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myGully |
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18.02.14, 17:06
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 26
Bedankt: 59
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Rechtsfrage
Servus,
ich hab ein kleines Problem, ein Kollege wurde bei den Amjas wegen Btm vorgeladen. Handy haben sie auch gleich eingezogen. Was ist wenn sie die Verläufe durchgucken? Wir haben höchstens ein bis zweimal über Gras geschrieben, mehr nicht. Kann mir irgendetwas passieren? Ich mein wenns um den Führerschein geht kenn ich kein erbarmen, in dem Fall müsste ich mir dann einen Anwalt nehmen, allerdings ist die Frage ob sich das lohnt!?
Wäre echt super wenn jemand mir weiterhelfen könnte.
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18.02.14, 17:33
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#2
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.661
Bedankt: 2.172
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man leute, geht doch mit solchen fragen am besten direkt zum anwalt....gibt ausserdem viele anwälte, welche für die erste beratungsstunde nix verlangen.
oder noch einfacher: hupft in die rechtsforen, von denen gibt es einen haufen.
woher sollen wir den wissen, ob nicht z.B. ein richter im halbsuff nen durchsuchungsbefehl für deine wohnung austellt wegen bisschen chat aufm handy (übertrieben gemeint).
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18.02.14, 18:12
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#3
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Private
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 549
Bedankt: 493
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Bereits mit deiner Frage machst du es anderen Leuten unnötig schwer deine Lage zu beurteilen.
Statt Abkürzungen und Umschreibungen Wörter vollständig ausschreiben und Umschreibungen vermeiden, allein das macht bereits einen besseren Eindruck und erhöht die Chance auf hilfreiche Antworten.
Gleichzeitig fehlen wichtige Informationen.
- Warum wurde dein Freund vorgeladen (Anklage/Vorladegrund)?
- Chat Verlauf, was genau wurde geschrieben?
Sowohl du als auch dein Freund
- Hast du eine Vorstrafe oder wurdest du bereits wegen einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzt bei der Polizei aufällig?
- Bist du Konsument oder Dealer? + Bei Konsum -> Konsumverhalten
Wenn er dealt welche Menge wurde bei ihm gefunden? Hausdurchsuchung?
Alles wichtige Dinge um beurteilen zu können inwiefern du Probleme bekommen kannst.
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Wenn dein Freund lediglich Konsument ist und mit einer größeren Menge erwischt wurde (größere Menge als geduldet wird kleinere Menge als Dealer) und ihr eher harmlos über Gras geschrieben habt wird dir nicht viel passieren.
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19.02.14, 11:43
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 26
Bedankt: 59
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Zitat:
Zitat von Rukashi
Bereits mit deiner Frage machst du es anderen Leuten unnötig schwer deine Lage zu beurteilen.
Statt Abkürzungen und Umschreibungen Wörter vollständig ausschreiben und Umschreibungen vermeiden, allein das macht bereits einen besseren Eindruck und erhöht die Chance auf hilfreiche Antworten.
Gleichzeitig fehlen wichtige Informationen.
- Warum wurde dein Freund vorgeladen (Anklage/Vorladegrund)?
- Chat Verlauf, was genau wurde geschrieben?
Sowohl du als auch dein Freund
- Hast du eine Vorstrafe oder wurdest du bereits wegen einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzt bei der Polizei aufällig?
- Bist du Konsument oder Dealer? + Bei Konsum -> Konsumverhalten
Wenn er dealt welche Menge wurde bei ihm gefunden? Hausdurchsuchung?
Alles wichtige Dinge um beurteilen zu können inwiefern du Probleme bekommen kannst.
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Wenn dein Freund lediglich Konsument ist und mit einer größeren Menge erwischt wurde (größere Menge als geduldet wird kleinere Menge als Dealer) und ihr eher harmlos über Gras geschrieben habt wird dir nicht viel passieren.
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1. Er hat sich ne Menge geholt. Was genau weis ich nicht, aber ich schätze es war kein Gras sondern was anderes
2. Wenn ich ehrlich bin weis ich das nicht mehr, da ich diesen Monat den Anbieter gewechselt habe.
3. Ich hab eine komplett weiße Weste. Der Kollege hat nur diese Vorladung bekommen, mehr war da noch nicht.
4. Ihr müsst euch das so vorstellen, vor drei Jahren waren wir ne Gruppe von 10 Leuten, wir konsumierten an Wochenenden miteinander. Aber die Jahren gingen ins Land und die Gruppe zerbrach. Mein bester Freund und ich konsumieren nur an bestimmten Anlässen Marihuana z.b an Silvester oder an Geburtstagen. Der besagte Kollege macht alleingänge in anderen Milieus. Er fragte mich vor ein paar Wochen ob ich ihm was geben könnte (also Gras), aber da ich es sowieso nicht brauchte hab ichs ihm kurzer Hand geschenkt.
