Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
|
14.01.16, 17:38
|
#1
|
Anfänger
Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 20
Bedankt: 4
|
Diebstahl - Fall erldigt, trotzdem Post vom Anwalt
Hallo
Folgendes ist passiert:
Letztes Jahr im September, habe ich in einem Rewe Supermarkt, Taschentücher (ich weiß..richtig dumm) geklaut. Beim Verlassen des Supermarktes wurde ich von zwei Ladendetektiven gestellt. In einem Büro wurden dann meine Personalien aufgenommen und die Anzeige wurde aufgegeben.
Einen Monat später bekam ich dann Post von der Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf: Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen. In dem Brief stand, dass das Ermittlungsverfahren, aufgrund des geringen Sachwertes (den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr), eingestellt wird.
Nun bekomme ich heute Post von einem Rechtsanwalt, der angeblich den Rewe Supermakt vertritt. In dem Brief steht, dass ich die Vertragsstrafe in Höhe von 75€ (von denen im Brief der Staatsanwaltschaft nie die Rede war), die angeblich für jeden Ladendiebstahl erhoben wird, nicht entrichtet habe.
Jedenfalls soll ich bis Ende Januar die 75€ Vertragsstrafe + 54€ Anwaltkosten auf ein Konto überweisen. Sollte ich das nicht zahlen, leitet der Rechtsanwalt gerichtl. Schritte ein und dann kommen wohl Kosten bis zu 400€ auf mich zu.
Den Brief der Staatsanwaltschaft habe ich leider nicht mehr..der Fall war ja auch eigentlich abgeschlossen.
Nun die Frage: Was soll ich machen? Den Brief vom Rechtsanwalt ignorieren? Mal bei der Staatsanwaltschaft anrufen und mich zu dem Fall erkundigen?
Bei Bedarf kann ich auch ein Foto vom Brief des Rechtsanwalts hier hochladen.
Mfg
|
|
|
14.01.16, 17:56
|
#2
|
Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.504
Bedankt: 55.361
|
Ein Diebstahl ist ja eine Straftat welche ja die Polizei aufnehmen MUSS und in welcher die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Das Verfahren der Staatsanwaltschaft wurde eingestellt. Heißt, der Fall ist für dich Strafrechtlich abgeschlossen.
ABER, wenn REWE nun meint noch Zivilrechtlich gegen dich vorzugehen, dann ist das eine Andere Sache.
Strafrecht und Zivilrecht haben nichts miteinander zu tun. Daher kann in dem Brief der Staatsanwaltschaft auch nichts von dem Anwalt drinnen gestanden haben, da die beiden einfach nichts miteinander zu tun haben.
Wirst also wohl die dort genannte Strafe zahlen müssen!
|
|
|
14.01.16, 19:07
|
#3
|
Mitglied
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 442
Bedankt: 635
|
Gerichtliche Unterlagen schmeißt man NIEMALS weg. Vielleicht nach 10 Jahren, wenn überhaupt. Besonders wenn es eine Verfahrenseinstellung ausweist.
|
|
|
14.01.16, 19:15
|
#4
|
Anfänger
Registriert seit: Mar 2012
Beiträge: 20
Bedankt: 4
|
Danke für die ausführliche Antwort Prince. Dann werde ich das wohl bezahlen..
@ Ectasy
Dachte da kommt nichts mehr auf mich zu. Naja im nachhinein ist man immer schlauer
Thema kann dann zu bzw gelöscht werden
|
|
|
14.01.16, 20:37
|
#5
|
Anfänger
Registriert seit: Dec 2012
Beiträge: 38
Bedankt: 11
|
Zitat:
Letztes Jahr im September, habe ich in einem Rewe Supermarkt, Taschentücher (ich weiß..richtig dumm) geklaut
|
Das hat sich ja richtig rentiert xDDDDDD (und nicht nur dumm, sondern scheiße blöd ;-)) Meinen Glückwunsch zu so einer Leistung! xDDD
|
|
|
14.01.16, 22:19
|
#6
|
Newbie
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 50
Bedankt: 19
|
Und auch bei Rewe Anrufen ob die den Anwalt beauftragt haben.
|
|
|
15.01.16, 06:26
|
#7
|
Insane Noob
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 2.248
Bedankt: 5.364
|
Zitat:
Zitat von ecstasy69
Gerichtliche Unterlagen schmeißt man NIEMALS weg. Vielleicht nach 10 Jahren, wenn überhaupt. Besonders wenn es eine Verfahrenseinstellung ausweist.
|
Jup, denn Papier ist geduldig
Btw: Darf man fragen, warum du ausgerechnet Taschentücher geklaut hast? Brauchest du dringend Taschentücher oder den Kick des Verbotenen?
