Darf Händler Ware nach Überprüfung auf Fehler einfach einbehalten?
Hallo Leute,
nun habe ich auch einmal ein "Problem" wo ich mir über die "Rechtslage" nicht ganz so sicher bin.
Also Folgendes Szenario:
Vor einiger Zeit hörte ich von einer meiner Festplatten ein merkwürdiges klackern. Dieses veranlasste mich direkt einmal meine Platten mit diversen Tool auf Fehler zu überprüfen.
Und siehe da, ich fand auch Fehler mit Tools wie HDTune sowie dem eigenem Tool von Seagate.
Da ich keine Lust auf Datenverlust hatte, bzw. ich natürlich funktionstüchtige Festplatten in meinem System haben möchte schrieb ich direkt eine Mail an meinen Händler. (Warum ich das tat weiß ich selber nicht, da ich mich sonst immer direkt an den Hersteller wende).
Also schrieb ich schön anständig folgende Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass meine von Ihnen erworbene Festplatte mit der Rechnungsnummer ********** (Model: ST3500320AS, Serial: 6QM05C22, Firmware: SD1A) kurz davor ist, Ihren Dienst einzustellen. Ich habe es schon mit mehreren Tools geprüft, und alle melden mir dass die Festplatte fehlerhaft ist.
Anbei Screens von den Festplattenanalysetools Drive-Led, HD-Tune und SeaTools von Seagate.
Nun würde ich von Ihnen gerne wissen, wie das mit der Garantieabwicklung weiter läuft, denn meine Garantie geht laut Seagate noch bis zum 1. Dezember 2013.
Ich bitte um schnellstmögliche Bearbeitung, da ich auf die Festplatte sehr angewiesen bin.
Mit freundlichen Grüßen
Prince Porn
Anbei packte ich noch folgende Screens:
Ich bekam dann auch direkt Antwort mit der bitte ihnen die Festplatten zu schicken:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gern können Sie uns die Ware zur Prüfung zusenden, bei bestehendem Fehler wird die Ware ausgetauscht (bitte RE-Kopie und kurze Fehlerbeschreibung beifügen), bitte beachten Sie, dass die Rücksendung nicht unfrei erfolgt, entstehende Portokosten erstatten wir Ihnen bei berechtigter Reklamation nach Abschluss der Bearbeitung.
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gesagt getan, Festplatten ordentlich verpackt und denen geschickt. Nach einigen Wochen des Wartens bekam ich dann folgende Mail, die mich irgendwie ziemlich aufregt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine gründliche Prüfung der von Ihnen eingesandten Waren
durchgeführt. Wir müssen Ihnen allerdings mitteilen, dass der von Ihnen
angegebene Fehler nicht auftritt. Aus diesem Grunde ist es uns daher auch
nicht möglich eine Gewährleistungsbearbeitung durchzuführen, da diese laut
BGB Par.437 einen Sachmangel voraussetzt. Dieser ist hier nicht gegeben. Der
von Ihnen genannte Fehler könnte daher an anderen Peripheriegeräten zu
suchen sein.
Für unseren Arbeitsaufwand berechnen wir Ihnen wie folgt:
Überprüfungspauschale: 25,00 Euro
Kosten der Rücksendung: 5,00 Euro
Bitte überweisen Sie den Endbetrag von 30,00 Euro an folgende
Bankverbindung, die Rücksendung erfolgt nach Eingang der Zahlung an die
ursprünglich angegebene Adresse.
Also irgendwie kotzt mich das an.
1. haben die mich nicht darauf hingewiesen, dass wenn sie keinen Fehler finden, ich dann dafür Geld bezahlen muss. (Erwähnt wurde nur das Porto, was ich ja noch Okay finden würde)
2. Finde ich es merkwürdig dass die nichts finden, wo das Tool vom Festplattenhersteller selber nach Prüfung herausgefunden hat, dass die Festplatten fehlerhaft sind.
3. Für 30 € bekomme ich ja schon wieder fast eine neue Festplatte.
4. Finde ich es frech, dass die meinen Eigentum einfach noch so einbehalten.
Also hat da jemand eine Ahnung ob dass so rechtens ist?
Meine Meinung kennst du ja. Ich denke eindeutig das es ein Fall für die Rechtsabteilung ist: die FP einbehalten dürfen sie definitiv nicht. Selbst wenn du denen sozusagen die 30€ wirklich schuldest müssen sie dir die trotzdem zuschicken.
Dreist, he. Sie müssten Dir die Platte eigentlich zurückschicken, samt Rechnung. Sie gehört ja Dir, weshalb sie sie nicht einbehalten dürften. Hört sich nach Abzocke an.
Da ich für meinen Teil kein Bock auf so'n Hickhack hätte: Entweder mit'm Anwalt drohen, falls die die nicht zurückschicken oder aber den Weg zu Saturn antreten sich 'ne neue kaufen.
Frag doch mal in 'nem Jura-Forum, die haben mehr Ahnung als wir.
Und wer bezahlt wohl die Arbeitszeit fürs überprüfen? Meinst du, die hocken alle da nur rum und warten bis sich einer erbarmt und ihnen was zum beschäftigen schickt? ...
Es ist eine Garantie des Herstellers, nicht des Händlers. Und da er keinen Fehler entdeckt hat wirst du schon den Arbeitsaufwand bezahlen müssen. Jeder Kostenvoranschlag kostet schon 20 - 30 Euro.
Der Hersteller hingegen hätte sie bestimmt kostenlos überprüft und zurückgeschickt.
