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			01.07.16, 05:41
			
			
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			#1
			
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			 Anfänger 
			
			
			
			
				 
				Registriert seit: Jul 2009 
				
				
				
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				 Bedankt: 11 
			
		
	 
				
				 
				
				     
			 
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				Kann mir jemand mit einem Facebook-Konto helfen?
			 
			 
			
		
		
		
			
			Mein Problem ist gelöst. 
Vielen Dank für alle Helfenden.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			01.07.16, 05:56
			
			
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			#2
			
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			 Mitglied 
			
			
			
			
				 
				Registriert seit: Jun 2014 
				
				
				
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	Zitat: 
	
	
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				Als Zeuge erfüllen Sie eine wichtige staatsbürgerliche Pflicht. Nach dem Gesetz sind Sie als Zeuge verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen. Dieser Pflicht können Sie sich nicht entziehen.
			
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Der Name reicht dir völlig aus. Wenn sie geladen wird, hat sie zu kommen und die Wahrheit zu sagen, auch wenn du nicht weißt, ob sie dir passt.
		  
		
		
		
		
		
		
			
		
		
		
		
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			01.07.16, 09:08
			
			
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			#3
			
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			 Anfänger 
			
			
			
			
				 
				Registriert seit: Jul 2009 
				
				
				
					Beiträge: 14
				 
				 
	
		
			
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			Dem Amtsgericht reicht der volle Name wohl nicht aus. Die Richterin will zwar den vollen Namen (vorher hatte ich nur den Zunamen), aber dazu auch die Adresse von der Frau.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			01.07.16, 09:16
			
			
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			#4
			
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	| 
			
			 Super Moderatorin 
			
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: Mar 2009 
				Ort: South Bronx 
				
				
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			Und da fragst du ausgerechnet in einem Warezboard nach? Seltsam 
 
Wirst doch sicher genug bekannte haben, die bei Facebook sind und mal nachschauen können.  
Zudem steht bei FB eigendlich nie eine Adresse. 
Irgendwas an der Story stört mich.
		 
		
		
		
		
		
		
			
		
		
		
		
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					Folgendes Mitglied bedankte sich bei Avantasia:
				
				
				
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			02.07.16, 12:36
			
			
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			#5
			
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	| 
			
			 Legende 
			
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: Aug 2011 
				Ort: in der Wildnis 
				
				
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			Sie hat bei einem Zahnarzt gearbeitet. Wenn man nun annimmt, das es sich um die Praxis handelt, 
von der der TE schreibt, kann das Gericht ja da nachfragen.
		 
		
		
		
		
		
		
			
		
		
		
		
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			02.07.16, 12:42
			
			
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			#6
			
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	| 
			
			 Süchtiger 
			
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: Oct 2009 
				
				
				
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			Wie wäre es, wenn Du Dich mit Deinem Anwalt berätst? Der wird sicher Wege und Mittel haben Adressen herauszufinden.  
Und wenn die Dame eh schon geladen ist (so verstehe ich das), ist sie doch bekannt... 
 
Hier die Dame öffentlich zu machen finde ich übrigens ziemlich kacke. Es könnte ja immerhin auch sein, daß sie es nicht ist (wie Du selber schreibst -> "wahrscheinlich")
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			02.07.16, 16:19
			
			
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			#7
			
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	| 
			
			 Anfänger 
			
			
			
			
				 
				Registriert seit: Jul 2009 
				
				
				
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			Mein Problem ist gelöst. 
Vielen Dank für alle Helfenden.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			03.07.16, 01:09
			
			
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			#8
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Profi 
			
			
			
			
				 
				Registriert seit: Oct 2015 
				
				
				
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  LucyNyuu
					 
				 
				Hier die Dame öffentlich zu machen finde ich übrigens ziemlich kacke. Es könnte ja immerhin auch sein, daß sie es nicht ist (wie Du selber schreibst -> "wahrscheinlich") 
			
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 Ach, und beim Gesichtsbuch (Facebook) ist sie nicht öffentlich?
		  
		
		
		
		
		
		
		
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