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myGully |
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13.11.10, 19:06
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#1
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Anfänger
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 19
Bedankt: 22
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Inkasso-Forderung SEPA Collect unberechtigt
Hallo zusammen,
ich habe das Gefühl, Opfer eines Inkasso-Unternehmens geworden zu sein. Angeblich hätte ich im April bei der Firma KIK für 12,56 € mit EC-Karte eingekauft. Dies kann theoretisch stimmen (was weiß ich, was vor 6 Monaten bei so einer kleinen Summe war).
SEPA Collect sei jetzt von InterCard beauftragt worden, diese 12,56 einzutreiben. Ich muss jetzt mit allem drum und dran 54,54 € zahlen.
Mein Konto war aber zu keiner Zeit ungedeckt. Eine Abbuchung wäre also jederzeit möglich gewesen, zumal ich selbst bei +-0 auf dem Konto noch ein Dispot von 2.500 € habe.
Ich habe jetzt Zeit bis 22.11. zu zahlen.
Weiß einer von euch, was ich tun sollte? Hat einer von euch schonmal damit Erfahrung gesammelt und ist dies seriös/ernst zu nehmen?
Ich würde jetzt widersprechen und beweise anfordern, zusätzlich versuchen an die Buchhaltung bei Kik zu gelangen. Kann mir evtl. jemand die Nummer nennen?
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13.11.10, 20:29
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#2
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Stammi
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 1.002
Bedankt: 1.141
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erst mal googeln. so ganz seriös scheinen die nicht zu sein.
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13.11.10, 20:52
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#3
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: mygully.com/dokumente
Beiträge: 6.939
Bedankt: 27.402
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Hallo,
solange Du zur Zeit der Lastschrift das entsprechende Guthaben zur Zahlung vorgehalten hast, bist Du raus. Allerdings würde ich mich mal mit meiner Bank in Verbindung setzen, ob um diesen Zeitraum herum eine Lastschrift geplatzt ist (das kann ja auch der Fehler der Bank gewesen sein).
Ansonsten würde ich SEPA Collect mitteilen, dass ich die Zahlung per Lastschrift geleistet habe (bzw. durch die Zahlung mit ec-Karte das zugelassen habe) und daher es nicht meine Pflicht sein kann, diese Zahlung ein zweites Mal zu leisten. Der Gläubiger solle sich bitte erst mal erklären, weshalb er die von mir erteilte Einzugsermächtigung nicht genutzt hat.
Laut dem Google Link spricht vieles für eine Rücklastschrift. Wenn Deine Bank hier Mist gebaut hat, dann sind die auch in der Pflicht, das zu regeln. "Grobe Fahrlässigkeit" heisst das in den AGB.
Ansonsten: eine Privatrechtschutzversicherung ist schon sinnvoll, und von allen ec-Zahlungen habe ich die Belege auf. Ich könnte den Beleg rausziehen und sagen: "Es, das war da ... mal sehen, was im Kontoauszug steht." (Das als Tipp an die Mitlesenden.)
Gruss,
YaGru
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13.11.10, 20:59
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#4
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Gewaltexperte
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 639
Bedankt: 340
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na du hast doch kontoauszüge dann kannst du nachvollziehen ob einer was abgebucht hat was wieder zurückgebucht wurde =) eigentlich sollte man wissen wo man mal eingekauft hat.
die solln dir mal die rechnung schicken =) was du gekauft haben sollst, können sie dies nicht vergiss es einfach.
können sie es doch ( also wurde etwas von dir gekauft), schau ob sie versucht haben abzubuchen. sollte das nicht der fall gewesen sein. zahl ihnen die 12,56.-
kik hat in diesem fall die schuld, nicht du
kläre es ab. sag bescheid das bei dir niemand abgebucht hat, und du die inkassokosten nicht tragen wirst.
p.s. ich hab grad deinen anderen thread gelesen, nachdem du damit durch bist, prüfe unbedingt ob die nen schufaeintrag gemacht haben, wenn ja austragen lassen! der kleinste eintrag kann dir schon ordentlich steine in den weg legen
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13.11.10, 21:31
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#5
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Anfänger
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 19
Bedankt: 22
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Danke für die Unterstützung.
Also folgendes:
Ich habe meine Kontauszüge geprüft und definitv eine ausreichende Deckung auf dem Konto gehabt.
Auf meinem Kontoauszug steht aber nichts von einer Buchung. Müsste denn da was stehen, a la Minus 12,56 € Plus 12,56 €? Wobei dies ja wenn nur gewesen sein könnte, wenn ich keine Deckung gehabt hätte.
Bei solch kleinen Einkäufen weiß ich natürlich nicht, wo ich was wann bezahlt habe. Zumindest nicht nach 7 Monaten. Post von KIK oder jemand anderes habe ich auch nie erhalten.
Google schien mir zur Zeigen, dass man das ernst nehmen müsste, sicher war ich mir aber nicht, aber jetzt werd ich wohl mal bei der Bank nachhorschen müssen.
Wie gesagt, ich bin mir aber keiner Schuld bewusst. Nur der Schufa Eintrag, den die Laut §§33 Abs.1 BDSG gemacht haben ärgert mich.
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13.11.10, 22:01
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#6
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Gewaltexperte
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 639
Bedankt: 340
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banken handhaben das unterschiedlich. einige schicken dir n brief wenn das kontonicht gedeckt war, andere buchen ab und dann halt wieder zurück
ruf mal erstmal die inkassos an, die sollen dir n paar daten schicken, sonst is das ganze witzlos, du weisst ja nichmal für was das sein soll ^^
der schufaeintrag kann dich auch ärgern, wenn es aber nciht dein verschulden ist und du die 12,56 beglichen hast kannst du den bei der schufa wieder austragen lassen
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13.11.10, 22:10
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#7
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Anfänger
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 19
Bedankt: 22
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Gut, ich denke, dass mich das ganze erstmal beruhigt. Ich muss mir ja auch eigentlich nicht den Kopf so schwer machen, denn mein Konto war ja immer gedeckt, aber sowas kläre ich am liebsten sofort. Das Warten bis Montag macht mich da schon wieder so zappelig. Da man ja auch immer in den Medien mitbekommt, was das einem für Kummer machen kann. Stichwort Frau Günther
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