Dass sie allerdings nicht erwähnt haben, dass das überprüfen auch Geld kostet, könntest du sogar Recht bekommen. Aber mal ehrlich, wegen 30.- Euro der Aufwand? Abhaken und nie wieder bei dem etwas kaufen.
Arbeitsaufwand? Für meine Verhältnisse ist das ein normaler "Service" den man von einem Shop schon erwarten kann.
Dachte ja schon soweit denen zu schreiben ich zahl denen die 30 €, Platten können sie denn behalten und sollen mir statt der 2 x 500 GB dann lieber 1 x 1 TB schicken.
Zum Thema zurück behalten der Festplatte. Das dürfen Sie bis du bezahlt hast oder ein Richter fest stellt das kein Zahlungsanspruch besteht.
Zitat:
§ 273 Zurückbehaltungsrecht
(1) Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).
(2) Wer zur Herausgabe eines Gegenstands verpflichtet ist, hat das gleiche Recht, wenn ihm ein fälliger Anspruch wegen Verwendungen auf den Gegenstand oder wegen eines ihm durch diesen verursachten Schadens zusteht, es sei denn, dass er den Gegenstand durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat.
(3) Der Gläubiger kann die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abwenden. Die Sicherheitsleistung durch Bürgen ist ausgeschlossen.
Schwieriger ist die frage, ob der Anspruch auf Bezahlung der Überprüfung besteht.
Auf der einen Seite ja. Nach Ihren Angaben/Prüfungen hat die Festplatte keinen Fehler. Deshalb ist es weder eine Garantie noch Gewährleistung. Da vermutlich bereits mehr als 6 Monate seit Kauf vergangen sind, währe dies auch Sache des Käufers das Gegenteil zu beweisen. Und da eine Überprüfung Geld kostet, besteht auch ein Anspruch auf Schadenersatz, sprich Bezahlung der Arbeitszeit.
Nur ob dies vorher mitgeteilt werden muß, das weiß ich auch nicht. Währe es ein Kostenvoranschlag, dann muß, bis auf wenigen Ausnahmen, vorher darauf hingewiesen werden. Nur hier ist es ja kein Kostenvoranschlag. Hier geht es um eine Gewährleistung/Garantie, dessen Anspruch sich aber nicht bestätigt.
In den meisten Garantiebedingungen wird meist aber auch darauf hin gewiesen, das bei fälschlicher Inanspruchnahme der Garantie, die Kosten ersetzt werden müssen. Ob Samsung das macht weiß ich nicht. Genau so wenig ob dies auch erforderlich ist.
Liegt dir etwas daran, den Namen des besagten Shops zu posten?
hatte was ähnliches mal wegen einem Handy, nur dass es bei mir wirklich kaputt war (Display), aber angeblich ich es verschuldet hätte, also auch keine Garantiefall..
Alleine das Anschauen, und feststellen hat 30€ gekostet
Nun, egal ob das nun legal oder illegal ist, das traurige ist, du wirst es wohl bezahlen müssen (oder auf eine Kulanzleistung verhandeln (freundlich telefonieren hilft manchmal wunder)), den wegen 30€ Prozessieren?? Die meisten Rechtschutzversicherungen zahlen erst ab einem Streitwert von 100€, und auf eigen kosten, wenn der Schuss nach hinten los geht, bist etwas ärmer...
Einzig sich an eine Verbraucherzentrale wenden, evtl sehen die gute Gewinnchangen und machen ne Sammelklage (wenn auch unwarscheindlich)
Ihr müsst unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie, hier wird grad ziemlich viel durcheinander geschmissen.
Kurz zum Thema:
Zitat:
gern können Sie uns die Ware zur Prüfung zusenden, bei bestehendem Fehler wird die Ware ausgetauscht (bitte RE-Kopie und kurze Fehlerbeschreibung beifügen), bitte beachten Sie, dass die Rücksendung nicht unfrei erfolgt, entstehende Portokosten erstatten wir Ihnen bei berechtigter Reklamation nach Abschluss der Bearbeitung.
Sollte das die einzige Rückmeldung gewesen sein, ist es schwer zu sagen wer nun im Recht ist. Grundsätzlich dürften sie keine Prüfung durchführen solang du nicht drüber informiert worden bist das dabei Kosten entstehen, andererseits hast du die Platten ohne eigentlichen Defekt eingeschickt - wenn du den harten Weg gehen willst musst du dich halt im Schuldrecht auskennen und dann drauf pochen das der von dir gefundene Fehler ein "Keim" ist und evtl. dazu führt das die Festplatte vorzeitig den Dienst einstellt.
Die von dir erwähnte Garantie ist vom Hersteller und nicht vom Händler, somit musst du dich an Seagate wenden um dies (ausser der Händler hat ausdrücklich mit dieser Eigenschaft geworben - dann ist er dafür zuständig) geltend zu machen.
Alles in allem würde ich die 30€ zahlen und schriftlich Beschwerde einlegen bei der Geschäftsleitung(je nach Betriebsgröße), das bringt am meisten.
Edit: Bzgl. dem Eigentumseinbehalt - nicht gerechtfertigt, Wert des Gegenstands > Kosten der Prüfung + es ist unverhältnismäßig, kommt schon bisschen unseriös rüber. Für meine Begriffe alles bisschen komisch. Aber es gibt alles so hab ich zum 1. Mal bei Amazon Probleme mit der Gewährleistung - nie mehr Marketplace -.- die wollen nicht mal die Versandkosten(bis nach Luxemburg) tragen obwohl der Artikel eindeutig kaputt ist (unverschuldet).
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