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NexTod2 26.05.21 21:06

Finanzamt fordert Steuerbescheinigung der Bank
 
Moin,

ich habe meine Einkommenssteuererklärung (Privatperson, Einzelveranlagung, Arbeitnehmer) bereits abgegeben.
Nun fordert das Finanzamt eine Steuerbescheinigung meiner Bank. Allerdings habe ich zu dieser Bank gar keine Angaben in der Anlage KAP gemacht.
Wie soll ich mich verhalten?
Soll ich die Steuerbescheinigung einfach formlos nachreichen?
Drohen Konsequenzen, weil ich keine Angaben zu dieser Bank gemacht habe?

Über einen Rat wäre ich sehr dankbar!

MFG

NexTod2

Taldron 26.05.21 21:40

Du vergisst, dass auch Kapitalerträge bei solchen Geldanlagen durch die entsprechenden Anlageanbieter elektronisch dem Finanzamt gemeldet werden!

Ich rate dir, diese ehrlich in deine Steuererklärung anzugeben, bzw. über Elster, ggf. per Post, nachzureichen. Auch wenn du dies nicht machen würdest, käme es definitiv zur Berücksichtigung dieser Erträge. Sofern du deine Erklärung via Elster erledigst, kannst du selbst nachsehen, was und von wem dem Finanzamt alles gemeldet wurde.

Solch eine KAP kann man schnell einmal vergessen und keiner von uns ist Steuerberater. Daher einfach nachreichen und damit begründen, dass man dies bei der Steuerangabe einfach vergessen hat oder man die KAP vom Unternehmen erst sehr verspätet bekommen hat. Gerade Letzteres passiert öfters.

Kein Grund zur Panik!

321meins 27.05.21 14:55

Zitat:

Zitat von NexTod2 (Beitrag 40898566)
Drohen Konsequenzen, weil ich keine Angaben zu dieser Bank gemacht habe?

Die grundlegende Frage lautet ja: Hast du Angaben zu anderen Banken in der Anlage KAP gemacht? Wenn man die Anlage KAP abgibt, dann vollständig.

Die Anlage KAP muss allerdings nur dann abgegeben werden, wenn du Kapitalerträge hattest, bei denen kein Abzug von Kapitalertragssteuer vorgenommen wurde oder wenn z.B. zu wenig Kapitalertragssteuer abgeführt wurde, weil deine Freistellungsaufträge in Summe zu hoch waren.

gerhardal 27.05.21 20:45

Zitat:

Drohen Konsequenzen, weil ich keine Angaben zu dieser Bank gemacht habe?
Ja, wenn du Kapitalerträge nicht erklärt hast....

...und wenn du den Kontoauszug jetzt nicht bringst, fordern sie den bei der Bank an...
Kostet dich 50 Euro aufwärts an die Bank....

pflaumenberg 27.05.21 21:16

Ich würde es einfach formlos nachreichend, es ist ja auch noch kein Bescheid ergangen somit kannst du alles nachreichen, Easy

Venedis 27.05.21 22:19

Gegenüber dem Finanzamt hast Du grundsätzlich schlechte Karten. Die haben rechtlich einen sehr langen Hebel.
Mein Rat: Leg die Karten offen auf den Tisch, gib wahrheitsgemäße Auskünfte und entschuldige Dich, dass Du die Bank vergessen hast. Prüfe sehr genau, dass da nicht noch was zum Vorschein kommt, was vergessen wurde.

karfingo 27.05.21 23:08

Meine private Rentenversicherung meldet alle Daten vorschriftsmäßig an das FA.
Warum unterlässt deine Bank das?

321meins 28.05.21 09:41

Zitat:

Zitat von karfingo (Beitrag 40907051)
Meine private Rentenversicherung meldet alle Daten vorschriftsmäßig an das FA.
Warum unterlässt deine Bank das?

Ich vermute, dass der TE die Anlage KAP abgegeben hat, diese aber nicht vollständig war (also die Daten der besagten Bank nicht enthalten waren) - daher die Rückfrage des FA. Letztlich aber auch nur Spekulation... leider hat sich der TE hier nicht mehr dazu geäußert.

NexTod2 28.05.21 16:05

Danke für die Antworten!

Ja, die Daten der besagten Bank waren nicht enthalten. Die Daten von anderen Banken jedoch schon. Vermutlich liegt dann dort der Grund für die Rückfrage.


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