Okay also 1 Gerichtsverfahren, dass andere ist ein Vergleich mit einem Inkasso Unternehmen.
Da wäre der genaue Wortlaut entscheidend. Die Aussage der Mitarbeiterin lässt sich nicht belegen und ist daher wertlos, sofern es nicht schriftlich vorhanden ist.
Die Frist des Vergleichs ist abgelaufen und jetzt möchten sie die Ganze Summe? Was in erster Linie rechtens ist, ob gegenüber den Anwälten aus dem Gerichtsverfahren ein Schadensersatz Anspruch besteht kann ich dir allerdings nicht sagen.
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