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Ungelesen 22.09.13, 19:08   #1
jocker81
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Standard Widerspruch Rechnung

Hallo Leute,

ich habe gegen eine Rechnung Widerspruch eingelegt. Widerspruch wurde bereits per Email bestätigt und mir mitgeteilt, dass die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt. Jetzt wurde mir der Betrag trotzdem vom Konto gebucht. Dürfen die das bei einem Widerspruch machen?

Werde die Bank kontaktieren und den Betrag stornieren lassen.

Bitte um kurze Rückinfo.

Vorab vielen Dank.
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Geändert von jocker81 (06.12.20 um 16:43 Uhr)
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Ungelesen 22.09.13, 19:36   #2
jocker81
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aber dürfen die das Geld buchen? ist das rechtens?

Es muss doch zuerst der Sachverhalt geklärt werden
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Ungelesen 22.09.13, 19:41   #3
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Meiner Meinung nach wird erst das Geld abgebucht. Schließlich hast du ja auch irgendeine Ware/Dienstleistung bekommen.

Und nach Klärung der Sachlage bekommst du dann das Geld wieder gutgeschrieben.


Ich denke dabei nur an Telefon/Internet. Du hast sagen wir 1 Monat lang kein Internet ... du beschwerst dich. Trotzdem wird erst einmal die monatliche Gebühr abgezogen. Und danach, sofern der ISP kulant ist, bekommst du dann nach Klärung eine Gutschrift oder dergleichen.
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Ungelesen 22.09.13, 20:10   #4
jocker81
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Es handelt sich hierbei um eine Nachzahlung für Heizung die aber nicht berechtigt ist. Hier wurden Schätzwerte angenommen die völlig überzogen sind.
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Ungelesen 22.09.13, 20:17   #5
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Na wenn du denen eine Einzugsermächtigung gegeben hast, können die ohnehin erst einmal abbuchen.

Nun weiß man auch nicht, inwieweit deren Buchhaltung mit deren Service wo du Einspruch erhoben hast zusammen arbeiten.

Kann sein, dass das gar nicht bis zur Buchhaltung durchgekommen ist, und die dann erst einmal abgebucht haben. Oder dass sich dein Einspruch und die Abbuchung überschnitten haben.


Es steht dir ja nun aber frei, das Geld wieder zurück buchen zu lassen.


Ich sehe hier gerade eigentlich überhaupt gar kein Problem. Es sei denn, du suchst nur nach Gründen, um aus einer Mücke einen Elefanten machen zu können, und hoffst dir dadurch irgendeinen Vorteil verschaffen zu können.
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Ungelesen 22.09.13, 20:20   #6
jocker81
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Ja wahrscheinlich mache ich das gerade.

Werde es morgen gleich mit der Bank besprechen und dann sehen was passiert.

Danke
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Ungelesen 22.09.13, 20:50   #7
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Zitat:
Ja wahrscheinlich mache ich das gerade.

Werde es morgen gleich mit der Bank besprechen und dann sehen was passiert.
Die Bank wird dir mitteilen, dass du den Berag zwar zurück buchen lassen kannst, dadurch aber Kosten entstehen (ca. 15 Euro).
Die dem belastet werden, der dir das Geld abgebucht hat,

Da die Abbuchung aber erst mal berechtigt war, wird dir der Betrag wieder in Rechnung gestellt.
Du solltest abwarten, was bei dem Widerspruch raus kommt. Ggf. wird dem ja statt gegeben und du erhälst eine Gutschrift.
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Ungelesen 22.09.13, 21:01   #8
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Hallo,


wie üblich fehlt die Hälfte der Information.

Sinnvolles Vorgehen:

a) Widerspruch (nicht mit "ie") gegen die Rechnung;
b) Widerruf der Einzugsermächtigung;
c) Überweisung des von Dir als korrekt angesehenden Betrages;
d) Klärung der Differenz

Was "überzogene" Schätzwerte angeht, so schaue erst einmal in Deinen Mietvertrag. Was steht dort zum Thema Heizkosten bzw. Heizkostenabrechnung? Wurde das zwischenzeitlich zwischen Dir und dem Vermieter neu geregelt?

Das ist mal die Rechtsgrundlage.

Ansonsten: ich habe das im Bekanntenkreis erlebt: zwei Jungs bilden eine Wohngemeinschaft, der eine zieht aus, die Freundin des anderen ein. Das Mädel lief immer nur im T-Shirt rum, und die Heizung musste entsprechend aufgedreht werden. Ergebnis: die seit Jahren (!) stabilen Heizkosten sind um ca. 40 % in die Höhe gegangen. Nicht "überzogene Schätzwerte", sondern nachweisbar gemessen und aufgezeichnet. Man hat das schon in der Hand, wieviel die Heizung kostet ...

Also, wenn Du vernünftigen Rat haben willst, musst Du mehr Karten auf den Tisch legen.


Gruss,

YaGru
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