@ TinyTimm: Schadenfreude ist.... Falls du ein Problem mit mir oder dem Thema hast dann schreibs mir per PM hauta rein
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19.02.14, 11:48
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#5
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.781
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Zitat:
Zitat von Pusher_1993
@ TinyTimm: Schadenfreude ist.... Falls du ein Problem mit mir oder dem Thema hast dann schreibs mir per PM hauta rein
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Das ist keine Schadenfreude, sondern das Stoßgebet einer Fußgängerin, die nicht von einem bekifften Idioten überfahren werden will, weil der nur bis zu seiner Nasenspitze denkt. Wer sich betroffen fühlt, sollte einen Moment darüber nachdenken.
Und nein, ich habe kein Problem mit dir.
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19.02.14, 12:09
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 26
Bedankt: 59
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Nee also fahren unter Betäubungsmitteln geht echt nicht, mach ich auch nicht. Wenn ich mal was rauch dann lass ich mein Auto mindestens 3 Tage stehen.
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19.02.14, 13:26
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#7
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 65
Bedankt: 55
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Zitat:
Zitat von Pusher_1993
1. Er hat sich ne Menge geholt. Was genau weis ich nicht, aber ich schätze es war kein Gras sondern was anderes
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Was hast du dann für Sorgen? Angenommen, bei ihm wurden 100g Koks gefunden und danns ein Handy ausgelesen und da würde dann gelesen, wie ihr "2 mal über Gras schreibt" und doch eh fast nie kifft...keine Sorge.
Zitat:
Zitat von Pusher_1993
3. Ich hab eine komplett weiße Weste. Der Kollege hat nur diese Vorladung bekommen, mehr war da noch nicht.
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Wenn du eine weiße Weste hast, worum sorgst du dich?
Davon mal abgesehen: Du nennst dich hier Pusher, erzählst einerseits, dass du ja nicht kiffen würdest bzw ausschließlich zu besonderen Anlässen, hast gleichzeitig aber Gras zum verschenken? Passt auch nicht so ganz, oder?
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19.02.14, 13:49
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 26
Bedankt: 59
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Was soll daran nicht passen? Ich hatte noch etwas übrig, allerdings brauchte ich es nicht. Und bevor meine Eltern sowas finden verschenk ich es lieber...
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18.02.14, 19:28
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#9
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 276
Bedankt: 280
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Genau. Und vor allem: was in aller Welt sind Amjas?
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18.02.14, 19:55
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#10
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Amjas bzw, Amcas /türkisch = Onkel in dem Fall eher --> Bullen
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18.02.14, 20:03
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#11
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.781
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Zitat:
Zitat von Pusher_1993
Servus,
wenns um den Führerschein geht kenn ich kein erbarmen
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Ich hoffe die Bullen sind genau so erbarmungslos und nehmen dir den Lappen weg, wenn du mehr als ein Gelegenheitskiffer bist.
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19.02.14, 12:37
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#12
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2013
Beiträge: 209
Bedankt: 56
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Das Meinungsbild des Springerverlags findet sich doch in erstaunlich vielen Köpfen.
Zum Topic: Was soll Dir denn passieren? Wenn Du, wie Du angibst, nur selten kiffst, können die Dich sogar testen- Du bist clean. Es sei denn, Du kiffst extra ein paar Tage vor dem Test noch was....
Anders sieht es aus, falls Du doch Dauerkonsument bist, dann höre sofort auf, denn bis Du dann die nachweislichen Stoffe abgebaut hast, dauert es etwa 4 bis 6 Wochen.
Ansonsten sollte da nix passieren- und wenn? Bei ner Hausdurchsuchung finden die doch nix bei Dir. Als Zeuge kannst Du ein schlechtes Erinnerungsvermögen haben- wird Kiffern ja eh nachgesagt.
Ferdich!
