegen der Rechnungen?

Shk_heizi 30.07.22 14:38

Schreibe eine Mahnung mit Fristsetzung und Androhung die Angelegenheit an ein Inkassobüro abzugeben. Wenn das nicht hilft, Übergabe der Rechnung an ein Inkassobüro.


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