Weil wenn etwas so in die Hose geht, brauchste Klopapier
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Shao-Kahn:
|
|
15.01.16, 11:37
|
#8
|
Cosinus2
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 392
Bedankt: 118
|
Aber was hätte dem denn jetzt das schreiben vom staatsanwalt gnutzt wenn das eh 2 versch. Sachen sind?
|
|
|
15.01.16, 12:13
|
#9
|
Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.504
Bedankt: 55.361
|
Richtig, gar nichts!
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Prince:
|
|
15.01.16, 12:21
|
#10
|
erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.597
Bedankt: 21.689
|
Zitat:
Zitat von t.a.f.k.a.a
Und auch bei Rewe Anrufen ob die den Anwalt beauftragt haben.
|
Wenn bei dem Anwalts-Schreiben eine Original Vollmacht unterschrieben von einem Rewe Vertreter mit der genauen Bezeichnung gegen den TE beigefügt war, braucht er das nicht mehr.
__________________
good things come to those who wait ¯\_(ツ)_/¯
zurückdatiert... and I love it
don't call me - don't text me - stay away
todays mood: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
15.01.16, 13:11
|
#11
|
Insane Noob
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 2.248
Bedankt: 5.364
|
Zitat:
Zitat von Sinus2
Aber was hätte dem denn jetzt das schreiben vom staatsanwalt gnutzt wenn das eh 2 versch. Sachen sind?
|
Wahrscheinlich nichts, aber haben ist besser als brauchen. Daher bewahre ich offizielle Schreiben immer auf. Egal ob diese nun von Amt, Staatsanwalt, Polizei, BG, GEZ, oder sonst wen kommen.
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Shao-Kahn:
|
|
15.01.16, 23:59
|
#12
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 168
Bedankt: 98
|
Zitat:
Zitat von Prince
Wirst also wohl die dort genannte Strafe zahlen müssen!
|
Das ist Bla Bla...
Diese ominöse Vertragsstrafe ist rein Zivilrechtlich und der TE ist daran nicht gebunden.
Zumal 129 € Kosten unverhältnismäßig hoch sind. Das ist nichts weiter als ein Bettelbrief.
In Bagatellfällen ist das Einfordern einer Vertragsstrafe sogar unzulässig. Und da die Staatsanwaltschaft hier das Verfahren bereits eingestellt hat, ist davon auszugehen das dies ein Bagatellfall ist.
Man darf nicht vergessen - das sind hier zwei vollkommen verschieden Verfahren.
Der Ladendiebstahl als solches ist Strafrecht. Dieser wird bei der Polizei angezeigt und das ganze geht an die Staatsanwaltschaft.
Diese Vertragsstrafe ist aber Zivilrecht. Da dürfen Sie erstmal verlangen, was sie wollen. Und wenn er sich drei Stunden nackt vor dem Supermarkt stellt und dabei ein Schild trägt auf dem "Ich klaue" steht. Ob er das machen muss, steht auf einem anderen Blatt.
In dem Fall hier dürften - wenn überhaupt - 25-50 € angemessen sein.
Hier würde es definitiv lohnen, sich Bockig zu stellen. Entweder durch aussitzen (siehe Abmahnschreiben) oder durch Kontaktierung der RS oder 30€ bei frag einen Anwalt.de.
Alternativ: 50 € bezahlen und die Zahlung einer Höheren Summe mit Verweis auf Geringfügigkeit verweigern.
|
|
|
25.01.16, 21:42
|
#13
|
Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 21
Bedankt: 8
|
hahahaha
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Yagiz:
|
|
28.01.16, 09:32
|
#14
|
Banned
Registriert seit: Jun 2012
Beiträge: 116
Bedankt: 116
|
Dass die Leute immer unterschreiben, ohne zu lesen, was Sie unterschreiben.
Als Dich der Laden erwischt hat, hast Du da nichts unterschrieben?
Keine Schuldanerkennung?
Komisch, unter dem Kleingedruckten stand das bestimmt.
|
|
|
31.01.16, 14:00
|
#15
|
Anfänger
Registriert seit: Jan 2016
Beiträge: 2
Bedankt: 0
|
Nix machen, die Mahnungen vom Anwalt ignorieren.
Wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt (gelber Umschlag), widersprechen.
Das dürfte es dann gewesen sein.
In Zukunft nicht mehr klauen
Ich finde Klauen zum KOTZEN. Aber 70 EUR für jemanden der Taschentücher klauen muss
ist echt übertrieben.
LG!
|
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:40 Uhr.
().
|