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19.02.14, 18:00
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#13
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Banned
Registriert seit: Dec 2009
Ort: Sektor 7 Blau
Beiträge: 1.435
Bedankt: 1.131
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Gewöhnt euch ab zu solchen Vorladungen zu gehen in Zukunft,das zeigt nur,daß die noch garnix ausreichend festes in der Hand haben und versuchen euch geständnisse rauszukitzeln in dem ihr beide euch verplappert.Tu dein Freund einen Gefallen und geh da erst garnicht hin . Brauchst keine Sekunde denken,daß die was damit zu deinen Gunsten regeln um dir irgendwie Leid zu ersparen ,eher das Gegenteil ist der Fall.
Eure Handys könnt ihr verkaufen und die Karte wegschmeißen jetzt
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19.02.14, 18:52
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#14
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.385
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Eigentlich wollte ich Pusher_1993 die Drogenberatung empfehlen, damit sich sein Problem nicht wiederholt, aber dann musste ich feststellen:
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19.02.14, 20:19
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#15
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Banned by himself
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 2.930
Bedankt: 2.107
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Auch wenns jetzt nur halb am Thema ist, aber:
Früher war es meines wissens nach zumindest so mit Führerschein und Kiffen, das nur festgestellt werden konnte ob man Kiffer ist, aber nicht ob man derzeit bekifft ist (also mal abgesehen von offensichtlichem sofern vorhanden wie extra rote augen zb), also ging man davon aus "positiv beim cannabis test" = bekifft Auto gefahren (und da ist man ja normalerweise Wochenlang positiv)
Wird das heute auch noch so gehandhabt, oder hat sich da was geändert ?
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Lebt wohl war mir eine Freude über viele Jahre mit euch, zumindest mit jenen die mich nicht des trollens bezichtigten...
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20.02.14, 01:38
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#16
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.781
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Zitat:
Bei Haschisch-Konsum droht Führerscheinentzug
Bereits eine einmalige Autofahrt unter Cannabis-Einfluss macht Autofahrer ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Wer gelegentlich Cannabis (Hanf) konsumiert, kann zu Recht als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen werden und seine Fahrerlaubnis verlieren.
Nach der Fahrerlaubnisverordnung sei auch derjenige ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, der gelegentlich Cannabis (Marihuana, Haschisch) konsumiere und nicht zwischen dem Konsum und dem Autofahren trennen könne. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren.
Die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen kann bereits bei einer einmaligen Autofahrt unter Cannabis-Einfluss zu bejahen sein, ohne dass es zu drogenbedingten Ausfallerscheinungen am Steuer kommen muss. Der über den einmaligen Gebrauch hinausgehende Cannabis-Konsum könne unproblematisch im Blut nachgewiesen werden, und zwar über die Abbaustoffe der Droge (VG Aachen, Beschluss vom 5.12.2011, Az. :3 L 457/11).
Wichtig in diesem Zusammenhang: Selbst wer beim Fahrrad fahren alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss stehend erwischt wird, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis, denn der Entzug ist nicht unbedingt an das Führen eines Kraftwagens gekoppelt, sondern an die charakterliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Diese kann auch ein Fahrradfahrer verlieren.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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20.02.14, 10:43
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#17
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Banned by himself
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 2.930
Bedankt: 2.107
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Danke, dann ist es also immer noch so.
Insofern solltet ihr euch einmal überlegen ob es gerechtfertigt ist, jemandem der Angst um seinen Schein äußert, gleich des fahrens unter Cannabis zu bezichtigen, obwohl da offenbar kein Zusammenhang besteht. Im Blut ist es bei "regelmäßigem" Konsum bis zu 2 Tage nachweisbar.
Und ich wette keiner würde behaupten man fährt Alkoholosiert wenn man sich jeden Abend ein paar Bier reinzieht... Verkehrte Welt
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Lebt wohl war mir eine Freude über viele Jahre mit euch, zumindest mit jenen die mich nicht des trollens bezichtigten...
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20.02.14, 11:36
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#18
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.156
Bedankt: 2.358
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Zitat:
Zitat von thyriel
Im Blut ist es bei "regelmäßigem" Konsum bis zu 2 Tage nachweisbar 
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So ganz richtig ist das nicht. Man muss zwischen aktiven und passiven Wert unter scheiden.
Der aktive Wert ist nur relativ kurz nachweisbar. Da liegst du mit den 2 Tagen schon ganz gut.
Der passive Wert jedoch wesentlich länger. Der kann glaube nur über den Urin festgestellt werden.
Und hier liegt das Problem selbst wenn du nicht bekifft fahren tust und mußt eine Urinprobe abgeben, unterstellt dir die Verwaltungsbehörde du wärst nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen.
Was das o.a. Urteil wohl auch bestätigen tut.
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