Zitat:
Zitat von Riuk
Ich hab mir n paar Seiten nicht durchgelesen....
Zu diesen Gesetz:
Du darfst wenn du 18 oder älter bis mit ihr schlafen wenn sie älter als 14 ist, es natürlich will, du sie nicht bezahlst und sie nix getrunken hat..... Wenn ihre elter was dagegen haben können sie dich anzeigen, aber auch nur die eltern/erziehungsberechtigten.
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Und hier kommt das Problem aller normalsterblich

Wenn sie den offenen willen zeigt du mit ihr schläfst und ihr euch dann streitet:
Sie zeigt dich an sagt du hast sie gezwungen.
Jetzt musst du das gegenteil beweißen.... und das is schwer